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    Gerichtsentscheid  2760  0 Kommentare Deutschland: Marktverbot für Amazons WLAN-Bestellknopf

    Amazon muss seine WLAN-Bestellknöpfe vom Markt nehmen. Dies entschied das Oberlandesgericht München.

    Die WLAN-Bestellknöpfe des Online-Händlers informierten nicht über den Preis und Umfang der bestellten Ware und verstoßen damit massiv gegen Gesetze des Internethandels, so die Richter. Amazons aufklebbare Dash Buttons gab es bisher für eine Vielzahl an Haushaltswaren wie z. B. Waschmittel, Katzenfutter und Toilettenpapier. Auf Knopfdruck lösen sie Bestellungen bei Amazon aus.

    Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sie kritisiert, dass der Verbraucher durch die WLAN-Bestellknöpfe nicht hinreichend über den Umfang und den Preis der bestellten Ware informiert werde. Auch fehle ein Hinweis, dass es sich um eine kostenpflichte Bestellung handelt. Wer die Amazon-App nicht zu Hand habe, werde außerdem nicht über mögliche Preisänderungen informiert.

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    Gegenüber der "Tagesschau" erklärte ein Amazon-Sprecher, dass der Konzern weitere Rechtsmittel einlegen werde. Das Urteil sei innovationsfeindlich und "hindere Kunden auch daran, selbst eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, ob ihnen ein Service wie der 'Dash Button' ein bequemes Einkaufserlebnis ermöglicht".

    Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldzinski stellte klar: "Wir stehen Innovationen immer aufgeschlossen gegenüber. Wenn die Innovation aber darin besteht, Verbraucher zu benachteiligen und ihnen einen Preisvergleich zu erschweren, gehen wir – wie in diesem Fall – mit allen Mitteln dagegen vor".

    Quellen:

    Verbraucherzentrale NRW

    Tagesschau




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    Verfasst vonFerdinand Hammer
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