VW-Vergleich
Dieselskandal-Kläger haben Anspruch auf fast vier Milliarden Euro mehr als geboten - Seite 2
Konzern aktuell zu zahlen bereit ist."
BGH-Urteil im Mai sorgt endgültig für Rechtssicherheit im Abgasskandal
"Hinzu kommt, dass ein Fall unserer Kanzlei am 5. Mai als erstes
Dieselskandal-Verfahren überhaupt von dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe
behandelt wird. Ein Urteil wird noch am selben Tag erwartet und endgültig für
Rechtssicherheit in der Sache sorgen. Sämtliche Experten gehen von einer
verbraucherfreundlichen Entscheidung des BGH aus. Das hat das Gericht bereits in
einem Hinweisbeschluss durchblicken lassen.
Volkswagen möchte sich unbedingt noch vor unserem BGH-Termin mit den Teilnehmern
aus der Musterfeststellungsklage auf eine Entschädigung einigen, da der Konzern
Angst vor dem Urteil des BGH hat. Dieses Ziel verfolgte VW bereits seit dem
ersten Tag der Vergleichsgespräche mit dem Verbraucherzentrale-Bundesverband
(vzbv), wie der Verbandsvorstand in aktuellen Interviews berichtete.
Wir von Goldenstein & Partner raten den Teilnehmern der Musterfeststellungsklage
daher, das aktuelle Vergleichs-Angebot keinesfalls voreilig anzunehmen.
Sämtliche MFK-Teilnehmer haben die Möglichkeit, über eine individuelle Klage
eine tatsächlich angemessene Entschädigungssumme zu erwirken und ihr
manipuliertes Fahrzeug sogar an VW zurückzugeben. Gern beraten wir betroffene
Fahrzeughalter bezüglich der Durchsetzung ihrer Rechte."
Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des
vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend
machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit,
das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu
erstreiten. Auf www.goldenstein-partner.de können Autobesitzer ihren möglichen
Anspruch kostenfrei prüfen lassen.
So setzen sich die Entschädigungen zusammen
In Deutschland setzt sich die jeweilige Entschädigungssumme im Abgasskandal aus
dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer
Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen
Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Teilweise werden den betroffenen
Fahrzeughaltern zudem Deliktzinsen zugesprochen. In diese Richtung hat sich
bislang unter anderem das Oberlandesgericht Köln ausgesprochen.
Über Goldenstein & Partner
Goldenstein & Partner ist eine der führenden deutschen Rechtsanwaltskanzleien im
Abgasskandal. Die Kanzlei vertritt insgesamt mehr als 17.800 Mandanten im
Abgasskandal und hat unter anderem das erste klagestattgebende Urteil gegen VW
an einem deutschen Oberlandesgericht erwirkt. Auf www.goldenstein-partner.de
können geschädigte Kunden deutscher Autobauer kostenfrei prüfen, ob sie Anspruch
auf eine finanzielle Entschädigung haben und die Kanzlei mit der Durchsetzung
ihrer Rechte beauftragen. Goldenstein & Partner hat seinen Sitz in Potsdam und
beschäftigt derzeit mehr als 70 Mitarbeiter. Die Kanzlei wird von dem
Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.
Pressekontakt:
Pressekontakt: Nils Leidloff | nils.leidloff@tonka-pr.com |
+49.30.4036476.07
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/135393/4533407
OTS: Goldenstein & Partner - Rechtsanwälte & Steuerberater
daher, das aktuelle Vergleichs-Angebot keinesfalls voreilig anzunehmen.
Sämtliche MFK-Teilnehmer haben die Möglichkeit, über eine individuelle Klage
eine tatsächlich angemessene Entschädigungssumme zu erwirken und ihr
manipuliertes Fahrzeug sogar an VW zurückzugeben. Gern beraten wir betroffene
Fahrzeughalter bezüglich der Durchsetzung ihrer Rechte."
Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des
vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend
machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit,
das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu
erstreiten. Auf www.goldenstein-partner.de können Autobesitzer ihren möglichen
Anspruch kostenfrei prüfen lassen.
So setzen sich die Entschädigungen zusammen
In Deutschland setzt sich die jeweilige Entschädigungssumme im Abgasskandal aus
dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer
Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen
Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Teilweise werden den betroffenen
Fahrzeughaltern zudem Deliktzinsen zugesprochen. In diese Richtung hat sich
bislang unter anderem das Oberlandesgericht Köln ausgesprochen.
Über Goldenstein & Partner
Goldenstein & Partner ist eine der führenden deutschen Rechtsanwaltskanzleien im
Abgasskandal. Die Kanzlei vertritt insgesamt mehr als 17.800 Mandanten im
Abgasskandal und hat unter anderem das erste klagestattgebende Urteil gegen VW
an einem deutschen Oberlandesgericht erwirkt. Auf www.goldenstein-partner.de
können geschädigte Kunden deutscher Autobauer kostenfrei prüfen, ob sie Anspruch
auf eine finanzielle Entschädigung haben und die Kanzlei mit der Durchsetzung
ihrer Rechte beauftragen. Goldenstein & Partner hat seinen Sitz in Potsdam und
beschäftigt derzeit mehr als 70 Mitarbeiter. Die Kanzlei wird von dem
Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.
Pressekontakt:
Pressekontakt: Nils Leidloff | nils.leidloff@tonka-pr.com |
+49.30.4036476.07
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