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    DGAP-Adhoc  414  0 Kommentare Vossloh Aktiengesellschaft: Vossloh treibt Portfolio-Bereinigungen voran und konkretisiert Effekte aus dem Maßnahmenprogramm





    DGAP-Ad-hoc: Vossloh Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen


    Vossloh Aktiengesellschaft: Vossloh treibt Portfolio-Bereinigungen voran und konkretisiert Effekte aus dem Maßnahmenprogramm


    22.10.2019 / 02:40 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




    Die Vossloh AG hat weitere wichtige Fortschritte bei der Umsetzung des im April 2019 beschlossenen Maßnahmenprogramms erzielt. Gegenstand dieses Programms ist unter anderem die Trennung von nachhaltig verlustbehafteten bzw. unterdurchschnittlich profitablen Aktivitäten. In diesem Zusammenhang wurde heute mit einem strategischen Erwerber ein Vertrag über die Veräußerung der größten US-amerikanischen Konzerngesellschaft im Geschäftsbereich Customized Modules, Cleveland Track Material Inc. (CTM), Cleveland, Ohio, unterzeichnet. Kaufpreis und Nettomittelzufluss betragen umgerechnet rund 35 Mio.EUR. Der Aufsichtsrat hat dem Verkauf bereits zugestimmt. Der Vollzug der Transaktion hängt nicht von regulatorischen Freigaben ab und wird noch im Jahr 2019 erwartet.



    Der Vorstand der Vossloh AG hat darüber hinaus heute zusätzliche Maßnahmen zur Portfolio-Bereinigung im Geschäftsbereich Customized Modules beschlossen. Davon betroffen sind alle weiteren derzeitigen Aktivitäten dieses Geschäftsbereichs in den USA und in Südamerika. Die entsprechenden Gesellschaften einschließlich CTM erwirtschafteten im Geschäftsjahr 2018 einen Umsatz von rund 65 Mio.EUR sowie über mehrere Jahre hinweg jeweils ein negatives EBIT beziehungsweise eine deutlich unterdurchschnittliche Profitabilität. Vossloh rechnet aktuell im laufenden Geschäftsjahr im Zusammenhang mit diesen Transaktionen mit nicht zahlungswirksamen Sonderbelastungen von rund 40 Mio.EUR und insgesamt im Zusammenhang mit der Trennung von verlustbehafteten Aktivitäten mit Sonderbelastungen von rund 55 Mio.EUR, die weit überwiegend nicht zahlungswirksam sind.

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