checkAd

     1501  0 Kommentare Mercedes Urteil zu Diesel „Thermofenster“: Daimler muss Schadensersatz zahlen

    Neben Volkswagen rutscht nun auch Daimler immer tiefer in den Diesel-Abgas-Skandal. Das Landgericht Stuttgart verurteilte Daimler gleich in drei Fällen, die Reinigung der Abgase in Diesel von Mercedes Benz durch eine unzulässige Abschalteinrichtung gedrosselt zu haben. Verbraucher erhalten hohen Schadensersatz. Auch andere Diesel-Besitzer können davon profitieren. So gehen Sie vor.

    Knackpunkt ist das sogenannte Thermofenster, das in zahlreichen Mercedes Benz Fahrzeugen (PKW, SUV, Kleintransporter) eingebaut wurde. Es reduziert die Abgasreinigung bei erhöhten Temperaturen, angeblich um den Motor zu schonen. Doch genau dies wird Daimler nun zum Verhängnis. Denn die Richter des Landgerichts Stuttgart werteten das Thermofenster gleich in drei Fällen als unzulässige Abschalteinrichtung und verurteilten Daimler zu Schadensersatzzahlungen zwischen 25.000 und 40.000 Euro.

    Durch diese spektakulären Urteile steigen die Chancen von Besitzern eines Mercedes Benz Diesel, Schadensersatz vom Autohersteller zu erhalten oder das Fahrzeug zu guten Konditionen zurückzugeben. Immerhin sind die Fahrzeuge nicht nur von massiven Wertverlusten betroffen, sondern fallen auch unter diverse Fahrverbote, beispielsweise in Stuttgart. Die Interessengemeinschaft Widerruf hat bereits eine Reihe von Verbrauchern bei einem Rechtsstreit gegen Daimler begleitet. Aus unserer Erfahrung können wir aufzeigen, welche Möglichkeiten es gibt.

    Variante 1: Das Fahrzeug wurde über Kredit oder Leasing finanziert

    In diesem Fall ist meist der Widerruf der Finanzierung der erfolgversprechende Weg. Die meisten Kreditverträge enthalten nach unseren Analysen Formfehler, die auch nach Jahren noch den Widerruf ermöglichen (Widerrufsjoker). Die finanzierende Bank muss bei einem erfolgreichen Widerruf das Auto zurücknehmen und die gezahlten Raten einschließlich der Anzahlung erstatten. Entsprechende Urteile liegen vor.

    Dieses Vorgehen ist vor allem aus zwei Gründen interessant: Zum einen ist es nicht auf Diesel-Autos mit Thermofenster beschränkt, sondern kann für alle Fahrzeuge angewandt werden – selbst für Benziner. Zum anderen kann hier vor dem Widerruf noch eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden, die den Rechtsstreit bezahlt. Somit besteht kein Kostenrisiko für den Verbraucher.

    Variante 2:  Fahrzeug hat ein „Thermofenster“, wurde aber nicht über Kredit gekauft

    Besitzer eines Diesel-Fahrzeugs mit Thermofenster können auf Basis der nun gefällten Urteile des LG Stuttgart mit guten Chancen auf Schadensersatz klagen. Auch dabei begleiten Sie die Anwälte der Interessengemeinschaft Widerruf. Hier muss allerdings die Rechtsschutzversicherung bereits zum Zeitpunkt des Autokaufs bestanden haben, damit sie die Kosten übernimmt.

    Fazit: Das richtige Vorgehen ist von den individuellen Voraussetzungen abhängig. Daher sollten Mercedes-Fahrer zunächst von einem Experten prüfen lassen, welche Schritte für sie aussichtsreich sind und welche Kosten damit verbunden wären. Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet diese Prüfung kostenlos und unverbindlich an.  Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass sich mit den jüngsten Gerichtsurteilen die Chancen für Verbraucher deutlich verbessert haben, nicht auf den Wertverlusten ihrer Fahrzeuge sitzen zu bleiben.

    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte


    Roland Klaus
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
    Mehr anzeigen


    Verfasst von Roland Klaus
    Mercedes Urteil zu Diesel „Thermofenster“: Daimler muss Schadensersatz zahlen Neben Volkswagen rutscht nun auch Daimler immer tiefer in den Diesel-Abgas-Skandal. Das Landgericht Stuttgart verurteilte Daimler gleich in drei Fällen, die Reinigung der Abgase in Diesel von Mercedes Benz durch eine unzulässige Abschalteinrichtung gedrosselt zu haben. Verbraucher erhalten hohen Schadensersatz. Auch andere Diesel-Besitzer können davon profitieren. So gehen Sie vor.

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer