SpruchZ
Commerzbank Inlandsbanken Holding AG kauft comdirect-Aktien von Petrus Advisers Ltd. zu EUR 15,15 je Aktie, um Squeeze-out zu ermöglichen
Der Kaufpreis liegt deutlich über den angebotenen EUR 11,44 in dem zuvor gescheiterten Übernahmeangebot und auch deutlich über den zuletzt gehandelten Börsenkursen. Mit dem gezahlten Premium "erkauft" sich die Commerzbank die Möglichkeit eines Squeeze-outs.
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Wie sich aus einer Veröffentlichung von comdirect im Bundesanzeiger vom 24. Januar 2020 ergibt, hat die Commerzbank-Tochtergesellschaft Commerzbank Inlandsbanken Holding AG EUR 15,15 je comdirect-Aktie an die Petrus Advisers Ltd. gezahlt, deutlich mehr als die EUR 11,44 in dem zuvor gescheiterten Übernahmeangebot. Zu dem Kaufpreis kommen eine Kostenerstattung und eine Bearbeitungsgebühr hinzu (jeweils 0,75 % des Gesamtkaufpreises).
Der in der Veröffentlichung unter I. als Anfechtungskläger erwähnte Herr Till Hufnagel ist seit 2015 Partner und "Head of Activism" bei Petrus Advisers (Pressemitteilung vom 21. September 2015).
Nur durch den Kauf der comdirect-Aktien von Petrus Advisers kam die Commerzbank-Tochter auf die für einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out erforderlichen 90 %, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/01/commerzbank-inlandsbanken ...
Es bleibt spannend, wie viel den verbleibenden comdirect-Minderheitsaktionären bei dem nunmehr anstehenden Squeeze-out geboten wird.
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Bei einer als "Plan B" diskutierten direkten Verschmelzung der comdirect auf die Commerzbank hätten beide Banken bewertet und ein Umtauschverhältnis festgelegt werden müssen, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/12/die-commerzbank-scheitert ... Der durch den Kauf ermöglichte deutlich schnellere, günstigere und einfachere Weg war der Commerzbank hier offensichtlich viel wert.
Aus der Veröffentlichung im Bundesanzeiger:
"comdirect bank Aktiengesellschaft
Quickborn/Krs. Pinneberg
WKN: 542800
ISIN: DE0005428007
Bekanntmachung gemäß §§ 248a i.V.m. 149 Abs. 2 AktG
I. Verfahrensbeendigung durch Klagerücknahme
Gemäß §§ 248a i.V.m. 149 Abs. 2 AktG gibt die Gesellschaft hiermit bekannt, dass der Kläger Till Christopher Hufnagel seine Klage in dem Rechtsstreit gegen die Gesellschaft vor dem Landgericht
Itzehoe (Az.: 5 HK O 30/19) wegen Anfechtung von Beschlüssen der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 9. Mai 2019 mit Schriftsatz vom 21. Januar 2020 zurückgenommen hat. Das
Verfahren betreffend die Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 9. Mai 2019 ist damit beendet.
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