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    Insolvenzverfahren BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH  1627  0 Kommentare Amtsgericht eröffnet Insolvenzverfahren über BEV / Gläubiger können nun ihre Forderungen anmelden

    München (ots) - Das Amtsgericht München - Abteilung für
    Insolvenzsachen - hat mit Beschluss vom 16. Oktober 2019 das
    Insolvenzverfahren über die BEV Bayerische
    Energieversorgungsgesellschaft mbH eröffnet und Rechtsanwalt Axel W.
    Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen
    (München) zum Insolvenzverwalter bestellt. Nach der
    Insolvenzantragstellung der BEV am 25. Januar 2019 war Axel W.
    Bierbach bereits zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden.

    "Die Erstellung des Insolvenzgutachtens hat in diesem
    außergewöhnlichen Fall auch außergewöhnlich lange gedauert. Dies lag
    unter anderem daran, dass erst durch die Erstellung von
    Endabrechnungen festgestellt werden konnte, ob und in welchem Umfang
    Kunden noch Zahlungen für Energielieferungen zu leisten haben und
    welcher Kunde in welcher Höhe Gläubiger ist", sagte Bierbach. Mit der
    Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist nun der Weg für die Gläubiger
    der BEV frei, ihre Forderungen gegenüber dem insolventen Unternehmen
    zur Insolvenztabelle anzumelden. Das Gericht hat dafür eine Frist bis
    zum 10. Januar 2020 gesetzt. Das Anmeldeverfahren für die Gläubiger
    wird sehr kundenfreundlich in elektronischer Form über die Website
    www.bev-inso.de möglich sein. Der Berichtstermin wird am 15. Januar
    2020 in München stattfinden. Dabei wird der Insolvenzverwalter den
    Gläubigern ausführlich über den aktuellen Stand des Verfahrens
    berichten und auch zu den Hintergründen der Insolvenz, den
    Krisenursachen und dem weiteren Vorgehen Stellung nehmen.

    Nach aktuellem Stand geht Insolvenzverwalter Bierbach von rund
    314.000 Gläubigern aus, die Ansprüche gegenüber der BEV geltend
    machen können. Sie setzen sich zusammen aus 312.000 BEV-Kunden und
    ca. 2.000 Lieferanten, zu denen Strom- und Gas-Netzbetreiber sowie
    Vermittlungsportale gehören. Die Verbindlichkeiten der BEV gegenüber
    Kunden belaufen sich voraussichtlich auf 53,5 Mio. Euro. Das
    entspricht einer durchschnittlichen Gesamtforderung pro Kunde von
    etwa 170 Euro. Die Verbindlichkeiten gegenüber Netzbetreibern wurden
    mit ca. 57,5 Mio. Euro ermittelt. Die Gesamtverbindlichkeiten der
    BEV, zu denen weiterhin Forderungen von Finanzbehörden,
    Energielieferanten sowie Kreditinstituten und Zahlungsabwicklern
    zählen, betragen nach aktuellem, jedoch immer noch vorläufigem
    Kenntnisstand rund 207,34 Mio. Euro.

    Seit dem Beginn der Rechnungsproduktion im Mai 2019 hat die BEV
    bereits rund 400.000 Rechnungen erstellt. "Insgesamt gehen wir davon
    aus, dass ca. 600.000 Abrechnungen erstellt werden müssen. Unser Ziel
    ist es, sämtliche Endabrechnungen von BEV-Kunden bis zum 20. Dezember
    2019 zu erstellen und zu verschicken", sagte Bierbach. Erst zum
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