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    65 Prozent der Verbraucher wissen nicht, ob ihr Fahrzeug vom Diesel-Skandal betroffen ist / Große Unsicherheit in der Bevölkerung  447  0 Kommentare Bringt die Musterfeststellungsklage die gewünschte Entschädigung?

    Nürnberg (ots) - Am 30. September 2019 beginnt die erste mündliche
    Verhandlung der Musterfeststellungsklage gegen VW. 430.000
    Autobesitzer sind bereits aktiv geworden und haben sich in das
    Klageregister eingetragen. Mehrheitlich herrscht in der Bevölkerung
    jedoch Unsicherheit. So hat eine Umfrage von Rechtecheck.de
    (https://rechtecheck.de/), dem Lösungs-Portal für
    Verbraucherrechts-Themen, und dem Meinungsforschungs- und
    Beratungsinstitut Mentefactum ergeben, dass 65 Prozent der
    Verbraucher nicht einmal wissen, ob ihr Fahrzeug überhaupt vom
    Diesel-Skandal betroffen ist. Noch dazu zweifelt jeder Zweite daran,
    dass die Sammelklage direkt zum gewünschten Schadensersatz führt.
    Zurecht: Nach Ende des Verfahrens muss jeder Kläger die Entschädigung
    noch einmal individuell gegen VW geltend machen.

    "Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass die
    Desinformationskampagne und die Lobbyarbeit von VW Früchte tragen.
    Die Rahmenbedingungen und die Nachteile der Musterfeststellungsklage
    sind den Verbrauchern alles andere als bewusst", sagt Benjamin
    Kindermann, Rechtsanwalt und Geschäftsführer von Rechtecheck.de.
    "Stichtag ist der 30. September 2019. Nur bis zu diesem Termin kann
    der Verbraucher die Musterfeststellungsklage noch verlassen. Wer bis
    dahin nicht aus dem Klageregister ausgetreten ist, braucht nicht nur
    viel Geduld, sondern muss außerdem dabei zusehen, wie der Wert seines
    Autos von Jahr zu Jahr sinkt - und damit auch die Entschädigung.
    Verbraucher, die auf ein Individualverfahren setzen, profitieren
    stattdessen in der Regel von einer kürzeren Verfahrensdauer und einer
    höheren Entschädigungssumme."

    VW spart pro Tag 1,2 Millionen Euro

    VW rechnet aktuell mit einer Verfahrensdauer von vier Jahren. Was
    viele Verbraucher jedoch nicht wissen: Im Rahmen der
    Musterfeststellungsklage wird lediglich festgestellt, ob die
    Geschädigten überhaupt einen Leistungsanspruch haben. Nach Abschluss
    muss jeder einzelne Betroffene seinen Anspruch individuell einklagen.

    Diese lange Wartezeit kommt VW zu Gute. Geht die
    Musterfeststellungsklage zugunsten der Verbraucher aus, können Kunden
    ihr Auto zwar zurückgeben und haben Anspruch auf Rückerstattung des
    Kaufpreises, allerdings wird das Fahrzeug während der Verfahrenszeit
    in der Regel weiter genutzt. Dafür müssen sich Kunden ihrerseits
    jedoch einen Nutzungsersatz für die bis dahin gefahrenen Kilometer
    abziehen lassen. Je länger also das Verfahren dauert und je länger
    das Auto gefahren wird, desto größer wird der Nutzungsersatz und
    desto mehr nimmt der Restwert des Fahrzeuges ab. VW spart sich auf
    diese Weise rund 1,2 Millionen Euro pro Tag.

    Individualverfahren statt Musterfeststellungsklage

    Rechtecheck.de empfiehlt den Betroffenen daher, umgehend zu
    prüfen, ob ein Austritt rechtzeitig bis zum 30. September 2019 und
    stattdessen ein Individualverfahren mit Hilfe eines spezialisierten
    Anwalts zu führen, nicht der deutlich bessere Weg ist. Auf
    Rechtecheck.de erhalten die Verbraucher hierfür einen kostenlosen
    Vorab-Check, der konkret ermittelt, ob und in welcher Höhe ein
    Anspruch auf Entschädigung besteht und welche Lösungsmöglichkeiten
    der Verbraucher hat.

    "Derzeit haben unsere Partnerkanzleien eine Erfolgsquote von
    annähernd 100 Prozent und das in durchschnittlich zwölf Monaten",
    erläutert Benjamin Kindermann. "Die Chancen, seinen Diesel gegen
    Rückerstattung des Kaufpreises zurückgeben zu können, stehen so gut
    wie noch nie. Fast täglich gibt es neue Urteile, die den Verbrauchern
    Recht geben und das Verhalten von VW als sittenwidrig bewerten."

    Den aktuellen Stand des Verfahrens können die Verbraucher
    jederzeit transparent in ihrer Online-Akte einsehen. Wenn keine
    Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt Rechtecheck.de als
    Prozessfinanzierer die Kosten und die Risiken für die Durchsetzung
    der rechtlichen Ansprüche. Im Gegenzug behält das Lösungs-Portal
    einen Anteil des Gewinns ein.

    Über die Umfrage

    Im Rahmen der bundesweiten CATI-Repräsentativumfrage, die
    telefonisch vom 22. bis 26. August 2019 durchgeführt wurde, befragte
    das Meinungsforschungs- und Beratungsinstitut Mentefactum 1005
    Personen zur Musterfeststellungsklage im Rahmen des Diesel-Skandals.

    Über Rechtecheck.de

    Rechtecheck.de, das Lösungs-Portal für Verbraucherrechts-Themen,
    bietet fundierte Informationen, Tipps und Hilfestellungen zu
    wissenswerten Entwicklungen rund um die Themen Wohnen, Arbeit,
    Verkehr, Geld, Familie, Gesundheit und Freizeit sowie kostenlose
    Formulare und einen Vermittlungsservice für Anwaltsdienstleistungen.

    Weitere Informationen finden Sie unter: https://rechtecheck.de/

    OTS: Rechtecheck.de
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/135968
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    Pressekontakt:
    ELEMENT C
    Christoph Hausel
    Aberlestraße 18
    81371 München
    Tel.: 089 - 720 137 20
    E-Mail: c.hausel@elementc.de
    Web: http://www.elementc.de


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