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     10667  0 Kommentare Widerrufsjoker: Wer kann nach dem EuGH Urteil seinen Kredit widerrufen?

    Mit seinem Urteil zum Widerruf von privaten Darlehen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) vielen Verbrauchern eine große Gelegenheit verschafft. Doch der Widerrufsjoker wird damit nicht zum Freibrief! Wer profitiert? Und wie sollten Sie vorgehen?

    Wer in den vergangenen Jahren eine Baufinanzierung abgeschlossen hat oder ein Auto finanziert hat, sollte jetzt aufmerken: Denn hier steckt die Chance, einige tausend Euro einzusparen. Das Zauberwort dazu lautet: Widerrufsjoker. 

    Wird ein privater Kreditnehmer nicht ordentlich über sein Widerrufsrecht informiert, so kann er noch Jahre nach Abschluss einer Finanzierung (Kredit oder Leasing) den Widerruf aussprechen. Diesen sogenannten Widerrufsjoker haben in den vergangenen Jahren etliche zehntausend Verbraucher genutzt, um vorzeitig aus einem Darlehen auszusteigen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen.

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    Nun hat der EuGH (Rechtssache C-66/19) hat sich den sogenannten „Kaskadenverweis“ vorgenommen. Dieser findet sich als Teil der Widerrufsbelehrung in den meisten Baufinanzierungen und Kfz-Krediten, die ab Juni 2010 abgeschlossen worden sind. Er lautet: „Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z.B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.“

    Dieser Text sei unzumutbar und nicht mit europäischem Recht vereinbar, meint nun der EuGH in seinem Urteil. Der Verbraucher müsse in klarer und prägnanter Form in die Lage versetzt werden, den Beginn der Widerrufsfrist selbst zu bestimmen. Wenn das wie hier nicht der Fall ist, dann greift das sogenannte „ewige“ Widerrufsrecht. Der Kunde kann sein Darlehen auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen.

    Das klingt zunächst nach einem Freibrief für Kreditnehmer. Doch so einfach ist die Sache nicht. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Kaskadenverweis vor einiger Zeit abgenickt. Er sieht in dem Text also kein besonderes Problem. Der EuGH äußert sich jetzt entgegengesetzt. Was also gilt?

    Eigentlich steht europäisches Recht vor nationalem Recht. Dementsprechend hätte das verbraucherfreundliche EuGH-Urteil Vorrang. Doch es gibt ein Problem: Die deutschen Kreditinstitute können sich bei ihren Widerrufsbelehrungen eigentlich auf den sogenannten Musterschutz verlassen. Der besagt: Solange sie den gesetzlichen Mustertext für ihre Widerrufsbelehrung verwenden, haben sie alles richtiggemacht und können dafür nicht belangt werden.


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Widerrufsjoker: Wer kann nach dem EuGH Urteil seinen Kredit widerrufen? Mit seinem Urteil zum Widerruf von privaten Darlehen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) vielen Verbrauchern eine große Gelegenheit verschafft. Doch der Widerrufsjoker wird damit nicht zum Freibrief! Wer profitiert? Und wie sollten Sie vorgehen?

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