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    DGAP-Adhoc  766  0 Kommentare SFC Energy AG beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlagen in Höhe von 27 Mio. Euro - Seite 2



    Die Bezugsfrist beginnt voraussichtlich am 1. Juli 2019 und endet mit Ablauf des 15. Juli 2019 (jeweils einschließlich). Nach Ablauf der Bezugsfrist verfallen nicht ausgeübte Bezugsrechte.



    Die Bezugsrechte (ISIN DE000A2YNT89/ WKN A2YNT8) für die Neuen Aktien werden voraussichtlich während des Zeitraums vom 1. Juli 2019 bis zum 11. Juli 2019 (bis etwa 12 Uhr mittags MESZ) am Regulierten Markt (Xetra und Xetra Frankfurt Spezialist) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Die bestehenden Aktien von SFC werden voraussichtlich ab dem 1. Juli 2019 "ex Bezugsrecht" am Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse notieren. Die im Rahmen des Bezugsangebots gezeichneten Neuen Aktien und die im Rahmen des Bezugsangebots nicht gezeichneten Aktien, die einem Rücktrittsvorbehalt unterliegen, werden voraussichtlich am 17. Juli 2019 geliefert.



    In der Vorabplatzierung haben die Gemeinsamen Globalen Koordinatoren durch Rückforderungsvorbehaltsrechte bei der Zuteilung sichergestellt, dass Neue Aktien, die auf Bezugsrechte entfallen, außer derjenigen Bezugsrechte, auf die bestehende Aktionäre verzichtet haben und die an die Gemeinsamen Globalen Koordinatoren abgetreten wurden, im Rahmen dieses Bezugsangebotes zum Bezug durch die Aktionäre von SFC zur Verfügung stehen.



    Das Bezugsangebot steht unter anderem unter der Bedingung der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister beim Amtsgericht München, die voraussichtlich am 2. Juli 2019 erfolgen wird.



     



    Diese Veröffentlichung ist kein und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder anderen Staaten dar. Wertpapiere werden und sind nicht unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen ohne Registrierung oder ohne eine einschlägige Ausnahme von den Registrierungsvorschriften des Securities Act in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden. Es findet kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika statt.

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