Diesel: Fahrverbote und Überwachung
»Sehr geehrter Herr … , unserem zentralen Fahrzeugregister entnehmen wir die Information, dass Sie als Halter eines Dieselfahrzeugs eingetragen sind, das nicht der neuesten Abgasnorm entspricht und in einer Region zugelassen ist, in der ein Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert von mehr als 50 Mikrogramm/Kubikmeter Luft überschritten wird.« Solche Briefe bekommen Besitzer von Dieselfahrzeugen in diesen Tagen vom Kraftfahrtbundesamt
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Ein Beitrag von Holger Douglas.
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