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     1145  0 Kommentare Wucher bei Kfz-Krediten: Restschuldversicherung für Darlehen sittenwidrig?

    Für die meisten Auto-Kredite müssen Verbraucher eine Restschuldversicherung abschließen. Doch deren Kosten sind so hoch, dass Verbraucherschützer von Wucher sprechen und diese als sittenwidrig bezeichnen. Das ermöglicht Kunden, das Darlehen anzufechten – und damit ihr Fahrzeug zurückzugeben. Sie können damit tausende Euro sparen.

    Wer als Verbraucher einen Kfz-Kredit haben möchte, der soll fast immer auch eine sogenannte Restschuldversicherung (auch Restkreditversicherung genannt) abschließen. Diese sichert der Bank zumeist die Rückzahlung des Darlehens, wenn der Kunde stirbt. Immer öfter gilt: Ohne Versicherung gibt es keinen Kredit.

    Doch hinter einer solchen Restschuldversicherung steckt ein enormer Kostenfaktor, der den meisten Verbrauchern verborgen bleibt. Sie sehen meist nur den oft günstigen Zinssatz, den sie beispielsweise für den Auto-Kredit bezahlen müssen. Die Auswirkungen der gleichzeitig abgeschlossenen Restschuldversicherung sind dagegen weniger transparent.

    Der eigentliche Nutznießer einer solchen Police ist nicht die Versicherung, bei der sie abgeschlossen wird - sondern die Bank. Denn bis zu 70 Prozent der Versicherungsbeiträge, die der Kunde zahlt, landen in Form von Rückvergütungen (sogenannte Kickbacks) bei der kreditgebenden Bank – als Vermittlungsprovision. Allein das zeigt schon, dass die Versicherung oft maßlos überteuert ist.

    Im Kern ist eine Restschuldversicherung eine Art Risiko-Lebensversicherung. Allerdings sind Restschuldversicherungen um ein Vielfaches teurer als vergleichbare Lebensversicherungen. Selbst wenn man den unterschiedlichen Leistungsumfang und die fehlende Gesundheitsprüfung berücksichtigt, so bleibt immer noch eine massive Differenz. Führende Verbraucherschützer, wie der Hamburger Jurist Prof. Kai-Oliver Knops, sprechen deshalb auch von „wucherähnlichen Rechtsgeschäften“ und von Sittenwidrigkeit.

    Trifft dies aber zu, dann könnten die überteuerten Restschuldversicherungen zum Eigentor für viele Banken werden. Denn ein sittenwidriges Geschäft ist nichtig. Der Verbraucher kann die Auflösung verlangen. Besonders brisant: In diesem Fall ist nicht nur die Restschuldversicherung nichtig, sondern das gesamte Darlehen. Denn es handelt sich um ein sogenanntes einheitliches Geschäft. Besonders interessant ist das für alle, die einen Diesel finanziert haben, der von Fahrverboten betroffen ist und massiv an Wert verloren hat. Sie könnten in diesem Fall ihr Auto zurückgeben und ihr Geld zurückbekommen – inklusive der Zahlungen für die überteuerte Restschuldversicherung.

    Hier können Sie prüfen lassen, ob auch Ihr Kfz-Kredit aufgrund einer überteuerten Restschuldversicherung nichtig sein könnte.

    Nach Analysen der Interessengemeinschaft Widerruf weisen die meisten Auto-Kredite (beispielsweise von Volkswagen, Audi, Mercedes, BMW) zudem Formfehler auf, die einen Widerruf auch Jahre nach Unterzeichnung noch möglich machen. Auch dies ermöglicht eine Rückgabe des Fahrzeugs zum meist äußerst attraktiven Bedingungen. Durch die Sittenwidrigkeit der Restschuldversicherung kommt nun aber ein weiteres gewichtiges Argument zugunsten der Verbraucher hinzu.

    Autobesitzer, die den Kauf ihres Fahrzeugs über ein Darlehen finanziert haben, sollten daher prüfen lassen, ob ihr Vertrag entweder Formfehler oder eine überteuerte Restschuldversicherung aufweist. Eine solche Prüfung ist kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf möglich. Ein Vorgehen ist dabei völlig unabhängig davon, ob es sich bei dem finanzierten Fahrzeug um einen Benziner oder einen Diesel handelt. Auch ist es egal, ob das Auto als Neu- oder Gebrauchtwagen gekauft wurden. Selbst bei bereits beendeten Kredit-Verträgen ist eine Prüfung sinnvoll.

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Wucher bei Kfz-Krediten: Restschuldversicherung für Darlehen sittenwidrig? Für die meisten Auto-Kredite müssen Verbraucher eine Restschuldversicherung abschließen. Doch deren Kosten sind so hoch, dass Verbraucherschützer von Wucher sprechen und diese als sittenwidrig bezeichnen. Das ermöglicht Kunden, das Darlehen anzufechten – und damit ihr Fahrzeug zurückzugeben. Sie können damit tausende Euro sparen.

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