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SAF-HOLLAND S.A.: Außerordentliche Hauptversammlung beschließt Umwandlung in Europäische Aktiengesellschaft (SE)
Außerordentliche Hauptversammlung beschließt Umwandlung in Europäische Aktiengesellschaft (SE) |
- Präsenzquote über 68 Prozent
- Sämtlichen Beschlussvorschlägen mit sehr großer Mehrheit zugestimmt
- Vorbereitung der Sitzverlegung nach Deutschland angelaufen
Luxemburg, 17. Februar 2020. Die außerordentliche Hauptversammlung der SAF-HOLLAND S.A. am 14. Februar 2020 in Luxemburg stieß mit einer Präsenzquote von über 68 Prozent auf ein sehr erfreuliches
Interesse der SAF-HOLLAND Aktionäre. Sämtlichen Beschlussvorschlägen der Verwaltung wurde dabei mit sehr großer Mehrheit zugestimmt. Dazu zählten insbesondere der Umwandlungsplan, die
Satzungsänderung sowie die Umwandlung der Gesellschaft in eine Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) unter dem Namen SAF-HOLLAND SE.
Die Abstimmungsergebnisse der außerordentlichen Hauptversammlung 2020 sind auf der Homepage der SAF-HOLLAND Group verfügbar unter:
https://corporate.safholland.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ausserordentliche-hv/2020
Dr. Martin Kleinschmitt, Vorsitzender des Board of Directors der SAF-HOLLAND S.A. sagt: "Die hohe Präsenzquote und die Abstimmungsergebnisse zu den einzelnen Tagesordnungspunkten zeigen die breite
Unterstützung unserer Aktionäre zu unserem Vorhaben. Damit haben wir unser erstes Etappenziel erreicht."
In den kommenden Wochen wird das Unternehmen den zweiten Schritt, die Sitzverlegung nach Deutschland, vorbereiten. Mit der Sitzverlegung soll die räumliche Zusammenlegung des Sitzes der SAF-HOLLAND SE als Holdinggesellschaft mit den operativen Funktionen der SAF-HOLLAND GmbH erreicht werden. Dies wird die Führung der SAF-HOLLAND Group insgesamt erleichtern, den administrativen Aufwand verringern und so auch Kosten einsparen. Die Sitzverlegung nach Deutschland wird überdies dazu führen, dass die Gesellschaft ihren Sitz in dem Staat hat, in dem ihre Aktien börsennotiert sind. Zusammen mit der Umwandlung und der Sitzverlegung plant die Gesellschaft, eine Vereinfachung der rechtlichen Konzernstruktur vorzunehmen.