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    Betriebsschließungsversicherungen  214  0 Kommentare Bayerische Lösung für Hotels und Gaststätten - Brossardt: "Schnelle und gute Lösung für das Hotel- und Gaststättengewerbe und die Versicherungsunternehmen"

    München (ots) - Gute Nachrichten für Gaststätten und Hotels in Bayern, die zwar
    über eine Betriebsschließungsversicherung verfügen, deren Anwendbarkeit im
    Rahmen der Corona-Pandemie allerdings strittig ist. Das Bayerische
    Wirtschaftsministerium hat nun zusammen mit den Branchenverbänden und
    Versicherungsunternehmen eine Lösung ausgearbeitet. Die gemeinsame Empfehlung
    sieht vor, dass die Versicherer zwischen 10 und 15 Prozent der bei
    Betriebsschließungen jeweils vereinbarten Tagessätze übernehmen und an die
    Gaststätten und Hotels auszahlen.

    Die Empfehlung wurde bisher von den folgenden Organisationen und
    Versicherungsunternehmen unterzeichnet:
    - Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft,
    Landesentwicklung und Energie
    - DEHOGA Bayern
    - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.
    - Versicherungskammer Bayern
    - Allianz
    - Die Haftpflichtkasse VVaG

    Weitere Unternehmen haben ihre Unterstützung bereits signalisiert.
    Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: "Das heutige Ergebnis ist aus Sicht aller
    Beteiligten eine tragfähige und vernünftige Lösung für beide Branchen. Das
    Signal ist deutlich: Bayern lässt die Gastronomen und Hoteliers in der Krise
    nicht im Stich. Wir befinden uns in einer noch nie dagewesenen Situation.
    Deshalb bin ich sehr froh, dass Versicherungsunternehmen, die vbw und der Hotel-
    und Gaststättenverband sich auf dieses Vorgehen geeinigt haben. Angesichts der
    angespannten betriebswirtschaftlichen Lage vieler Betriebe wäre es äußerst
    wünschenswert, wenn sich nun weitere Versicherungsunternehmen dieser Empfehlung
    anschließen würden."

    vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt: "Wir danken dem bayerischen
    Wirtschaftsminister für seine Initiative zur schnellen Lösung dieses Problems.
    Es ist eine ausgewogene Lösung, die die vbw inhaltlich voll mitträgt."

    Unter Berücksichtigung der statistischen Durchschnittswerte für die
    Zusammensetzung der Betriebsaufwände im Hotel- und Gaststättengewerbe reduziert
    sich durch zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen wie Kurzarbeitergeld und
    Soforthilfen aus Bund und Land sowie durch die ersparten Aufwendungen (zum
    Beispiel für Materialkosten) der wirtschaftliche Schaden eines Unternehmens im
    Durchschnitt um rund 70 Prozent. Im Hinblick auf die verbleibenden Einbußen (ca.
    30 Prozent) sind die Versicherer bereit, einen freiwilligen Beitrag zu leisten
    und ihren Kunden hierdurch kurzfristig weitere Liquidität zur Verfügung zu
    stellen.

    Pressekontakt:

    Kontakt: Tobias Rademacher, Tel. 089-551 78-399,
    E-Mail: tobias.rademacher@ibw-bayern.de

    Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/58439/4564246
    OTS: IBW Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft



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