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    Diesel-Abgasskandal  476  0 Kommentare
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    Daimler: KBA ruft „Sprinter“ wegen unzulässiger Abgastechnik zurück!

    Daimler hat wohl in einigen Modellen eine unzulässige Abgastechnik verwendet. Daher sah sich das Kraftfahrt-Bundesamt dazu gezwungen, einen Rückruf für das Daimler Modell „Sprinter“ anzuordnen.

     

     

    Unzulässige Abgastechnik führt zu Rückruf

     

     

    Aufgrund einer unzulässigen Abgastechnik hat das Kraftfahrt-Bundesamt den Rückruf des Transportmodells „Sprinter“ angeordnet. Die exakte Zahl ist zwar nicht bekannt, allerdings gehen Experten von rund 260 000 Fahrzeugen aus.

     

    Diese Technik wurde bei dem Euro-5-Motor OM 651 verwendet, welcher sich in mehreren Modellen befindet, momentan jedoch nicht mehr verbaut wird. Die Produktion mit diesem Motor lieg im Juni 2016 aus.

     

     

    Daimler legt Widerspruch gegen Rückruf ein

     

     

    Schon im Jahr 2018 war der Daimler-Konzern dazu gezwungen, 680 000 Diesel-Fahrzeuge zurückzurufen. In diesem Jahr sorgte das KBA mit dem zweiten Rückruf dafür, dass weitere 60 000 Mercedes-Benz GLK Autos hinzukamen.

     

    Dass diese Technik verwendet wurde, ist bereits seit geraumer Zeit bekannt. Schon während der GLK-Anhörungen wurde von Seiten des Automobilherstellers darauf hingewiesen. Die Öffentlichkeit erfuhr allerdings erst vor rund zwei Wochen davon, dass das KBA den „Sprinter“ in das Visier genommen hat.

     

    Daimler ist jedoch nicht der Meinung der Behörden, da der Konzern die verwendete Technik für zulässig hält. Daher legte das Unternehmen Widerspruch gegen den Rückruf ein, da dieser nicht gerechtfertigt sei. Die vollständige Kooperation und die Umsetzung der Rückrufe wurden dennoch zugesagt.

     

     

    Auswirkungen auf das Geschäftsergebnis werden nicht erwartet

     

     

    Der Konzern hat derartige Konsequenzen vermutlich geahnt, weshalb Rücklagen geschaffen wurden, die anfallende Kosten decken sollen. Als Folge dessen verbuchte Daimler einen Verlust im zweiten Quartal des Jahres 2019. Allerdings konnten aufgrund dieser Rücklagen das 870 Millionen Euro Bußgeld im September und die Kosten für diesen Rückruf gedeckt werden.

     

     

    Mehr zu diesem Thema: https://www.youtube.com/watch?v=u_w3o7lPn9o&t=2s

     

     

    Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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