Widerruf
Formfehler in Autokrediten: So können Sie durch den Widerrufsjoker mehrere Tausend Euro erhalten!
Die Formfehler in den KFZ-Krediten machen das Einsetzen des Widerrufsjokers möglich, welcher zahlreichen Verbrauchern wohl einige Tausend Euro einbringen könnte! Mehr dazu, finden Sie nun bei uns!
Zahlreiche Banken sind betroffen
Die gravierendsten Fehler in Autokrediten findet man in den Verträgen der Automobilbanken, wie zum Beispiel der Audi, VW, Mercedes oder der BMW Bank. Doch auch Banken, die unabhängig von den großen Konzernen agieren sind betroffen.
Mögliche Folgen der Fehler
Oftmals liegt der Fehler bei einer unzureichenden Widerrufsbelehrung. Dies führt dazu, dass die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt, wodurch ein Widerruf theoretisch auch noch nach Jahren möglich wäre.
Bei einem Widerruf kommt es zu einer sogenannten Rückabwicklung, womit der Vertrag quasi nie existiert hat. Sie geben Ihr Auto zurück und zahlen eine Nutzungsentschädigung, im Gegenzug erhalten Sie das bereits gezahlte Geld zurück. Diese Variante ist in der Regel profitabler als ein Verkauf als Gebrauchtwagen, besonders für Betroffene des Abgasskandals.
Die Kosten für ein solchen Verfahren trägt die Rechtsschutzversicherung. Wer keine besitzt, kann auch jetzt noch bei einigen Versicherern eine Police abschließen, da der „Schaden“ erst durch den Widerruf entsteht.
Das Auto an sich ist hierbei nicht von Belangen. Ob Benziner, Diesel, Neuwagen, Gebrauchtwagen, Kredit- oder Leasingvertrag, die Chance des Widerrufsjokers ist theoretisch für jeden Kunden greifbar.
Wenn auch Sie gegen die großen Konzerne vorgehen möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bei uns haben Sie jetzt die Möglichkeit, Ihre Daten kostenfrei prüfen zu lassen!
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Gehen Sie dazu auf unsere Website: https://recht-einfach.de/widerruf-autokredit/
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Laden Sie Ihre Daten hoch!
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Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Daten, widerrufen wir Ihren Autokredit und holen Ihr Geld zurück!
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Bei weiteren Fragen zum Thema “Widerruf”, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.