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    Hörmann Industries GmbH: Mittelbare Beteiligung euromicron AG beantragt Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung

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    DGAP-Ad-hoc: Hörmann Industries GmbH / Schlagwort(e):
    Beteiligung/Unternehmensbeteiligung/Sonstiges
    Hörmann Industries GmbH: Mittelbare Beteiligung euromicron AG beantragt Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung

    11.12.2019 / 10:51 CET/CEST
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    Hörmann Industries GmbH: Mittelbare Beteiligung euromicron AG beantragt Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung

    Kirchseeon, 11. Dezember 2019 - Die Hörmann Industries GmbH hat heute überraschend davon Kenntnis erhalten, dass der Vorstand der euromicron AG (WKN A1K030) heute die Einleitung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung beantragen wird. Die Hörmann Industries GmbH (Unternehmensanleihe, WKN: A2AAZG) ist über ihre Tochtergesellschaft Funkwerk AG (WKN: 575314), an der Hörmann als Hauptaktionär mit 78,0 % beteiligt ist, mit 15,36 % mittelbar in der euromicron AG investiert. Die Hörmann Industries GmbH rechnet als Folge mit einer außerordentlichen Abschreibung der Finanzbeteiligung, die das Finanzergebnis und den Jahresüberschuss 2019 belasten wird.

    Das operative Geschäft der Hörmann Industries GmbH wird nicht beeinflusst, die Prognose für 2019 vom 15. November 2019 hinsichtlich Umsatz und Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) hat weiterhin Bestand.

    Kontakt:
    Hörmann Industries GmbH Hauptstraße 45-47 85614 Kirchseeon Telefon: 08091 5630-0 Telefax: 08091 5630-195

    Finanz- und Wirtschaftspresse:
    IR.on AG Frederic Hilke Telefon: 0221 9140-970 E-Mail: hoermann@ir-on.com

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    11.12.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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