Diesel-Abgasskandal
Musterfeststellungsklage gegen VW: 5 Gründe, warum Sie aussteigen sollten!
Um gegen VW vorgehen zu können, haben sich mehr als 400.000 VW-Geschädigte für die Musterfeststellungsklage (MFK) entschieden. Nun hat das Oberlandesgericht Braunschweig den Verhandlungstermin festgelegt, den 30.09.2019. Doch warum diese Musterfeststellungsklage nicht nur Mängel aufweist, sondern Ihnen sogar Schaden kann, erfahren Sie nun bei uns!
Braunschweiger Gerichte urteilen erfahrungsgemäß negativ
Die bisherigen Urteile des Landgerichts Braunschweig sprechen eine deutliche Sprache. Hier wurde bereits in zahlreichen Fällen für den Konzern und gegen den Verbraucher entschieden. Auch wenn die MFK vor dem Oberlandesgericht verhandelt wird, könnte sich diese Tendenz bestätigen, da beide Gerichte eng zusammenarbeiten. So sichert sich zum Beispiel das Landesgericht bei Fällen mit hohem öffentlichem Interesse bei der Folgeinstanz ab, ob das Urteil auch dort bestehen bleibt. Ein Beispiel hierfür wäre die Entscheidung des Oberlandesgerichts, bei der eine Klage eines bekannten Dienstleisters mit mehr als 40.000 Mandanten abgewiesen wurde.
Erfahrungsgemäß lässt sich somit sagen, dass die Chancen auf einen positiven Ausgang eher gering einzuschätzen sind.
Bei negativem Urteil sind Betroffenen an dieses gebunden
Verbraucher, die sich der MFK angeschlossen haben, sind nach dem Urteil an diese Entscheidung gebunden. Fällt das Ergebnis des Gerichts also negativ aus, können Betroffenen ihre Ansprüche nicht vor einem anderen Gericht geltend machen.
Eine Rücknahme der Anmeldung ist allerdings nur noch bis Ende des 30.09.2019 möglich, dem Tag der mündlichen Verhandlung.
Mögliche Einzelklage nach Antragsrücknahme
Nachdem die Anmeldung zur Musterfeststellungsklage zurückgenommen wurde, ist eine Einzelklage weiterhin möglich. Um dennoch gegen den Automobilhersteller vorzugehen, haben Betroffene nun ein halbes Jahr Zeit.
Ein großer Vorteil der MFK war das Vermeiden einer möglichen Verjährung zum Ende des Jahres 2018. Doch laut Experten ist dies Argument nichtig, da Ansprüche gegen die Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Motor EA 189 sowieso nicht zum 31.12.2019 verjähren.
Prozessdauer von vier Jahren möglich
VW gab nun bekannt, dass der Konzern vor 2023 mit keinem endgültigen Urteil rechnet. Grund dafür ist eine mögliche Verhandlungsdauer von zwei Jahren vor dem Oberlandesgericht, gefolgt von zwei weiteren vor dem Bundesgerichtshof. Dass die Klage bis zum BGH vordringt, ist laut Experten so gut wie sicher. Eine Einzelklage dauert in der Regel ca. sechs Monate.
Individuelle Klage trotz positivem Urteil nötig
Wer im Abgasskandal das Geld erlangen möchte, was ihm zusteht, sich jedoch der MFK angeschlossen hat, steht vor einem großen Problem. Trotz eines potentiell verbraucherfreundlichen Urteils ist eine weitere individuelle Klage nötig, um die persönlichen Ansprüche geltend machen zu können. Erst wenn auch diese zweite Klage gewonnen wird, erhält der Betroffene das Geld.
Fazit: Wer seine Ansprüche effektiv durchsetzen möchte, ist bei der Musterfeststellungsklage falsch. Im schlimmsten Fall verlieren Betroffene sogar Ihre Rechte gegenüber den Herstellern.
Um gegen die vermeintlich großen Automobilkonzerne vorgehen zu können, haben Betroffene deutlich bessere Möglichkeiten.
Zum einen können Sie Ihre Autofinanzierung widerrufen, woraufhin Sie die bereits gezahlten Raten zurückerhalten. Im Gegenzug zahlen Sie eine Nutzungsentschädigung, aber können Ihr Schummel-Auto abgeben.
Auf unserer Website können Sie Ihren Anspruch kostenfrei prüfen lassen: https://recht-einfach.de/widerruf-autokredit/
Die zweite Möglichkeit ist die Rückabwicklung Ihres Vertrages. So werden Sie Ihr Auto los und bekommen den vollen Kaufpreis erstattet. Die aktuellen Urteile im Abgasskandal versprechen nur Gutes.
Auch diesen möglichen Anspruch können Sie kostenfrei bei uns prüfen lassen: https://recht-einfach.de/diesel-abgasskandal3/
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Bei weiteren Fragen zum Thema “Abgasskandal”, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.