checkAd

    Job  1328  0 Kommentare
    Anzeige
    Arbeitsrecht: Muss mein Arbeitgeber einer Nebentätigkeit zustimmen?

    Der Nebenjob wird immer beliebter, um sich neben dem Gehalt weiteres Geld dazuzuverdienen. Doch ist eine zusätzlich Arbeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers überhaupt zulässig?

     

    Unter einem Nebenjob versteht man Beschäftigungen, die neben dem Hauptjob absolviert werden. Dies kann eine Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber oder eine zusätzliche Arbeit bei demselben Arbeitgeber sein. Hinzu kommen ehrenamtliche bzw. unentgeltlichen, sowie selbstständige Aktivitäten.

     

     

    Welche Voraussetzungen muss dieser Job erfüllen?

     

     

    Prinzipiell darf jeder einen Nebenjob haben. Dieses Recht leitet sich aus Artikel 12 des Grundgesetzes ab, wonach jeder seinen Arbeitsplatz selbst wählen kann. Allerdings gibt es einige Bedingungen, die die Wahl einschränken.


    Darunter fällt das Arbeitszeitgesetz, wodurch Arbeitnehmer maximal zehn Stunden am Tag arbeiten darf. Im Durchschnitt sind sogar nur acht Stunden zulässig, Überstunden müssen ausgeglichen werden. Zudem darf die zusätzliche Arbeit den Hauptjob nicht beeinflussen und nicht in einem Interessenkonflikt zu diesem stehen.

     

    Aufgepasst! Tarif- und Arbeitsverträge könnten Klauseln zu diesem Thema enthalten. Ein Blick in die Dokumente lohnt sich!

     

     

    Muss der Nebenjob genehmigt werden?

     

     

    Falls Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag keine derartige Klausel beinhalt, besteht grundsätzlich keine Pflicht, sich die Nebentätigkeit vom aktuellen Arbeitgeber genehmigen zu lassen. Anders sieht es jedoch aus, wenn durch den neuen Job die Interessen des Arbeitgebers bedroht werden. Eine versäumte Auskunft sollte in jedem Fall nachgeholt werden. Ein Widerruf der Genehmigung ist nur im Falle eines Vorbehalts bei Erteilung möglich.

     

     

    Darf ich dem Nebenjob auch im Urlaub oder bei Krankheit nachgehen?

     

     

    Ein Urlaub dient in der Regel der Erholung und Regeneration. Steht die zusätzliche Arbeit dem nicht im Weg, spricht auch nichts gegen das Arbeiten trotz Urlaub im Hauptjob. Ähnlich sieht es bei einer Krankheit aus. Insofern der Genesungsprozess nicht beeinträchtigt wird, darf weiterhin gearbeitet werden. Hier spaltet sich jedoch die Meinung und sorgt oftmals für Diskussionen. Eine offene Absprache mit dem Arbeitgeber ist sicherlich förderlich.

     

     

    Ist ein Nebenjob auch als Beamter möglich?

     

     

    Grundsätzlich gibt es keine Einwände gegen einen Nebenjob als Beamter. Allerdings sind diese aufgrund der tarifvertraglichen Regelung schriftlich zu melden und können gegebenenfalls abgelehnt werden.

     

    Übrigens: Auch Arbeitslose oder Personen in Elternzeit dürfen eine Nebentätigkeit ausüben. Bei Arbeitslosen darf die Arbeitszeit jedoch nicht mehr als 15 Stunden pro Woche betragen, da diese ansonsten nicht mehr als solche gelten und den Anspruch auf das Arbeitslosengeld verlieren. Mütter oder Väter in Elternzeit dürfen sogar bis zu 30 Stunden die Woche arbeiten. Wird diese jedoch als Selbstständiger oder bei einem anderen Arbeitgeber ausgeübt, ist das Einverständnis des Hauptarbeitsgeber von Nöten.

     

     

    Dies könnte Sie ebenfalls interessieren

     

     

    Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

    Markus Mingers
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
    Mehr anzeigen

    Weitere Artikel des Autors

    Verfasst von Markus Mingers
    Job Arbeitsrecht: Muss mein Arbeitgeber einer Nebentätigkeit zustimmen? Der Nebenjob wird immer beliebter, um sich neben dem Gehalt weiteres Geld dazuzuverdienen. Doch ist eine zusätzlich Arbeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers überhaupt zulässig?