Flüssigerdgas
dena-Initiative empfiehlt Maßnahmen zur Etablierung von Bio-LNG
Berlin (ots) -
- Studie: Bio-LNG im Schwerlastverkehr kann Biokraftstoffmenge bis
2030 verdoppeln
- LNG-Bedarf 2030 lässt sich durch Biomethan decken
- Anpassung der Rahmenbedingungen notwendig
Durch den Einsatz von verflüssigtem Biomethan (Bio-LNG) im
Schwerlastverkehr kann die Biokraftstoffmenge bis 2030 verdoppelt und
der Anteil von Biokraftstoffen auf Basis von Rest- und Abfallstoffen
von derzeit 30 Prozent auf mehr als 50 Prozent erhöht werden. Auf
diese Weise ließen sich rund 7 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2030
zusätzlich einsparen. Das zeigt eine Studie, die die Deutsche
Energie-Agentur (dena) mit Partnern aus Energie- und
Mineralölwirtschaft, Anlagenbau und Schifffahrt in ihrer gemeinsamen
"Initiative Bio-LNG" veröffentlicht hat. Die Initiative plädiert
deshalb für eine Verbesserung der politischen Rahmenbedingungen, etwa
durch die Erhöhung der nationalen Treibhausgas (THG)-Minderungsquote
im Verkehr, eine Weiterentwicklung der Lkw-Maut sowie
Investitionsanreize in Form von Investitionszuschüssen oder
Ausschreibungen.
- Studie: Bio-LNG im Schwerlastverkehr kann Biokraftstoffmenge bis
2030 verdoppeln
- LNG-Bedarf 2030 lässt sich durch Biomethan decken
- Anpassung der Rahmenbedingungen notwendig
Durch den Einsatz von verflüssigtem Biomethan (Bio-LNG) im
Schwerlastverkehr kann die Biokraftstoffmenge bis 2030 verdoppelt und
der Anteil von Biokraftstoffen auf Basis von Rest- und Abfallstoffen
von derzeit 30 Prozent auf mehr als 50 Prozent erhöht werden. Auf
diese Weise ließen sich rund 7 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2030
zusätzlich einsparen. Das zeigt eine Studie, die die Deutsche
Energie-Agentur (dena) mit Partnern aus Energie- und
Mineralölwirtschaft, Anlagenbau und Schifffahrt in ihrer gemeinsamen
"Initiative Bio-LNG" veröffentlicht hat. Die Initiative plädiert
deshalb für eine Verbesserung der politischen Rahmenbedingungen, etwa
durch die Erhöhung der nationalen Treibhausgas (THG)-Minderungsquote
im Verkehr, eine Weiterentwicklung der Lkw-Maut sowie
Investitionsanreize in Form von Investitionszuschüssen oder
Ausschreibungen.
Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung, zu den
Studienergebnissen: "Bio-LNG kann einen wichtigen Beitrag zum
Erreichen der Klimaziele im Jahr 2030 leisten, vor allem im
Straßengüter- und Schiffsverkehr. Die Politik hat es in der Hand, mit
besseren Rahmenbedingungen den Weg dafür zu ebnen. Die Nutzung von
Bio-LNG sollte gegenüber fossilen Kraftstoffen im Verkehr begünstigt
werden."
Die EU habe bereits vorgelegt: Die novellierte
Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED2) legt eine Erhöhung des Anteils
fortschrittlicher Kraftstoffe von 0,05 Prozent im Jahr 2020 auf 1,75
Prozent im Jahr 2030 fest. Bio-LNG aus Gülle, Bioabfällen und anderen
Rest- und Abfallstoffen stelle eine kostengünstige inländische Option
zur Erfüllung dieser Vorgaben dar.
Erhöhung der THG-Minderungsquote im Verkehr
Ein erster wichtiger Schritt sei die vom Bundeskabinett
beschlossene Novelle der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung,
wodurch Bio-LNG auf die THG-Minderungsquote im Verkehrssektor
angerechnet werden kann. Außerdem sollte Bio-LNG auch dann auf die
THG-Minderungsquote angerechnet werden dürfen, wenn es in der
Schifffahrt zum Einsatz kommt. Momentan ist das noch nicht der Fall.
Um die mit Bio-LNG verbundenen THG-Minderungspotenziale und
Umweltvorteile zu nutzen und die Einführung synthetisch erzeugter
erneuerbarer Kraftstoffe vorzubereiten, sei die THG-Minderungsquote
kontinuierlich bis 2030 anzuheben und dynamisch an die Entwicklung
der Elektromobilität anzupassen, damit der Ausbau der
Studienergebnissen: "Bio-LNG kann einen wichtigen Beitrag zum
Erreichen der Klimaziele im Jahr 2030 leisten, vor allem im
Straßengüter- und Schiffsverkehr. Die Politik hat es in der Hand, mit
besseren Rahmenbedingungen den Weg dafür zu ebnen. Die Nutzung von
Bio-LNG sollte gegenüber fossilen Kraftstoffen im Verkehr begünstigt
werden."
Die EU habe bereits vorgelegt: Die novellierte
Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED2) legt eine Erhöhung des Anteils
fortschrittlicher Kraftstoffe von 0,05 Prozent im Jahr 2020 auf 1,75
Prozent im Jahr 2030 fest. Bio-LNG aus Gülle, Bioabfällen und anderen
Rest- und Abfallstoffen stelle eine kostengünstige inländische Option
zur Erfüllung dieser Vorgaben dar.
Erhöhung der THG-Minderungsquote im Verkehr
Ein erster wichtiger Schritt sei die vom Bundeskabinett
beschlossene Novelle der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung,
wodurch Bio-LNG auf die THG-Minderungsquote im Verkehrssektor
angerechnet werden kann. Außerdem sollte Bio-LNG auch dann auf die
THG-Minderungsquote angerechnet werden dürfen, wenn es in der
Schifffahrt zum Einsatz kommt. Momentan ist das noch nicht der Fall.
Um die mit Bio-LNG verbundenen THG-Minderungspotenziale und
Umweltvorteile zu nutzen und die Einführung synthetisch erzeugter
erneuerbarer Kraftstoffe vorzubereiten, sei die THG-Minderungsquote
kontinuierlich bis 2030 anzuheben und dynamisch an die Entwicklung
der Elektromobilität anzupassen, damit der Ausbau der
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