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    DGAP-News  351  0 Kommentare Bitcoin Group SE: Kryptowährungen in Deutschland beliebter als Aktien - und Bitcoin.de ist Handelsplatz Nummer eins





    DGAP-News: Bitcoin Group SE / Schlagwort(e): Studie


    Bitcoin Group SE: Kryptowährungen in Deutschland beliebter als Aktien - und Bitcoin.de ist Handelsplatz Nummer eins


    06.06.2019 / 11:45



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    Bitcoin Group SE: Kryptowährungen in Deutschland beliebter als Aktien - und Bitcoin.de ist Handelsplatz Nummer eins




    - Nahezu jeder zehnte Deutsche besitzt Kryptowährungen wie Bitcoins



    - Gemessen an der Besitzquote sind Kryptowährungen beliebter als Aktien



    - Bitcoin.de ist der meistgenutzte Handelsplatz in Deutschland





    Herford, 06. Juni 2019 - Die Bitcoin Group SE (ISIN DE000A1TNV91) beschreitet weiterhin erfolgreich ihren Expansionspfad. Wie eine repräsentative Studie des Blockchain Research Lab (BRL), einem unabhängigen Forschungsinstitut im Bereich der Blockchain-Technologie, zeigt, liegt Bitcoin.de in der Gunst der Deutschen mit weitem Abstand auf Platz eins. Bereits mehr als 62 % der bundesdeutschen Kryptogeld-Nutzer vertrauen Deutschlands einzigem regulierten Handelsplatz.



    Gleichzeitig erkennen immer mehr Menschen in Deutschland das Potenzial der Digitalwährungen. Mehr als 18 % der Befragten gaben an, entweder Kryptowährungen aktuell zu besitzen (9,2 %) oder in der Vergangenheit gehandelt zu haben (9,1 %). 58 % der Befragten aus diesen beiden Gruppen haben sogar selbst bereits Coins geschürft.



    Kryptowährungen werden immer beliebter und nehmen offenbar auch hinsichtlich der Bedeutung für die Geldanlage einen stetig steigenden Wert ein. Mit 9,2 % ist die Kryptowährungsbesitzquote in Deutschland sogar höher als die des Aktienbesitzes. Diese beläuft sich laut Auskunft des Deutschen Aktieninstituts (DAI) im Jahr 2018 bei Direktinvestments in Einzelwerte auf 7,1 %. Insgesamt ist zu beachten, dass die Grundgesamtheit der potenziellen Kryptowährungsbesitzer in der Studie kleiner ist, da es sich um volljährige Personen mit Internetanschluss handelt, wohingegen das DAI in seiner Betrachtung alle Bundesbürger ab einem Alter von 14 Jahren einbezieht.

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