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     695  0 Kommentare Anwälte warnen vor 100-Euro-Update-Prämie der Daimler AG

    Stuttgart / Trier (ots) - Nachdem auch Daimler (Mercedes Benz) im
    Abgasskandal in den Fokus der Ermittlungen des Kraftfahrtbundesamt
    (KBA) geraten ist, hat sich der Automobilhersteller bereits mit
    teilweise verpflichtenden und teilweise freiwilligen Rückrufaktionen
    an seine Kunden gewandt und ein entsprechendes Software-Update
    angekündigt.

    Heute wurde bekannt, dass sich der Autobauer mit einem
    Gutschein-Angebot an betroffene Dieselfahrer wendet:

    Kunden, die bei ihrem Fahrzeug das angebotene Software-Update
    aufspielen lassen, erhalten einen Verrechnungsgutschein im Wert von
    100 Euro. Die Aktion soll zunächst bis zum Jahresende und auch
    rückwirkend für solche Kunden gelten, die das Software-Update bereits
    haben installieren lassen. Das Angebot gilt damit europaweit für rund
    3,6 Millionen Autos.

    Doch was steckt hinter diesem verlockenden Angebot der Daimler AG?

    Nach Aussage des Automobilherstellers wolle man mit dem Angebot
    einen Anreiz schaffen, das Software-Update schnell aufspielen zu
    lassen. Doch Rechtsanwälte warnen hier vor vorschnellem Handeln.

    "Auch wenn sich das Angebot der Daimler AG zunächst verlockend
    anhört, sollten betroffene Autofahrer hier äußerst vorsichtig sein",
    erklärt Rechtsanwalt Dirk Sinnig, dessen Kanzlei im Abgasskandal die
    Interessen von mehreren tausend betroffenen Autofahrern vertritt.
    "Niemand ist verpflichtet, an einer freiwilligen Rückrufmaßnahme
    teilzunehmen. Solange noch kein verpflichtender Rückruf des KBA
    vorliegt, brauchen die Autobesitzer nicht zu befürchten, dass ihr
    Auto stillgelegt wird. Aber auch bei verpflichtenden Rückrufen, bei
    denen meist Änderungen an der Motorsteuerung vorgenommen werden,
    sollte das Update nicht vorschnell akzeptiert werden."

    Denn wer das Update aufspielen lässt, läuft Gefahr, seine
    Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche in Höhe von mehreren
    tausend Euro zu verlieren oder zu verwirken. "Aus diesem Grund
    sollten Mercedes-Fahrer die Update-Prämie nicht in Anspruch nehmen
    und unter keinen Umständen etwaig damit verbundene
    Verzichtserklärungen abgeben", warnt Rechtsanwalt Sinnig.

    Betroffenen Autofahrern, die ein Schreiben zu einer freiwilligen
    oder verpflichtenden Rückrufaktion erhalten haben, ist daher
    anzuraten, sich von einem auf den Abgasskandal spezialisierten Anwalt
    beraten zu lassen.

    OTS: Dr. Lehnen & Sinnig | Rechtsanwälte PartG mbB
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    Pressekontakt:
    Dr. Christof Lehnen
    Dr. Lehnen & Sinnig | Rechtsanwälte PartG mbB
    Max-Planck-Straße 22
    D - 54296 Trier
    Tel.: (+49) 0651 - 200 66 77 0
    Fax: (+49) 0651 - 200 66 77 1
    E-Mail: post@lehnen-sinnig.de
    Web: www.lehnen-sinnig.de



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