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    EU stärkt Schutz von Hinweisgebern  349  0 Kommentare Kommentar und Handlungsempfehlungen für Unternehmen










    DGAP-Media / 12.03.2019 / 13:47



    Anonyme Hinweisgeber, die Verstöße gegen das EU-Recht melden, werden in Zukunft besser geschützt. Darauf verständigten sich das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten.



    Die neuen Vorschriften, mit denen EU-weite Standards für den Schutz von Hinweisgebern festgelegt werden, stellte Virginie Rozière, Verhandlungsführerin des Parlaments, heute auf einer Pressekonferenz vor: Demnach müssen Unternehmen interne Meldekanäle anbieten, um Rechtsverstöße wie Steuerbetrug, Geldwäsche oder Datenschutzverletzungen zu melden. Sollten es die Umstände erfordern, können Hinweisgeber auch direkt externe Stellen wie Aufsichtsbehörden und Medien kontaktieren, ohne den Rechtsschutz zu verlieren. Solche Fälle liegen vor, wenn beispielsweise eine Gefahr für das öffentliche Interesse besteht, aber auch wenn eine interne Meldung ergebnislos verlief.



    "Aus Unternehmenssicht ist es wichtig, Hinweise intern zu erhalten und zu bearbeiten, um finanzielle Risiken oder Reputationsschäden zu vermeiden", kommentiert Moritz Homann, Managing Director Corporate Compliance bei der EQS Group, die Einigung auf EU-Ebene. Hierfür sollten Unternehmen einfach zugängliche Meldekanäle bereitstellen, die Sicherheit bieten und die Anonymität der Hinweisgeber gewährleisten. "Studien haben gezeigt, dass die Zahl der eingehenden Hinweise zunimmt, je einfacher der Zugang zu Meldekanälen ist", so Homann, der dazu auf den Whistleblowing Report 2018 der Hochschule Chur verweist.



    Homann empfiehlt Unternehmen in ein digitales Hinweisgebersystem zu investieren. Dieses ist ortsunabhängig zu erreichen, was vor allem für Gesellschaften mit mehreren Standorten relevant ist. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist auch die Möglichkeit einer anonymen Kommunikation mit dem Hinweisgeber, um Rückfragen stellen zu können. "Durch aktive Rückfragen wird dem Hinweisgeber signalisiert, dass seine Meldung ernst genommen und bearbeitet wird. So wird verhindert, dass der Hinweisgeber an die Öffentlichkeit geht", erklärt Homann.

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