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    Flüssigerdgas  385  0 Kommentare dena-Initiative empfiehlt Maßnahmen zur Etablierung von Bio-LNG

    Berlin (ots) -

    - Studie: Bio-LNG im Schwerlastverkehr kann Biokraftstoffmenge bis
    2030 verdoppeln
    - LNG-Bedarf 2030 lässt sich durch Biomethan decken
    - Anpassung der Rahmenbedingungen notwendig

    Durch den Einsatz von verflüssigtem Biomethan (Bio-LNG) im
    Schwerlastverkehr kann die Biokraftstoffmenge bis 2030 verdoppelt und
    der Anteil von Biokraftstoffen auf Basis von Rest- und Abfallstoffen
    von derzeit 30 Prozent auf mehr als 50 Prozent erhöht werden. Auf
    diese Weise ließen sich rund 7 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2030
    zusätzlich einsparen. Das zeigt eine Studie, die die Deutsche
    Energie-Agentur (dena) mit Partnern aus Energie- und
    Mineralölwirtschaft, Anlagenbau und Schifffahrt in ihrer gemeinsamen
    "Initiative Bio-LNG" veröffentlicht hat. Die Initiative plädiert
    deshalb für eine Verbesserung der politischen Rahmenbedingungen, etwa
    durch die Erhöhung der nationalen Treibhausgas (THG)-Minderungsquote
    im Verkehr, eine Weiterentwicklung der Lkw-Maut sowie
    Investitionsanreize in Form von Investitionszuschüssen oder
    Ausschreibungen.

    Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung, zu den
    Studienergebnissen: "Bio-LNG kann einen wichtigen Beitrag zum
    Erreichen der Klimaziele im Jahr 2030 leisten, vor allem im
    Straßengüter- und Schiffsverkehr. Die Politik hat es in der Hand, mit
    besseren Rahmenbedingungen den Weg dafür zu ebnen. Die Nutzung von
    Bio-LNG sollte gegenüber fossilen Kraftstoffen im Verkehr begünstigt
    werden."

    Die EU habe bereits vorgelegt: Die novellierte
    Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED2) legt eine Erhöhung des Anteils
    fortschrittlicher Kraftstoffe von 0,05 Prozent im Jahr 2020 auf 1,75
    Prozent im Jahr 2030 fest. Bio-LNG aus Gülle, Bioabfällen und anderen
    Rest- und Abfallstoffen stelle eine kostengünstige inländische Option
    zur Erfüllung dieser Vorgaben dar.

    Erhöhung der THG-Minderungsquote im Verkehr

    Ein erster wichtiger Schritt sei die vom Bundeskabinett
    beschlossene Novelle der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung,
    wodurch Bio-LNG auf die THG-Minderungsquote im Verkehrssektor
    angerechnet werden kann. Außerdem sollte Bio-LNG auch dann auf die
    THG-Minderungsquote angerechnet werden dürfen, wenn es in der
    Schifffahrt zum Einsatz kommt. Momentan ist das noch nicht der Fall.
    Um die mit Bio-LNG verbundenen THG-Minderungspotenziale und
    Umweltvorteile zu nutzen und die Einführung synthetisch erzeugter
    erneuerbarer Kraftstoffe vorzubereiten, sei die THG-Minderungsquote
    kontinuierlich bis 2030 anzuheben und dynamisch an die Entwicklung
    der Elektromobilität anzupassen, damit der Ausbau der
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