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     3295  0 Kommentare Urteil des VGH Mannheim: Diesel-Fahrverbote kommen – so wehren Sie sich!

    Politiker versuchen Diesel-Fahrverbote zu verhindern, indem sie mit Taschenspielertricks an den Grenzwerten herumdoktern. Nichts da, sagt der Verwaltungsgerichtshof Mannheim und macht ihnen einen Strich durch die Rechnung. Das zeigt: Diesel-Besitzer müssen sich eigenständig wehren. Dafür gibt es gute Chancen.

    Erst haben die Autohersteller die Abgaswerte manipuliert, nun scheint es so, als würden Politiker die Grenzwerte manipulieren. Ihr Ziel: Diesel-Fahrverbote verhindern oder abzumildern. Das Protokoll der Mogler-Republik Deutschland: Neuer Fahrbahn-Belag, der angeblich Emissionen binden soll (Stuttgart). Obskure Sauganlagen, die die Luft von Stickoxiden reinigen sollen (Kiel) oder Messstationen, die an weniger belasteten Punkten aufgestellt werden.

    Zudem hat Verkehrsminister Scheuer die gesetzlich festgelegten 40 Mikrogramm Stickoxide pro Kubikmeter Luft im Rahmen einer „Toleranzgrenze“ auf 50 Mikrogramm um ein Viertel erhöht. Der Bundestag hat dieser Regelung zwar zugestimmt, doch nun macht ihm der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim einen Strich durch die Rechnung. Die Änderung verstoße gegen EU-Recht, so die Mannheimer Richter.

    Im konkreten Fall ging es um die Stadt Reutlingen, in der ein Fahrverbot droht, das die lokalen Politiker nur zu gerne verhindern würden. Nun aber müssen sie auf Anordnung der Mannheimer Richter die Vorkehrungen schaffen, um den Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter „schnellstmöglich“ einzuhalten. Das bedeutet: Fahrverbote werden kommen.

    Es ist ein seltsames Tauziehen zwischen Politikern, diversen Gerichten und Lobby-Vereinigungen wie der Deutschen Umwelthilfe um Grenzwerte und Fahrverbote. Für Diesel-Besitzer bedeutet das: Sie haben keine Planungssicherheit, ob sie mit ihrem Fahrzeug noch in die Städte kommen. Die enormen Wertverluste dieser Autos werden sich demnach auch nicht reduzieren.

    Hier können Sie ihre Ansprüche im Rahmen des Diesel-Skandals kostenlos und unverbindlich prüfen lassen.

    Wer sich gegen diese Wertverluste und Fahrverbote wehren will, darf sich nicht auf Politiker verlassen, sondern muss selbst aktiv werden. Je nach Ausgangsposition gibt es für Diesel-Besitzer unterschiedliche Herangehensweisen:

    Der Kauf des Fahrzeugs wurde mit Hilfe eines Kfz-Kredits oder eines Leasingvertrags finanziert

    Dann ist in den meisten Fällen der Widerruf der Finanzierung der sinnvollste Weg. Formfehler in den meisten Verträgen von Autobanken wie Volkswagen Bank, Audi Bank, Mercedes Benz Bank oder Opel Bank sorgen dafür, dass ein solcher Widerruf noch Jahre nach Abschluss ausgesprochen werden kann – auch dann noch, wenn der Kredit oder Leasing-Vertrag gar nicht mehr läuft.

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Urteil des VGH Mannheim: Diesel-Fahrverbote kommen – so wehren Sie sich! Politiker versuchen Diesel-Fahrverbote zu verhindern, indem sie mit Taschenspielertricks an den Grenzwerten herumdoktern. Nichts da, sagt der Verwaltungsgerichtshof Mannheim und macht ihnen einen Strich durch die Rechnung. Das zeigt: Diesel-Besitzer müssen sich eigenständig wehren. Dafür gibt es gute Chancen.

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