Betriebsschließungsversicherungen
Bayerische Lösung für Hotels und Gaststätten - Brossardt: "Schnelle und gute Lösung für das Hotel- und Gaststättengewerbe und die Versicherungsunternehmen"
München (ots) - Gute Nachrichten für Gaststätten und Hotels in Bayern, die zwar
über eine Betriebsschließungsversicherung verfügen, deren Anwendbarkeit im
Rahmen der Corona-Pandemie allerdings strittig ist. Das Bayerische
Wirtschaftsministerium hat nun zusammen mit den Branchenverbänden und
Versicherungsunternehmen eine Lösung ausgearbeitet. Die gemeinsame Empfehlung
sieht vor, dass die Versicherer zwischen 10 und 15 Prozent der bei
Betriebsschließungen jeweils vereinbarten Tagessätze übernehmen und an die
Gaststätten und Hotels auszahlen.
Die Empfehlung wurde bisher von den folgenden Organisationen und
Versicherungsunternehmen unterzeichnet:
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft,
Landesentwicklung und Energie
- DEHOGA Bayern
- Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.
- Versicherungskammer Bayern
- Allianz
- Die Haftpflichtkasse VVaG
über eine Betriebsschließungsversicherung verfügen, deren Anwendbarkeit im
Rahmen der Corona-Pandemie allerdings strittig ist. Das Bayerische
Wirtschaftsministerium hat nun zusammen mit den Branchenverbänden und
Versicherungsunternehmen eine Lösung ausgearbeitet. Die gemeinsame Empfehlung
sieht vor, dass die Versicherer zwischen 10 und 15 Prozent der bei
Betriebsschließungen jeweils vereinbarten Tagessätze übernehmen und an die
Gaststätten und Hotels auszahlen.
Die Empfehlung wurde bisher von den folgenden Organisationen und
Versicherungsunternehmen unterzeichnet:
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft,
Landesentwicklung und Energie
- DEHOGA Bayern
- Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.
- Versicherungskammer Bayern
- Allianz
- Die Haftpflichtkasse VVaG
Weitere Unternehmen haben ihre Unterstützung bereits signalisiert.
Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: "Das heutige Ergebnis ist aus Sicht aller
Beteiligten eine tragfähige und vernünftige Lösung für beide Branchen. Das
Signal ist deutlich: Bayern lässt die Gastronomen und Hoteliers in der Krise
nicht im Stich. Wir befinden uns in einer noch nie dagewesenen Situation.
Deshalb bin ich sehr froh, dass Versicherungsunternehmen, die vbw und der Hotel-
und Gaststättenverband sich auf dieses Vorgehen geeinigt haben. Angesichts der
angespannten betriebswirtschaftlichen Lage vieler Betriebe wäre es äußerst
wünschenswert, wenn sich nun weitere Versicherungsunternehmen dieser Empfehlung
anschließen würden."
vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt: "Wir danken dem bayerischen
Wirtschaftsminister für seine Initiative zur schnellen Lösung dieses Problems.
Es ist eine ausgewogene Lösung, die die vbw inhaltlich voll mitträgt."
Unter Berücksichtigung der statistischen Durchschnittswerte für die
Zusammensetzung der Betriebsaufwände im Hotel- und Gaststättengewerbe reduziert
sich durch zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen wie Kurzarbeitergeld und
Soforthilfen aus Bund und Land sowie durch die ersparten Aufwendungen (zum
Beispiel für Materialkosten) der wirtschaftliche Schaden eines Unternehmens im
Durchschnitt um rund 70 Prozent. Im Hinblick auf die verbleibenden Einbußen (ca.
30 Prozent) sind die Versicherer bereit, einen freiwilligen Beitrag zu leisten
und ihren Kunden hierdurch kurzfristig weitere Liquidität zur Verfügung zu
stellen.
Pressekontakt:
Kontakt: Tobias Rademacher, Tel. 089-551 78-399,
E-Mail: tobias.rademacher@ibw-bayern.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/58439/4564246
OTS: IBW Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft
Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: "Das heutige Ergebnis ist aus Sicht aller
Beteiligten eine tragfähige und vernünftige Lösung für beide Branchen. Das
Signal ist deutlich: Bayern lässt die Gastronomen und Hoteliers in der Krise
nicht im Stich. Wir befinden uns in einer noch nie dagewesenen Situation.
Deshalb bin ich sehr froh, dass Versicherungsunternehmen, die vbw und der Hotel-
und Gaststättenverband sich auf dieses Vorgehen geeinigt haben. Angesichts der
angespannten betriebswirtschaftlichen Lage vieler Betriebe wäre es äußerst
wünschenswert, wenn sich nun weitere Versicherungsunternehmen dieser Empfehlung
anschließen würden."
vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt: "Wir danken dem bayerischen
Wirtschaftsminister für seine Initiative zur schnellen Lösung dieses Problems.
Es ist eine ausgewogene Lösung, die die vbw inhaltlich voll mitträgt."
Unter Berücksichtigung der statistischen Durchschnittswerte für die
Zusammensetzung der Betriebsaufwände im Hotel- und Gaststättengewerbe reduziert
sich durch zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen wie Kurzarbeitergeld und
Soforthilfen aus Bund und Land sowie durch die ersparten Aufwendungen (zum
Beispiel für Materialkosten) der wirtschaftliche Schaden eines Unternehmens im
Durchschnitt um rund 70 Prozent. Im Hinblick auf die verbleibenden Einbußen (ca.
30 Prozent) sind die Versicherer bereit, einen freiwilligen Beitrag zu leisten
und ihren Kunden hierdurch kurzfristig weitere Liquidität zur Verfügung zu
stellen.
Pressekontakt:
Kontakt: Tobias Rademacher, Tel. 089-551 78-399,
E-Mail: tobias.rademacher@ibw-bayern.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/58439/4564246
OTS: IBW Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft