Flugrecht
Germania meldet Insolvenz an – das müssen Sie jetzt wissen!
Nachdem die deutsche Airline Germania diese Woche Insolvenz angemeldet hat, droht nun der Ausfall aller Flüge, 60 000 Reisende sollen wohl betroffen sein. Wer einen Anspruch auf Ersatzflug oder Schadensersatz hat und wer auf seinen Kosten sitzen bleibt, erfahren Sie nun bei uns!
Die Insolvenz der Berliner Fluggesellschaft
Die Liquiditätssorgen Germanias waren bereits länger bekannt, bislang hieß es nur, dass Finanzspritzen diese beheben könnten. Noch am Montag sprach die Airline davon, dass der Flugbetrieb stabil liefe. In der Nacht dann die Schocknachricht, der Insolvenzantrag wurde eingereicht. Kurz darauf sprach das Unternehmen bereits von einer Einstellung des Flugbetriebs.
In diesem Fall soll es anders als bei Air Berlin keine Geldspritze vom Staat geben, tausende Urlauber einen Ersatzflug benötigen, um nach Hause zu kommen.
Bei Direktbuchung besteht keine große Chance auf Erstattung
Wer seinen Flug bei Germania direkt gebucht hat, wird aller Voraussicht nach auf den Kosten sitzen bleiben. Da solche Fälle nicht per Fluggastrechteverordnung geregelt werden, fließen die Ansprüche in die Insolvenzmasse. Folge: Das Geld für das Ticket bei Germania wird nicht erstattet, zusätzlich muss der Ersatzflug ebenfalls selbst gezahlt werden.
Möglichkeiten für Individualreiser
Kreditkartenbedingungen kontrollieren: Oftmals gibt es bei Zahlungen per Kreditkarte Hoffnung, da einige Bedingungen vor einer Insolvenz schützen. Daher ist in manchen Fällen eine Rückbuchung aufgrund eines Insolvenzschutzes möglich.
Forderung im Insolvenzverfahren: Demnächst werden Betroffene wohl vom zuständigen Insolvenzverwalter kontaktiert, um Kunden über diese Möglichkeit aufzuklären. Hier stehen die Chancen allerdings eher schlecht.
Andere Airlines helfen: Im Fall eines benötigten Ersatzfluges greifen andere Airline, wie beispielsweise die Lufthansa, den Geschädigten unter die Arme und bieten ihre Flugtickets vergünstigt an.
Buchungsplattformen kontaktieren: Zwar bestehen keine Zahlungsansprüche gegenüber diesen Portalen, allerdings könnte die Zahlung noch nicht ausgeführt sein, was wiederum eine Chance auf Erstattung bietet.
Bessere Chancen bei Pauschalreisen
Im Falle einer Insolvenz bei gebuchter Pauschalreise ist der Reiseveranstalter der Ansprechpartner. Über diesen können Sie einen Ersatzflug organisieren lassen oder selbst einen buchen, woraufhin Sie sich das Geld erstatten lassen können.
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Bei weiteren Fragen zu Ihren Möglichkeiten, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.