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    DGAP-Adhoc  539  0 Kommentare Gateway Real Estate AG und Hauptaktionär beginnen Angebot von neuen und bereits bestehenden Aktien zu einem Preis von 4,00 Euro je Aktie / Gateway Real Estate AG strebt Zulassung zum Prime Standard (regulierter Markt) der Frankfurter Wertpapierbörse an - Seite 3




    Im Zusammenhang mit der Vorabplatzierung der Aktien der Gesellschaft wird Credit Suisse Securities (Europe) Limited als Stabilisierungsmanager (der "Stabilisierungsmanager") tätig sein und in dieser Eigenschaft möglicherweise Mehrzuteilungen vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen im Einklang mit den rechtlichen Anforderungen (Artikel 5 Abs. 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Artikel 5 bis 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 durchführen, um den Marktkurs der Aktien der Gesellschaft zu stützen und damit etwaigem Verkaufsdruck entgegenzuwirken.


    Der Stabilisierungsmanager ist allerdings nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen durchzuführen. Daher muss eine Kursstabilisierungsmaßnahme nicht zwingend erfolgen und kann jederzeit beendet werden.


    Stabilisierungsmaßnahmen an der Frankfurter Wertpapierbörse können ergriffen werden ab dem Tag, an dem der Handel mit den Aktien der Gesellschaft im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen wird und müssen spätestens 30 Tage nach diesem Zeitpunkt beendet werden (die "Stabilisierungsphase").


    Stabilisierungsmaßnahmen zielen darauf ab, den Marktkurs der Aktien der Gesellschaft während der Stabilisierungsphase zu stützen und können dazu führen, dass der Kurs der Aktien der Gesellschaft höher ist als er es anderenfalls wäre. Zudem kann sich der Kurs vorübergehend auf einem nicht nachhaltigen Niveau befinden.


    Abgesehen von dem Bezugsangebot der 82.610 Neuen Aktien, die nicht Gegenstand der Vorabplatzierung sind, beabsichtigen weder die Gesellschaft noch ihre Aktionäre, ein öffentliches Angebot von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Es ist ausschließlich beabsichtigt, Aktien bei qualifizierten Anlegern und weniger als 150 nicht qualifizierten Anlegern je EWR-Mitgliedstaat in der Bundesrepublik Deutschland und einigen anderen Jurisdiktionen zu platzieren und diese anschließend zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse unter gleichzeitiger Zulassung zum regulierten Markt mit weiteren Zulassungsfolgepflichten an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zuzulassen. Die Zulassung erfolgt ausschließlich durch und auf der Grundlage eines Wertpapierprospekts, der nach seiner Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unverzüglich zu veröffentlichen und bei der Gesellschaft, THE SQUAIRE - Zugang N 13, Am Flughafen, 60549 Frankfurt am Main, Deutschland, auf der Internetseite der Gesellschaft (www.gateway-re.de) und der Internetseite der Frankfurter Wertpapierbörse (www.boerse-frankfurt.de) kostenlos erhältlich ist.
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