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    EANS-Adhoc  547  0 Kommentare ANDRITZ: Veröffentlichung des Beschlusses des Vorstands und des Aufsichtsrats, von einer Rückerwerbsermächtigung Gebrauch zu machen

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    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro
    adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der
    Emittent verantwortlich.
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    Aktienrückkauf
    18.12.2018

    Graz - 18. Dezember 2018.


    1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung: 23. März 2018

    2. Tag und Art der Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses: 26. März
    2018 über euro adhoc und auf der Internetseite der Gesellschaft
    andritz.com.

    3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Rückerwerbsprogramms: 27. Dezember
    2018 bis 30. Juni 2019; Aktiengattung, auf die sich das Rückerwerbsprogramm
    bezieht: auf Inhaber lautende Stückaktien der ANDRITZ AG.

    4. Beabsichtigtes Volumen (Stücke) des Rückerwerbs: Bis zu 1.000.000 auf
    Inhaber lautende Stückaktien der ANDRITZ AG (ISIN AT0000730007), das
    entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft
    von 0,96%.

    5. Niedrigster Gegenwert: anteiliger Betrag pro Aktie am Grundkapital.
    Höchster Gegenwert: Der höchste Gegenwert je Aktie darf nicht mehr als 10%
    über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der
    vorangegangenen zehn Handelstage liegen.

    6. Art und Zweck des Rückkaufs eigener Aktien, insbesondere ob der Rückkauf
    über die Börse und/oder außerhalb der Börse erfolgen soll, ob es beim
    Rückkauf ein Übernahmeangebot geben wird, ob die Aktien eingezogen oder
    allenfalls wiederverkauft werden sollen oder ob sie für Zwecke eines
    Mitarbeiterbeteiligungsprogramms verwendet werden sollen: Der Rückkauf der
    ANDRITZ-Aktien aufgrund dieses Rückkaufprogramms findet über die Wiener
    Börse statt. Ein Übernahmeangebot wird anlässlich des Rückkaufs nicht
    unterbreitet. Zweck des Rückkaufs ist der Einsatz der eigenen Aktien für
    Zwecke gemäß Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 23. März 2018,
    insbesondere die Angebots- und Nachfrageverbesserung für die ANDRITZ-Aktie
    an der Wiener Börse, wobei jedoch der Handel mit eigenen Aktien als
    Erwerbszweck ausgeschlossen ist. Aus Anlass des Rückkaufprogramms findet
    keine Einziehung von Aktien statt. Die Gesellschaft behält sich vor, die
    erworbenen eigenen Aktien gegebenenfalls auch für Zwecke eines
    Aktienoptionsprogramms für Arbeitnehmer, leitende Angestellte und
    Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr
    verbundenen Unternehmens zu verwenden; in diesem Fall wird die Emittentin
    Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden Aktienoptionen gemäß § 6 Abs. 1
    VeröffentlichungsV unverzüglich bekannt geben. Weiters behält sich die
    Gesellschaft vor, erworbene eigene Aktien als Gegenleistung beim Erwerb von
    Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Gesellschaftsanteilen
    einzusetzen. Die Gesellschaft behält sich vor, erworbene eigene Aktien
    wieder über die Wiener Börse zu verkaufen.

    7. Allfällige Auswirkungen des Rückerwerbsprogramms auf die Börsenzulassung
    der Emittentin: keine.

    8. Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder bereits eingeräumten
    Aktienoptionen auf Arbeitnehmer, leitende Angestellte und auf die einzelnen
    Organmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen
    Unternehmens unter Angabe der jeweils beziehbaren Anzahl der Aktien, falls
    der Emittent Aktienoptionen in der Frist des § 65 Abs. 1 Z 8 AktG
    einzuräumen beabsichtigt oder sie bereits eingeräumt hat:
    Im Rahmen des von der Hauptversammlung am 23. März 2018 genehmigten
    Aktienoptionsprogramms wurden 102 Führungskräften der ANDRITZ-GRUPPE
    insgesamt 975.000 Aktienoptionen zugeteilt.

    9. Das laufende Optionsprogramm 2016 umfasst insgesamt 824.500 Aktienoptionen
    für 73 Führungskräfte. Davon entfallen insgesamt 150.000 Aktienoptionen auf
    die Mitglieder des Vorstands, der Rest auf leitende Angestellte. Die Anzahl
    der je berechtigter Führungskraft gewährten Aktienoptionen beträgt je nach
    Verantwortungsbereich bis zu 20.000. Jede Aktienoption berechtigt zum Bezug
    einer Aktie.

    Im Fall der Ausgabe von erworbenen eigenen Aktien wird die Emittentin das
    Ausmaß der Aktienoptionen gemäß § 6 Abs 1 VeröffentlichungsV unverzüglich
    bekannt geben.

    10. Die Veröffentlichung von Änderungen und der durchgeführten Transaktionen
    erfolgt ausschließlich über die Homepage der ANDRITZ AG: andritz.com [http:
    //www.andritz.com/].







    Rückfragehinweis:
    Dr. Michael Buchbauer
    Head of Group Finance, Corporate Communications & Investor Relations
    Tel.: +43 316 6902 2979
    Fax: +43 316 6902 465
    mailto:michael.buchbauer@andritz.com

    Ende der Mitteilung euro adhoc
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    Emittent: Andritz AG
    Stattegger Straße 18
    A-8045 Graz
    Telefon: +43 (0)316 6902-0
    FAX: +43 (0)316 6902-415
    Email: welcome@andritz.com
    WWW: www.andritz.com
    ISIN: AT0000730007
    Indizes: WBI, ATX
    Börsen: Wien
    Sprache: Deutsch





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