DGAP-Adhoc
Deutsche Steuerberater-Versicherung, Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG: Nichtbedeckung der Mindestkapitalanforderung sowie Verbrauch sämtlicher Eigenmittel und erwarteter Fehlbetrag zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 (deutsch)
Deutsche Steuerberater-Versicherung, Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG: Nichtbedeckung der Mindestkapitalanforderung sowie Verbrauch sämtlicher Eigenmittel und erwarteter Fehlbetrag zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018
^
DGAP-Ad-hoc: Deutsche Steuerberater-Versicherung, Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG / Schlagwort(e): Prognose/Sonstiges Deutsche Steuerberater-Versicherung, Pensionskasse des
steuerberatenden Berufs VVaG: Nichtbedeckung der Mindestkapitalanforderung sowie Verbrauch sämtlicher Eigenmittel und erwarteter Fehlbetrag zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018
19.06.2019 / 12:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent /
Herausgeber verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Ad hoc Mitteilung
Identi- Deutsche Steuerberater-Versicherung Pensionskasse des tät des steuerberatenden Berufs VVaG Poppelsdorfer Allee 24 53115 Emitten- Bonn
ten
ISIN DE000A13R483
Lesen Sie auch
WKN A13R48
Identi- Petra Albrecht, Vorstand [1]p.albrecht@ds-versicherung.de tät der 0228/98213-52 Martin Bollmann, Vorstand mittei- [2]m.bollmann@ds-versicherung.de 0228/98213-60 1. lenden
mailto:p.albrecht@ds-versicherung.de 2. Person mailto:m.bollmann@ds-versicherung.de
Insider-
informa-
tion
Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der VO (EU) Nr. 596/2014
Nichtbedeckung der Mindestkapitalanforderung sowie Verbrauch sämtlicher Eigenmittel und erwarteter Fehlbetrag zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018
Am 30.04.2019 wurde vom Vorstand der Entwurf eines Jahresabschlusses 2018 erstellt. Darin wird eine erhebliche Verstärkung der Deckungsrückstellungen zur Zinsvorsorge berücksichtigt. Diese wird
erforderlich aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase, der sich die Deutsche
Steuerberater-Versicherung trotz eines soliden Kapitalanlagenmanagements nicht länger entziehen kann. Die Verstärkung der Deckungsrückstellung führt in dem Entwurf des Jahresabschlusses zu einem
nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 158 Mio. EUR. Das entspricht ca. 13 % der Deckungsrückstellung.
Die genaue Höhe der erforderlichen Verstärkung ist noch unklar, da die Abstimmung mit der BaFin noch nicht abgeschlossen ist. Der hierdurch zu erwartende Fehlbetrag wird aber in jedem Fall so hoch
sein, dass er zu einem vollständigen Verzehr der Eigenmittel führt mit der Konsequenz, dass die Deutsche Steuerberater-Versicherung die Mindestkapitalanforderung nicht mehr erfüllt. Damit ist die
mit der Ad hoc Mitteilung vom 5. Dezember 2018 veröffentlichte drohende Nichtbedeckung der Mindestkapitalanforderung zum Bilanzstichtag 31.12.2018 eingetreten.
Die Aufsichtsbehörde wurde nach § 135 Abs. 1 VAG über die Nichtbedeckung der Mindestkapitalanforderung unterrichtet.
Die Deutsche Steuerberater-Versicherung beabsichtigt nunmehr, unter Nutzung der in der Satzung vorgesehenen Sanierungsklausel den Fehlbetrag auszugleichen. Gemäß der Satzung der Deutschen
Steuerberater-Versicherung ist ein sich ergebender Fehlbetrag, soweit er nicht aus der Verlustrücklage gedeckt werden kann, aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu decken und soweit auch
diese nicht ausreicht, durch Herabsetzung der Leistungen oder durch Erhöhung der Beiträge oder durch beide Maßnahmen auszugleichen. Alle Maßnahmen haben auch Wirkung für bestehende
Versicherungsverhältnisse, die Herabsetzung der Leistungen auch für laufende Renten.
Diese Sanierungsmaßnahme erfordert einen Beschluss der Vertreterversammlung und bedarf der Zustimmung der Aufsichtsbehörde.
Dem aufgrund der Nichtbedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung zum Bilanzstichtag 31.12.2017 gemäß § 134 Abs. 2 VAG vorgelegten Sanierungsplan zur Wiederherstellung der Bedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung wurde von der Aufsichtsbehörde die Genehmigung verweigert.
Die Deutsche Steuerberater-Versicherung hat nachrangige Inhaberschuldverschreibungen in einem Gesamtbetrag von 10 Mio. EUR begeben. Die Einberufung einer Gläubigerversammlung ist beabsichtigt.
Bekanntgabe der Insiderinformation 19.06.2019 / 11:30 Uhr über den Dienstleister EQS Group AG Karlstr. 47 80333 München Bonn, den 19.06.2019
Petra Albrecht Martin Bollmann
---------------------------------------------------------------------------
19.06.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Deutsche Steuerberater-Versicherung, Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG
Poppelsdorfer Allee 24
53115 Bonn
Deutschland
Telefon: 0228 - 98 213-0
Fax: 0228 - 98 213-11
E-Mail: info@ds-versicherung.de
Internet: www.ds-versicherung.de
ISIN: DE000A13R483
WKN: A13R48
Börsen: Freiverkehr in Frankfurt
EQS News ID: 827151
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
827151 19.06.2019 CET/CEST
°