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VW Musterfeststellungsklage: Neue Klageplattform TOGA startet 'Wechsel'-Kampagne
DGAP-News: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB / Schlagwort(e): Firmenzusammenschluss/Kooperation
Berlin, 19. August, 2019 - Die neue Online-Klageplattform toga.legal hilft ab jetzt allen VW-Klägern, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, diesen Antrag
regelgerecht und ohne Kosten zurückzunehmen. Die Hemmung der Verjährung wird auch bei Rücknahme weiter gewahrt, wenn innerhalb von sechs Monaten eine Einzelklage gegen Volkswagen erhoben wird. Eine Rücknahme der Anmeldung zum Klageregister macht nur Sinn, wenn gleichzeitig oder zügig danach eine Zahlungsklage erhoben
wird. toga unterstützt alle Anspruchsinhaber bei der Erhebung von Einzelklagen in Kooperation mit Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB, Berlin. Auch die Oberlandesgerichte bejahen mehrheitlich die Schadensersatzpflicht der Hersteller im Volkswagen Konzern. Das Oberlandesgericht Karlsruhe urteilte am 18. Juli 2019, dass VW der Käuferin eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung auf Schadensersatz haftet. Der Schaden läge bereits im Abschluss des Kaufvertrages an sich. Oberlandesgericht Braunschweig hält Feststellungsziele für unzulässig. Dagegen hat der vierte Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig im Musterfeststellungsverfahren darauf hingewiesen, dass einige Ziele der Musterfeststellungsklage gegen den VW-Konzern zu weit gefasst und daher unzulässig sein könnten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der ADAC wollten erreichen, dass das Gericht feststellt, VW habe die Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und schulde ihnen deshalb Schadenersatz. Diese Feststellung hält das Gericht im Rahmen der Musterfeststellungsklage für unzulässig. Diese Haltung des Gerichts schwächt die Position der Musterfeststellungskläger erheblich. Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte |