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    ÖKOWORLD AG  516  0 Kommentare Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR)

    Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

    Hilden (pta020/05.12.2018/17:00) - Hilden, 05.12.2018. Die ÖKOWORLD AG, Hilden, gibt bekannt, dass der Vorstand am 05.12.2018, um 16.13 Uhr, auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 13. Juli 2018, eine Kapitalherabsetzung von EUR 7.335.000,00 um Euro 85.000,00 auf EUR 7.250.000,00 durch Einziehung von Stück 85.000 eigenen Vorzugsaktien beschlossen hat.

    Im Rahmen dieser Kapitalherabsetzung wird nur ein Teil der von der Gesellschaft gehaltenen Vorzugsaktien eingezogen. Die von der Gesellschaft darüber hinaus gehaltenen Vorzugsaktien sollen in der Zukunft für andere Zwecke verwendet werden, z.B. die Gewährung von Aktien im Rahmen einer von der Hauptversammlung zu beschließenden Aktiendividende.

    Der Aufsichtsrat hat dem Beschluss des Vorstands zugestimmt.

    ÖKOWORLD AG, Hilden

    (Ende)

    Aussender: ÖKOWORLD AG
    Adresse: Itterpark 1, 40724 Hilden
    Land: Deutschland
    Ansprechpartner: Katrin Hammerich
    Tel.: +49 2103 929-0
    E-Mail: katrin.hammerich@oekoworld.com
    Website: www.oekoworld.com

    ISIN(s): DE0005408678 (Aktie), DE0005408686 (Aktie)
    Börsen: Scale in Frankfurt, m:access in München, Freiverkehr in Düsseldorf

    [ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20181205020 ]




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    ÖKOWORLD AG Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR) Hilden, 05.12.2018. Die ÖKOWORLD AG, Hilden, gibt bekannt, dass der Vorstand am 05.12.2018, um 16.13 Uhr, auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 13. Juli 2018, eine Kapitalherabsetzung von EUR 7.335.000,00 um Euro 85.000,00 auf …