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     897  0 Kommentare Haustrunk für Brauerei-Mitarbeiter bleibt steuerfrei

    Bremen (ots) - Der Haustrunk für Brauerei-Mitarbeiter bleibt steuerfrei. Das hat
    das Bundesfinanzministerium dem Bremer WESER-KURIER mitgeteilt. Nach Angaben
    einer Ministeriumssprecherin habe das mehrheitliche Votum der Finanzminister aus
    den Ländern den Ausschlag für das Umlenken des Bundes gegeben, der eigentlich
    eine Besteuerung geplant hatte. Die Biersteuer ist eine Ländersteuer. Die
    Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Sarah Ryglewski
    (SPD), sagte dem WESER-KURIER: "Ich bin froh, dass wir uns mit den Ländern
    einigen konnten und der traditionelle Haustrunk erhalten bleibt, der ja
    Bestandteil vieler betrieblicher und tariflicher Vereinbarungen ist und von den
    Beschäftigten auch geschätzt wird." Während Bremens Finanzsenator Dietmar Strehl
    (Grüne) für die Besteuerung war, sprach sich Niedersachsens Finanzminister
    Reinhold Hilbers (CDU) dagegen aus. Er wolle diese in Deutschland bestehende
    Tradition beibehalten: "Dafür spricht auch, dass das zu erwartende Mehraufkommen
    an Biersteuern sehr überschaubar ausfallen dürfte." Beim Haustrunk in
    Getränkebetrieben handelt es sich um eine kostenlose Abgabe des Produkts an die
    Mitarbeiter. Auch als Deputat bekannt, war es in früheren Zeiten eine
    Naturalleistung als Teil des Lohns.

    Pressekontakt:

    Weser-Kurier
    Produzierender Chefredakteur
    Telefon: +49(0)421 3671 3200
    chefredaktion@Weser-Kurier.de

    Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/30479/4489259
    OTS: Weser-Kurier




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