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    DGAP-Adhoc  538  0 Kommentare paragon GmbH & Co. KGaA beschließt Begebung einer Anleihe im Betrag von mindestens CHF 30 Mio. mit der Möglichkeit der Erhöhung bis auf CHF 40 Mio.





    DGAP-Ad-hoc: paragon GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e): Anleiheemission


    paragon GmbH & Co. KGaA beschließt Begebung einer Anleihe im Betrag von mindestens CHF 30 Mio. mit der Möglichkeit der Erhöhung bis auf CHF 40 Mio.


    01.04.2019 / 19:17 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


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    paragon GmbH & Co. KGaA beschließt Begebung einer Anleihe im Betrag von mindestens CHF 30 Mio. mit der Möglichkeit der Erhöhung bis auf CHF 40 Mio.



    Delbrück, 1. April 2019 - Die persönlich haftende Gesellschafterin der paragon GmbH & Co. KGaA ("Emittentin") hat heute zusammen mit dem Aufsichtsrat beschlossen, eine 5-jährige Obligationenanleihe zu begeben. Die Anleihe nach schweizer Recht hat einen Nominalwert von mindestens CHF 30 Mio. und kann bis auf einen Gesamtbetrag von CHF 40 Mio. erhöht werden. Sie wird ausschließlich in der Schweiz öffentlich angeboten.



    Der Zinssatz der Anleihe beträgt indikativ zwischen 3⅝ und 4⅛ % p.a. Die Ausgabe wird voraussichtlich am 23. April 2019 erfolgen. Die provisorische Notierung der Anleihe an der SIX Swiss Exchange wird ebenfalls auf den 23. April 2019 beantragt werden.



    Der Nettoerlös der Anleihe soll zur Wachstumsfinanzierung im Bereich Automotive, zur Finanzierung von Baumaßnahmen in Delbrück zur Zusammenlegung und Erweiterung der verteilten Standorte in Delbrück, zur Refinanzierung bestehender Finanzverbindlichkeiten sowie für allgemeine Finanzierungszwecke verwendet werden.



    Die Helvetische Bank AG agiert als Lead Manager und hat die Obligationenanleihe fest übernommen.



    Die definitiven Konditionen (Emissionsbetrag und Kupon) werden voraussichtlich am 5. April 2019 auf Basis der Nachfrage im Bookbuilding und den allgemeinen Marktbedingungen festgelegt und mitgeteilt, wobei sich der Lead Manager eine frühzeitige Zuteilung bei einer vorzeitigen Beendigung des Bookbuildings vorbehält.

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