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    DGAP-News: Hamburg Commercial Bank AG


    / Schlagwort(e): Sonstiges






    Hamburg Commercial Bank AG: ZWISCHENERGEBNISSE DES RETAIL-KAUFANGEBOTS








    14.01.2020 / 12:40




    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




    NICHT ZUR VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, IHREN TERRITORIEN UND BESITZUNGEN (EINSCHLIESSLICH PUERTO RICOS, DER AMERIKANISCHEN JUNGFERNINSELN, GUAM, AMERIKANISCH-SAMOA, WAKE ISLAND UND DER NÖRDLICHEN MARIANEN), EINEM BUNDESSTAAT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER DEM DISTRICT OF COLUMBIA (DIE "VEREINIGTEN STAATEN"), VON DEN VEREINIGTEN STAATEN AUS ODER AN PERSONEN, DIE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER IN EINER ANDEREN RECHTSORDNUNG, IN DER DIE VERTEILUNG DIESES DOKUMENTS RECHTSWIDRIG IST, IHREN AUFENTHALT HABEN ODER ANSÄSSIG SIND.



    HAMBURG COMMERCIAL BANK AG



    ZWISCHENERGEBNISSE DES RETAIL-KAUFANGEBOTS



    Datum: 14. Januar 2020



    Die Hamburg Commercial Bank AG (vormals HSH Nordbank AG) (die "Anbieterin" und der "Dealer Manager") gibt heute die Zwischenergebnisse ihres Angebots an die Teilnahmeberechtigten Gläubiger (wie in dem Retail Tender Offer Memorandum definiert) (das "Retail-Kaufangebot") der ausstehenden EUR 500.000.000 LB Kiel Silent Participation Assimilated Regulatory Capital (SPARC) Securities, treuhänderisch begeben von der Banque de Luxembourg, ISIN XS0142391894 (die "SPARC Securities"), USD 300.000.000 LB Kiel Re-Engineered Silent Participation Assimilated Regulatory Capital (RESPARC) Securities, begeben von der RESPARCS Funding Limited Partnership I, ISIN XS0159207850 (die "RESPARC I Securities"), EUR 500.000.000 LB Kiel Re-Engineered Silent Participation Assimilated Regulatory Capital (RESPARC) Securities, begeben von der RESPARCS Funding II Limited Partnership, ISIN DE0009842542 (die "RESPARC II Securities") und USD 500.000.000 HSH Nordbank Silent Participation Hybrid Equity Regulatory (SPHERE) Securities, treuhänderisch begeben von der Banque de Luxembourg, ISIN XS0221141400 (die "SPHERE Securities", und zusammen mit den SPARC Securities, den RESPARC I Securities und den RESPARC II Securities die "Wertpapiere"), ihre Wertpapiere der Anbieterin zum Verkauf anzubieten, bekannt.



    Das Retail-Kaufangebot wurde und wird gemäß den Bestimmungen und zu den Bedingungen des Retail Tender Offer Memorandum vom 19. Dezember 2019 (das "Retail Tender Offer Memorandum") abgegeben und unterliegt den nachstehend und im Retail Tender Offer Memorandum beschriebenen Angebots- und Vertriebsbeschränkungen.



    In dem Zeitraum vom 19. Dezember 2019 bis um 17:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) am 13. Januar 2020 (der "Erste Annahmetermin") waren im Rahmen des Retail-Kaufangebots Verkaufsangebote für Wertpapiere in einem Gesamtnennbetrag von ca. EUR 268.082.675 wirksam abgegeben und nicht wirksam widerrufen worden (berechnet im Fall der RESPARC I Securities und der SPHERE Securities anhand eines USD/EUR-Umrechnungskurses von 1,1134), wie in nachstehender Tabelle im Einzelnen dargestellt.



    Die Anbieterin gibt hiermit bekannt, dass sie sämtliche bis zum Ersten Annahmetermin im Rahmen des Retail-Kaufangebots wirksam zum Verkauf angebotenen Wertpapiere zum Kauf annehmen wird.


















    Wertpapier Kennnummer Nennbetrag der im Rahmen des Retail-Kaufangebots zum Ersten Annahmetermin wirksam zum Verkauf angebotenen und von der Anbieterin zum Kauf angenommenen Wertpapiere
    SPARC Securities Common Code: 14239189

    ISIN: XS0142391894
    EUR 86.685.000
    RESPARC I Securities Common Code: 015920785

    ISIN: XS0159207850
    USD 61.670.000
    RESPARC II Securities Common Code : 016891819

    ISIN: DE0009842542
    EUR 61.871.000
    SPHERE Securities Common Code: 022114140

    ISIN: XS0221141400
    USD 71.411.000

     

    Der Erste Abwicklungstermin wird voraussichtlich der 15. Januar 2020 sein.



    Das Retail-Kaufangebot wird um 17:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) am 27. Januar 2020 ablaufen.



    Der Zweite Abwicklungstermin wird voraussichtlich der 29. Januar 2020 sein.



    Exemplare des Retail Tender Offer Memorandums sind (vorbehaltlich der in dieser Bekanntmachung und im Retail Tender Offer Memorandum beschriebenen Angebots- und Vertriebsbeschränkungen) bei der Anbieterin in ihrer Funktion als Dealer Manager und bei dem Tender Agent wie nachstehend beschrieben erhältlich.



    Begriffe, die in dieser Bekanntmachung verwendet werden, aber nicht definiert sind, haben die im Retail Tender Offer Memorandum angegebene Bedeutung.



    Die Anbieterin handelt als Dealer Manager für das Retail-Angebot und Lucid Issuer Services Limited handelt als Tender Agent.



    Fragen zu den Bedingungen des Retail-Kaufangebots sollten an die Anbieterin/den Dealer Manager gerichtet werden:>





    Hamburg Commercial Bank AG

    Niederlassung Hamburg

    Gerhart-Hauptmann-Platz 50

    20095 Hamburg

    Bundesrepublik Deutschland
    Tel.: +49 (0)40 3333 25205

    +49 (0)40 3333 25405

    Betr.: Retail Tender Offer

    E-Mail: investor-relations@hcob-bank.com

     

    Informationen zu den Verfahren der Abgabe von Verkaufsangeboten für Wertpapiere im Rahmen des Retail-Kaufangebots und Dokumente und Materialien bezüglich des Retail-Kaufangebots sind beim Tender Agent erhältlich:






    DER TENDER AGENT
    Lucid Issuer Services Limited

    Tankerton Works

    12 Argyle Walk

    London WC1H 8HA

    Vereinigtes Königreich
    Tel.: +44 (0)20 7704 0880

    Fax: +44 (0)20 3004 1590

    Attention: Arlind Bytyqi

    E-Mail: hcob@lucid-is.com

     

    Wichtiger Hinweis



    Diese Bekanntmachung ist in Verbindung mit dem Retail Tender Offer Memorandum zu lesen. Diese Bekanntmachung und das Retail Tender Offer Memorandum enthalten wichtige Informationen, die vor einer Entscheidung über eine Teilnahme an dem Retail-Kaufangebot aufmerksam gelesen werden sollten. Gläubiger der Wertpapiere, die sich nicht sicher sind, was sie unternehmen sollen, sollten unverzüglich eine persönliche Beratung, unter anderem eine Finanz-, Rechts- und Steuerberatung in Bezug auf die Konsequenzen, die sich aus dem Retail-Kaufangebot ergeben, bei ihrem Wertpapiermakler, Bankberater, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder anderen Steuer-, Wirtschaftsprüfungs-, Finanz- oder Rechtsberatern einholen. Natürliche Personen oder Unternehmen, deren Wertpapiere in ihrem Auftrag von einem Wertpapiermakler oder Händler, einer Bank oder depotführenden Stelle, einem Treuhänder oder einer sonstigen ermächtigten Person gehalten werden, müssen sich an den betreffenden Beauftragten wenden, wenn sie Wertpapiere im Rahmen des Retail-Kaufangebots zum Verkauf anbieten möchten.



    Angebots- und Vertriebsbeschränkungen



    Die Verteilung dieser Bekanntmachung und/oder des Retail Tender Offer Memorandums stellt keine Aufforderung zur Teilnahme an dem Retail-Kaufangebot in einer Rechtsordnung oder an eine Person dar, in der bzw. gegenüber oder seitens welcher ein solches Angebot oder eine solche Teilnahme nach anwendbaren Wertpapiergesetzen rechtswidrig ist. Die Verteilung dieser Bekanntmachung und/oder des Retail Tender Offer Memorandums kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die in den Besitz dieser Bekanntmachung und/oder des Retail Tender Offer Memorandums gelangen, werden von der Anbieterin (auch in ihrer Funktion als Dealer Manager) und dem Tender Agent aufgefordert, sich über diese Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Die Anbieterin (auch in ihrer Funktion als Dealer Manager) und der Tender Agent (und ihre jeweiligen Geschäftsführungsmitglieder, Mitarbeiter und verbundenen Unternehmen) geben keinerlei Zusicherungen oder Empfehlungen zu dieser Bekanntmachung, dem Retail Tender Offer Memorandum oder einem Retail-Kaufangebot ab. Weder die Anbieterin (auch in ihrer Funktion als Dealer Manager) noch der Tender Agent geben eine Empfehlung ab, ob Gläubiger der Wertpapiere an dem Retail-Kaufangebot teilnehmen oder im Zusammenhang mit dem Retail-Kaufangebot im Hinblick auf die betreffenden Wertpapiere nichts unternehmen sollten, und keiner von ihnen hat irgendeine Person ermächtigt, eine solche Empfehlung abzugeben.



    Vereinigte Staaten



    Das Retail-Kaufangebot wird weder unmittelbar noch mittelbar in den Vereinigten Staaten oder unter Verwendung der Post oder irgendwelcher Mittel oder Instrumente des zwischenstaatlichen oder internationalen Handels der Vereinigten Staaten oder der Einrichtungen einer nationalen Wertpapierbörse der Vereinigten Staaten abgegeben. Dies umfasst unter anderem Übermittlungen per Fax, E-Mail, Telex, Telefon, Internet und andere Formen der elektronischen Kommunikation. Die Wertpapiere dürfen im Rahmen des Retail-Kaufangebots nicht durch eine solche Verwendung oder solche Mittel, Instrumente oder Einrichtungen von den Vereinigten Staaten aus oder in den Vereinigten Staaten oder von Personen, die in den Vereinigten Staaten ihren Aufenthalt haben oder ansässig sind, zum Verkauf angeboten werden. Daher werden Exemplare des Retail Tender Offer Memorandums und andere auf das Retail-Kaufangebot bezogene Dokumente oder Materialien weder unmittelbar noch mittelbar per Post oder in anderer Weise in den Vereinigten Staaten, in die Vereinigten Staaten oder an Personen, die in den Vereinigten Staaten ihren Aufenthalt haben oder ansässig sind, gesendet, übermittelt, verteilt oder weitergegeben (unter anderem von depotführenden Stellen, ermächtigten Personen oder Treuhändern) und eine solche Sendung, Übermittlung, Verteilung oder Weitergabe ist untersagt. Jedes Verkaufsangebot für Wertpapiere, das gemäß dem Retail-Kaufangebot unmittelbar oder mittelbar unter Verstoß gegen diese Beschränkungen abgegeben wird, ist ungültig und wird nicht angenommen. "Vereinigte Staaten" bezeichnet die Vereinigten Staaten von Amerika, ihre Territorien und Besitzungen (einschließlich Puerto Ricos, der Amerikanischen Jungferninseln, Guam, Amerikanisch-Samoa, Wake Island und der Nördlichen Marianen), jeden Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Amerika und den District of Columbia.



    Italien



    Weder das Retail Tender Offer Memorandum noch andere auf das Retail-Kaufangebot bezogene Dokumente oder Materialien wurden oder werden gemäß italienischen Gesetzen und Vorschriften zur Genehmigung bei der Commissione Nazionale per le Società e la Borsa ("CONSOB") eingereicht.



    Daher dürfen weder das Retail-Kaufangebot noch Exemplare von auf das Retail-Kaufangebot oder die Wertpapiere bezogenen Dokumenten per Post oder durch irgendwelche Mittel oder Instrumente (unter anderem telefonisch oder elektronisch) oder eine in der Italienischen Republik verfügbare Einrichtung einer nationalen Wertpapierbörse an die Öffentlichkeit in der Italienischen Republik verteilt, per Post versendet oder anderweitig weitergeleitet werden. Personen, die das Retail Tender Offer Memorandum oder andere auf das Retail-Kaufangebot bezogene Dokumente oder Materialien erhalten, dürfen diese(s) nicht innerhalb der Italienischen Republik, in die Italienische Republik oder von der Italienischen Republik aus weiterleiten, verteilen oder versenden.



    Rechtliche oder wirtschaftliche Eigentümer der Wertpapiere dürfen nicht darüber informiert werden, dass ihnen, soweit sie in der Italienischen Republik ansässig sind oder ihren Aufenthalt haben, das Retail-Kaufangebot zur Verfügung steht, und weder dieses Dokument noch andere auf das Retail-Kaufangebot oder die Wertpapiere bezogene Angebotsmaterialien dürfen in der Italienischen Republik an sie verteilt oder ihnen zur Verfügung gestellt werden dürfen.



    Vereinigtes Königreich



    Die Mitteilung des Retail Tender Offer Memorandums und aller anderen auf das Retail-Kaufangebot bezogenen Dokumente oder Materialien erfolgt nicht durch eine autorisierte Person im Sinne von Section 21 des britischen Financial Services and Markets Act 2000 (der "FSMA") und diese Dokumente und/oder Materialien wurden von keiner autorisierte Person genehmigt. Daher werden das Retail Tender Offer Memorandum und diese anderen auf das Retail-Kaufangebot bezogenen Dokumente und/oder Materialien im Vereinigten Königreich nicht öffentlich verteilt und dürfen nicht an die Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich weitergeleitet werden, sondern sind ausschließlich zur Verteilung an folgende Personen bestimmt und richten sich an diese: (i) Personen im Vereinigten Königreich, die bestehende Gesellschafter oder Gläubiger der Anbieterin oder andere Personen im Sinne von Artikel 43 der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der gültigen Fassung (die "Order") sind, (ii) Personen außerhalb des Vereinigten Königreichs; und (iii) alle anderen Personen, an die das Retail Tender Offer Memorandum anderweitig rechtmäßig übermittelt werden darf (alle diese Personen zusammen die "Maßgeblichen Personen"). Jede Anlage oder Anlagetätigkeit, auf die sich das Retail Tender Offer Memorandum und/oder diese anderen Dokumente und/oder Materialien beziehen, ist nur für Maßgebliche Personen verfügbar und darf nur von Maßgeblichen Personen vorgenommen werden, und eine Person, die keine Maßgebliche Person ist, darf nicht auf das Retail Tender Offer Memorandum und/oder diese anderen Dokumente und/oder Materialien vertrauen oder auf dessen bzw. deren Grundlage handeln. Teilnahmeberechtigte Gläubiger, die dieses Dokument erhalten, müssen der Anbieterin und ihren professionellen Beratern und Auftragnehmern gegenüber versichern und garantieren, dass sie (i) eine Maßgebliche Person sind und (ii) den Inhalt dieser Bekanntmachung gelesen haben und sich damit einverstanden erklären.



    Belgien



    Das Retail Tender Offer Memorandum und alle anderen auf das Retail-Kaufangebot bezogenen Dokumente oder Materialien wurden und werden nicht zur Genehmigung oder Anerkennung bei der belgischen Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleistungen und Märkte eingereicht. Das Retail-Kaufangebot darf in Belgien nicht im Wege eines öffentlichen Übernahmeangebots im Sinne von Artikel 6 des belgischen Gesetzes vom 1. April 2007 über öffentliche Übernahmeangebote abgegeben werden. Daher darf das Retail-Kaufangebot nicht beworben werden, und das Retail Tender Offer Memorandum und alle anderen Memoranden, Informationsrundschreiben, Broschüren oder ähnlichen Dokumente dürfen weder unmittelbar noch mittelbar einer Person in Belgien zur Verfügung gestellt oder an sie verteilt werden.



    Frankreich



    Das Retail Tender Offer Memorandum und alle anderen auf das Retail-Kaufangebot bezogenen Dokumente oder Materialien wurden nicht im Zusammenhang mit einem öffentlichen Angebot (offre publique) in Frankreich im Sinne von Artikel L.433-1 des französischen Währungs- und Finanzgesetzes (Code Monétaire et Financier) erstellt und wurden und werden nicht zur Genehmigung bei der französischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (Autorité des marchés financiers) eingereicht. Ferner unterliegen das Retail Tender Offer Memorandum und alle anderen auf das Retail-Kaufangebot bezogenen Dokumente oder Materialien den französischen Rechtsvorschriften zur Kundenwerbung (démarchage). Daher wird das Retail-Kaufangebot weder unmittelbar noch mittelbar gegenüber der Öffentlichkeit in Frankreich abgegeben, und das Retail Tender Offer Memorandum und alle anderen auf das Retail-Kaufangebot bezogenen Dokumente oder Materialien wurden und werden in Frankreich nicht öffentlich verteilt und eine solche Verteilung wurde oder wird nicht veranlasst.



    Allgemeines



    Diese Bekanntmachung und/oder das Retail Tender Offer Memorandum stellen kein Kaufangebot und keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Wertpapieren dar, und Verkaufsangebote von Wertpapieren, die im Rahmen des Retail-Kaufangebots von Teilnahmeberechtigten Gläubigern abgegeben werden, werden bei Vorliegen von Umständen, unter denen ein solches Verkaufsangebot als rechtswidrig angesehen wird, nicht angenommen. Von jedem Teilnahmeberechtigten Gläubiger, der seine Wertpapiere zum Verkauf anbieten möchte, gelten bestimmte Einverständniserklärungen, Bestätigungen, Zusicherungen, Garantien und Verpflichtungserklärungen im Hinblick auf die obengenannten Rechtsordnungen als erteilt, die im Abschnitt "PROCEDURES FOR PARTICIPATING IN THE RETAIL INVITATION - Eligible Holders' Agreements, Acknowledgements, Representations, Warranties, Undertakings and Waivers" des Retail Tender Offer Memorandums beschrieben sind. Jedes Verkaufsangebot von Wertpapieren, das von einem Teilnahmeberechtigten Gläubiger abgegeben wird, der nicht in der Lage ist, die im Abschnitt "PROCEDURES FOR PARTICIPATING IN THE RETAIL INVITATION" des Retail Tender Offer Memorandums beschriebenen Zusicherungen, Garantien und Einverständniserklärungen abzugeben, kann abgelehnt werden.



     
















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    Unternehmen: Hamburg Commercial Bank AG
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    Telefon: +49 (0)40 33 33-0
    Fax: +49 (0)40 33 33-340 01
    E-Mail: info@hcob-bank.com
    Internet: www.hcob-bank.com
    ISIN: DE000HSH2H15, DE000HSH2H23
    WKN: HSH2H1, HSH2H2
    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart
    EQS News ID: 952983


    ISIN-Liste abrufbar unter:
    http://www.hcob-bank.de/media/pdf/investorrelations/funding/anleihe/MarktSegment.pdf



     
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