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     954  0 Kommentare Sirona Biochem verabschiedet Aktionärsrechtsplan

    Vancouver, Kanada - 11. September 2019 Sirona Biochem Corp. (TSX-V: SBM) (FWB: ZSB) („Sirona“) freut sich, bekannt zu geben, dass sein Board of Directors der Verabschiedung eines Aktionärsrechtsplans (der „Aktionärsrechtsplan“) zugestimmt hat. Der Aktionärsrechtsplan steht unter dem Vorbehalt der Annahme durch die TSX Venture Exchange (die „TSXV“) und der Ratifizierung durch die Aktionäre von Sirona innerhalb von sechs Monaten. Sollten die Aktionäre den Aktionärsrechtsplan auf der Hauptversammlung nicht ratifizieren, werden der Aktionärsrechtsplan und alle zu diesem Zeitpunkt ausstehenden Rechte erlöschen.

     

    Der Aktionärsrechtsplan, der allgemein auch als „Giftpille“ bezeichnet wird, soll sicherstellen, dass im Falle eines Übernahmeangebots mittels des Erwerbs von Aktien des Unternehmens alle Aktionäre die gleiche Möglichkeit haben, an solch einem Übernahmeangebot teilzuhaben, und ihnen angemessene Zeit zur Beurteilung eines solchen Angebots zur Verfügung steht. Der Zweck des Aktionärsrechtsplans ist es nicht, Übernahmeangebote zu verhindern, die die Aktionäre fair behandeln und einen fairen Wert bieten. Der Aktionärsrechtsplan erlaubt ausdrücklich bestimmte Übernahmeangebote, sogenannte „zugelassene Angebote“, die den grundlegenden Anforderungen zum Schutz der Interessen der Aktionäre nachkommen.

     

    Gemäß den Bedingungen des Aktionärsrechtsplans wird das Unternehmen für jede ausstehende Aktie ein Recht (ein „Recht“) ausgeben. Die Rechte können nur ausgeübt werden, wenn eine Person 20 % oder mehr der Aktien des Unternehmens erwirbt, ohne den Bestimmungen des Aktionärsrechtsplans für „zugelassene Angebote“ nachzukommen oder ohne die Zustimmung des Board of Directors des Unternehmens einzuholen. In solch einem Fall berechtigen die Rechte die Inhaber (mit Ausnahme der erwerbenden Person, ihrer angeschlossenen Unternehmen, Partner und Mitwirkenden) zum Erwerb von Aktien des Unternehmens zu einem deutlichen Abschlag auf den zum Zeitpunkt der Ausübung der Rechte vorherrschenden Marktpreis.

     

    Der Aktionärsrechtsplan wurde nicht als Reaktion auf ein konkretes abgegebenes oder dem Unternehmen bekannten Übernahmeangebot für das Unternehmen verabschiedet. Der Aktionärsrechtsplan ähnelt den Plänen anderer kanadischer Unternehmen. Der Aktionärsrechtsplan trägt auch den Bedenken Rechnung, dass eine Person die Kontrolle über Sirona durch einen Aktienerwerb auf dem Markt - ein sogenanntes „schleichendes Angebot“ - erlangt, ohne dass ein fairer Wert für eine solche Kontrollposition gezahlt wird oder ohne dass ein solcher Aufschlag für eine Kontrollposition gleichmäßig auf alle Aktionäre verteilt wird.

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