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    DGAP-Adhoc  523  0 Kommentare United Internet AG: Nach Erhalt des Gutachtenentwurfs in einem Preisanpassungsverfahren korrigiert die United Internet AG ihre EBITDA-Prognose für das Geschäftsjahr 2019 auf ca. 1.250 Mio. EUR





    DGAP-Ad-hoc: United Internet AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung/Sonstiges


    United Internet AG: Nach Erhalt des Gutachtenentwurfs in einem Preisanpassungsverfahren korrigiert die United Internet AG ihre EBITDA-Prognose für das Geschäftsjahr 2019 auf ca. 1.250 Mio. EUR


    24.10.2019 / 22:25 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


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    Montabaur, 24. Oktober 2019. Die United Internet Tochter 1&1 Drillisch AG hat im Rahmen ihrer Finanzberichterstattungen darüber informiert, dass gewisse Vorleistungspreise Gegenstand mehrerer von 1&1 Drillisch eingeleiteter schiedsgutachterlicher Verfahren sind, in deren Rahmen 1&1 Drillisch verbindliche Entscheidungen über die Art und Höhe dauerhafter Preisanpassungen in Form rückwirkend niedrigerer Vorleistungspreise erwartet.



    1&1 Drillisch hat heute den Entwurf des Schiedsgutachtens im ersten, mit Wirkung zum September 2017 eingeleiteten Preisanpassungsverfahren (Price Review 1) erhalten. Dem Antrag von 1&1 Drillisch auf rückwirkende Senkung der Vorleistungspreise ab diesem Zeitpunkt wurde nicht stattgegeben. Die Ausfertigung des endgültigen Gutachtens im Price Review 1 wird für Mitte November erwartet. Aus dem Entwurf des Schiedsgutachtens ergibt sich, dass sich die Geschäftszahlen 2017 und - zumindest vorerst - die Ergebnisse 2018 und 2019 von 1&1 Drillisch nicht durch Preissenkungen verbessern werden. Außerdem ist eine Preiserhöhung aufgrund des Wegfalls eines zum Jahresende 2018 befristeten vertraglichen Anpassungsmechanismus (ca. 85 Mio. EUR Auswirkung in 2019) zumindest vorerst weiterhin gültig.



    1&1 Drillisch hatte in seiner Jahresprognose 2019 keine Vorleistungs-Preissenkungen eingeplant, ist aber davon ausgegangen, im Umfeld beständig sinkender Marktpreise für die mobile Datennutzung, die ab Januar 2019 einsetzende Preiserhöhung abwenden zu können. Dies ist nach dem vorliegenden Entwurf des Gutachtens im Rahmen des Price Review 1 (zum September 2017) nicht gelungen und wird nun Gegenstand weiterer Price Reviews sein.

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