Nein, der UN-Menschenrechtsausschuss hat nicht entschieden, dass Klimaflüchtlinge nicht abgeschoben werden dürfen
Unter der Überschrift „Klimaflüchtlinge dürfen nicht abgeschoben werden“ meldete der Deutschlandfunk am 20. Januar 2020: „Der UNO-Menschenrechtsausschuss hat entschieden, dass Regierungen keine Flüchtlinge in ihre Heimatländer abschieben sollten, wenn diese aufgrund des Klimawandels lebensbedrohlichen Risiken ausgesetzt sind.“ Das UN-Gremium, so der Sender, habe damit auf eine Beschwerde eines Bürgers des Inselstaats Kiribati reagiert: „Verhandelt wurde
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Ein Beitrag von Alexander Wendt.