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    DGAP-News: Wirecard AG / Schlagwort(e): Sonstiges


    Wirecard-Stellungnahme zur aktuellen Medienberichterstattung


    04.02.2019 / 07:30



    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



    -Wirecard widerlegt FT-Medienberichterstattung

    -Laut Rechtsanwaltskanzlei Rajah & Tann "keine schlüssigen Feststellungen" (no conclusive findings)

     

    Im Hinblick auf die irreführende Berichterstattung der Financial Times, stellt der Vorstand Folgendes richtig:

     

    Wirecard verfügt über umfangreiche Governance-Verfahren und -Kontrollen, die einer kontinuierlichen Überprüfung und Verbesserung in Übereinstimmung mit den Governance-Richtlinien und regulatorischen Anforderungen des Unternehmens unterliegen. Wirecard führt kontinuierlich strenge interne und externe Audits durch. Alle Bedenken, die sich aus Audits ergeben oder von Einzelpersonen aufgebracht werden, werden stets gründlich und angemessen untersucht. Die Corporate-Governance- und Compliance-Abteilung der Wirecard führt ihre Untersuchungen vertraulich und unabhängig vom Vorstand und Aufsichtsrat durch und berichtet beiden Gremien über relevante Ergebnisse.

     

    Im April 2018 äußerte ein Mitarbeiter der Wirecard in Singapur Bedenken gegenüber unserer lokalen Rechts- und Compliance-Abteilung wegen angeblicher Handlungen eines Mitarbeiters des Finanzteams von Wirecard in Singapur. Die Vorwürfe bezogen sich auf mögliche Compliance-Verletzungen im Bereich der Rechnungslegung und bezogen sich für den Zeitraum von 2015-2018 auf Gesamtumsätze in Höhe von EUR 6,9 Mio. und Gesamtkosten von EUR 4,1 Mio. sowie einen internen Transfer von geistigem Eigentum an Software im Wert von EUR 2,6 Mio.

     

    Das Compliance-Team von Wirecard, das über unabhängige und umfassende Untersuchungsrechte verfügt, hat standardmäßig eine interne Untersuchung der Vorwürfe eingeleitet. Diese interne Untersuchung hat zu Nachweisen geführt, dass die Vorwürfe unbegründet waren. Darüber hinaus gab es Hinweise darauf, dass die Vorwürfe auch mit persönlichen Feindseligkeiten zwischen den beteiligten Mitarbeitern zusammenhängen könnten. In Übereinstimmung mit unseren internen Compliance-Richtlinien hat sich das Compliance-Team dennoch für eine unabhängige Untersuchung durch die renommierte in Singapur ansässige Compliance-Kanzlei Rajah & Tann entschieden.
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