Insolvenzverfahren BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Amtsgericht eröffnet Insolvenzverfahren über BEV / Gläubiger können nun ihre Forderungen anmelden
München (ots) - Das Amtsgericht München - Abteilung für
Insolvenzsachen - hat mit Beschluss vom 16. Oktober 2019 das
Insolvenzverfahren über die BEV Bayerische
Energieversorgungsgesellschaft mbH eröffnet und Rechtsanwalt Axel W.
Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen
(München) zum Insolvenzverwalter bestellt. Nach der
Insolvenzantragstellung der BEV am 25. Januar 2019 war Axel W.
Bierbach bereits zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden.
"Die Erstellung des Insolvenzgutachtens hat in diesem
außergewöhnlichen Fall auch außergewöhnlich lange gedauert. Dies lag
unter anderem daran, dass erst durch die Erstellung von
Endabrechnungen festgestellt werden konnte, ob und in welchem Umfang
Kunden noch Zahlungen für Energielieferungen zu leisten haben und
welcher Kunde in welcher Höhe Gläubiger ist", sagte Bierbach. Mit der
Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist nun der Weg für die Gläubiger
der BEV frei, ihre Forderungen gegenüber dem insolventen Unternehmen
zur Insolvenztabelle anzumelden. Das Gericht hat dafür eine Frist bis
zum 10. Januar 2020 gesetzt. Das Anmeldeverfahren für die Gläubiger
wird sehr kundenfreundlich in elektronischer Form über die Website
www.bev-inso.de möglich sein. Der Berichtstermin wird am 15. Januar
2020 in München stattfinden. Dabei wird der Insolvenzverwalter den
Gläubigern ausführlich über den aktuellen Stand des Verfahrens
berichten und auch zu den Hintergründen der Insolvenz, den
Krisenursachen und dem weiteren Vorgehen Stellung nehmen.
Nach aktuellem Stand geht Insolvenzverwalter Bierbach von rund
314.000 Gläubigern aus, die Ansprüche gegenüber der BEV geltend
machen können. Sie setzen sich zusammen aus 312.000 BEV-Kunden und
ca. 2.000 Lieferanten, zu denen Strom- und Gas-Netzbetreiber sowie
Vermittlungsportale gehören. Die Verbindlichkeiten der BEV gegenüber
Kunden belaufen sich voraussichtlich auf 53,5 Mio. Euro. Das
entspricht einer durchschnittlichen Gesamtforderung pro Kunde von
etwa 170 Euro. Die Verbindlichkeiten gegenüber Netzbetreibern wurden
mit ca. 57,5 Mio. Euro ermittelt. Die Gesamtverbindlichkeiten der
BEV, zu denen weiterhin Forderungen von Finanzbehörden,
Energielieferanten sowie Kreditinstituten und Zahlungsabwicklern
zählen, betragen nach aktuellem, jedoch immer noch vorläufigem
Kenntnisstand rund 207,34 Mio. Euro.
Seit dem Beginn der Rechnungsproduktion im Mai 2019 hat die BEV
bereits rund 400.000 Rechnungen erstellt. "Insgesamt gehen wir davon
aus, dass ca. 600.000 Abrechnungen erstellt werden müssen. Unser Ziel
ist es, sämtliche Endabrechnungen von BEV-Kunden bis zum 20. Dezember
2019 zu erstellen und zu verschicken", sagte Bierbach. Erst zum
Insolvenzsachen - hat mit Beschluss vom 16. Oktober 2019 das
Insolvenzverfahren über die BEV Bayerische
Energieversorgungsgesellschaft mbH eröffnet und Rechtsanwalt Axel W.
Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen
(München) zum Insolvenzverwalter bestellt. Nach der
Insolvenzantragstellung der BEV am 25. Januar 2019 war Axel W.
Bierbach bereits zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden.
"Die Erstellung des Insolvenzgutachtens hat in diesem
außergewöhnlichen Fall auch außergewöhnlich lange gedauert. Dies lag
unter anderem daran, dass erst durch die Erstellung von
Endabrechnungen festgestellt werden konnte, ob und in welchem Umfang
Kunden noch Zahlungen für Energielieferungen zu leisten haben und
welcher Kunde in welcher Höhe Gläubiger ist", sagte Bierbach. Mit der
Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist nun der Weg für die Gläubiger
der BEV frei, ihre Forderungen gegenüber dem insolventen Unternehmen
zur Insolvenztabelle anzumelden. Das Gericht hat dafür eine Frist bis
zum 10. Januar 2020 gesetzt. Das Anmeldeverfahren für die Gläubiger
wird sehr kundenfreundlich in elektronischer Form über die Website
www.bev-inso.de möglich sein. Der Berichtstermin wird am 15. Januar
2020 in München stattfinden. Dabei wird der Insolvenzverwalter den
Gläubigern ausführlich über den aktuellen Stand des Verfahrens
berichten und auch zu den Hintergründen der Insolvenz, den
Krisenursachen und dem weiteren Vorgehen Stellung nehmen.
Nach aktuellem Stand geht Insolvenzverwalter Bierbach von rund
314.000 Gläubigern aus, die Ansprüche gegenüber der BEV geltend
machen können. Sie setzen sich zusammen aus 312.000 BEV-Kunden und
ca. 2.000 Lieferanten, zu denen Strom- und Gas-Netzbetreiber sowie
Vermittlungsportale gehören. Die Verbindlichkeiten der BEV gegenüber
Kunden belaufen sich voraussichtlich auf 53,5 Mio. Euro. Das
entspricht einer durchschnittlichen Gesamtforderung pro Kunde von
etwa 170 Euro. Die Verbindlichkeiten gegenüber Netzbetreibern wurden
mit ca. 57,5 Mio. Euro ermittelt. Die Gesamtverbindlichkeiten der
BEV, zu denen weiterhin Forderungen von Finanzbehörden,
Energielieferanten sowie Kreditinstituten und Zahlungsabwicklern
zählen, betragen nach aktuellem, jedoch immer noch vorläufigem
Kenntnisstand rund 207,34 Mio. Euro.
Seit dem Beginn der Rechnungsproduktion im Mai 2019 hat die BEV
bereits rund 400.000 Rechnungen erstellt. "Insgesamt gehen wir davon
aus, dass ca. 600.000 Abrechnungen erstellt werden müssen. Unser Ziel
ist es, sämtliche Endabrechnungen von BEV-Kunden bis zum 20. Dezember
2019 zu erstellen und zu verschicken", sagte Bierbach. Erst zum