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    VW-Vergleich  328  0 Kommentare Dieselskandal-Kläger haben Anspruch auf fast vier Milliarden Euro mehr als geboten - Seite 2


    Konzern aktuell zu zahlen bereit ist."

    BGH-Urteil im Mai sorgt endgültig für Rechtssicherheit im Abgasskandal

    "Hinzu kommt, dass ein Fall unserer Kanzlei am 5. Mai als erstes
    Dieselskandal-Verfahren überhaupt von dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe
    behandelt wird. Ein Urteil wird noch am selben Tag erwartet und endgültig für
    Rechtssicherheit in der Sache sorgen. Sämtliche Experten gehen von einer
    verbraucherfreundlichen Entscheidung des BGH aus. Das hat das Gericht bereits in
    einem Hinweisbeschluss durchblicken lassen.

    Volkswagen möchte sich unbedingt noch vor unserem BGH-Termin mit den Teilnehmern
    aus der Musterfeststellungsklage auf eine Entschädigung einigen, da der Konzern
    Angst vor dem Urteil des BGH hat. Dieses Ziel verfolgte VW bereits seit dem
    ersten Tag der Vergleichsgespräche mit dem Verbraucherzentrale-Bundesverband
    (vzbv), wie der Verbandsvorstand in aktuellen Interviews berichtete.

    Wir von Goldenstein & Partner raten den Teilnehmern der Musterfeststellungsklage
    daher, das aktuelle Vergleichs-Angebot keinesfalls voreilig anzunehmen.
    Sämtliche MFK-Teilnehmer haben die Möglichkeit, über eine individuelle Klage
    eine tatsächlich angemessene Entschädigungssumme zu erwirken und ihr
    manipuliertes Fahrzeug sogar an VW zurückzugeben. Gern beraten wir betroffene
    Fahrzeughalter bezüglich der Durchsetzung ihrer Rechte."

    Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

    Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des
    vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend
    machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit,
    das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu
    erstreiten. Auf www.goldenstein-partner.de können Autobesitzer ihren möglichen
    Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

    So setzen sich die Entschädigungen zusammen

    In Deutschland setzt sich die jeweilige Entschädigungssumme im Abgasskandal aus
    dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer
    Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen
    Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Teilweise werden den betroffenen
    Fahrzeughaltern zudem Deliktzinsen zugesprochen. In diese Richtung hat sich
    bislang unter anderem das Oberlandesgericht Köln ausgesprochen.

    Über Goldenstein & Partner

    Goldenstein & Partner ist eine der führenden deutschen Rechtsanwaltskanzleien im
    Abgasskandal. Die Kanzlei vertritt insgesamt mehr als 17.800 Mandanten im
    Abgasskandal und hat unter anderem das erste klagestattgebende Urteil gegen VW
    an einem deutschen Oberlandesgericht erwirkt. Auf www.goldenstein-partner.de
    können geschädigte Kunden deutscher Autobauer kostenfrei prüfen, ob sie Anspruch
    auf eine finanzielle Entschädigung haben und die Kanzlei mit der Durchsetzung
    ihrer Rechte beauftragen. Goldenstein & Partner hat seinen Sitz in Potsdam und
    beschäftigt derzeit mehr als 70 Mitarbeiter. Die Kanzlei wird von dem
    Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.

    Pressekontakt:

    Pressekontakt: Nils Leidloff | nils.leidloff@tonka-pr.com |
    +49.30.4036476.07

    Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/135393/4533407
    OTS: Goldenstein & Partner - Rechtsanwälte & Steuerberater
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    VW-Vergleich Dieselskandal-Kläger haben Anspruch auf fast vier Milliarden Euro mehr als geboten - Seite 2 - VW einigt sich auf Vergleich in der Musterfeststellungsklage (MFK) - MFK-Teilnehmer erhalten rund 3200 Euro pro Fahrzeug, müssen ihre Autos aber behalten - Betroffene Fahrzeughalter können individuell deutlich höhere Summen …

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