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    Widerrufsjoker  25703  0 Kommentare
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    EuGH-Hammer: Widerruf bei nahezu allen Krediten ab Juni 2010 möglich!

    Wahnsinns-Urteil! - Der Europäische Gerichtshof hat nun bestimmt, dass die Widerrufsbelehrungen in unzähligen Verträgen mit dem EU-Recht nicht vereinbar sind. Betroffen sind wohl fast alle Kredite, die nach dem Juni 2010 abgeschlossen wurden.

    Worum ging es genau in diesem Fall?

     

     

    Der verhandelte Fall drehte sich rund um einen Immobilienvertrag eines 42-jährigen Mannes, der gegen die Sparkasse sein Recht erstritt. Die Anwälte des Verbrauchers waren der Auffassung, dass der entsprechende Vertrag rechtswidrige Klauseln enthalten würde, welche zu einem Widerruf berechtigen. Der Fall landete schließlich beim Landgericht Saarbrücken, welches den Fall wiederum an den EuGH verwies.

     

    Konkret ging es um einen sogenannten „Kaskadenverweis“. Dies bedeutet, dass der in dem Vertrag verwendete Verweis auf einen Gesetzestext, hier im Rahmen des Beginns der Widerrufsfrist „§ 492 Absatz 2“, wiederum auf weitere Paragraphen verweist, woraus am Ende eine Kette von sieben bis acht Paragraphen entsteht. Da die Verbraucher so die eigenen Vertragssituation nicht klar durchblicken können, widerspricht dies der EU-Richtlinie für Verbraucherkredite, weshalb die Richter zu einem klaren Urteil gekommen sind: Die Widerrufsbelehrung ist mit dem EU-Recht nicht zu vereinbaren!

     

     

    Warum ist dieses Urteil so bedeutend?

     

     

    Die Entscheidung des EuGHs wird große Wellen schlagen. Grund dafür ist die Tatsache, dass nahezu alle Verbraucherkredite betroffen sind, die nach Juni 2010 abgeschlossen wurden. Die entsprechende Klausel lässt sich fast ausnahmslos in diesen Verträgen finden. Experten rechnen daher mit 20 Millionen betroffenen Autokrediten mit einem Volumen von 340 Millionen Euro und bei Baukrediten mit einer Summe von 1,2 Billionen Euro.

     

    Interessant! - Obwohl seit März 2016 in den Bau-Verträgen andere Formulierungen verwendet werden, ist dies bei Autokrediten heute noch der Fall.

     

     

    Wie sollten Verbraucher nun vorgehen?

     

     

    Verbraucher sollten unbedingt die eignen Verträge prüfen lassen und von diesem „Widerrufsjoker“ Gebrauch machen. Bei Immobiliendarlehen könnte der Widerruf des Vertrags insbesondere in Anbetracht des Niedrigzinses und einer möglichen Umschuldung lukrativ sein.

     

    Besonders interessant ist diese Option allerdings auch beim Autokredit. Mittels einer Rückabwicklung erhalten Kunden alle gezahlten Beiträge, sowie geleistete Sonderzahlungen zurück. Im Gegenzug kann das Auto an die finanzierende Bank zurückgegeben werden, was natürlich für Betroffene des Abgasskandals einen weiteren Vorteil darstellt, da diese Autos einen enormen Wertverlust erlitten haben.

     

    Übrigens! – Bei Verträgen, die nach dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden, muss keine Nutzungsentschädigung gezahlt werden, wodurch die Fahrzeuge quasi jahrelang kostenlos genutzt wurden.

     

     

    à Fazit: Mit Hilfe des Urteils und des Widerrufsjokers können Betroffene mehrere tausend Euro sparen!

     

    Ihre Ansprüche können Sie nun auch kostenfrei bei uns prüfen lassen. Profitieren Sie von diesem Urteil und holen Sie sich Ihr Recht: https://mingers.law/ads/autokredit-widerrufen/

     

     

    Das könnte Sie ebenfalls interessieren: https://www.youtube.com/watch?v=8MgrcDVxY4k&t=2s

     

     

    Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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