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    DGAP-Adhoc  263  0 Kommentare adidas AG: adidas erhält Genehmigung für Konsortialkredit durch KfW (deutsch)

    adidas AG: adidas erhält Genehmigung für Konsortialkredit durch KfW

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    DGAP-Ad-hoc: adidas AG / Schlagwort(e): Finanzierung
    adidas AG: adidas erhält Genehmigung für Konsortialkredit durch KfW

    14.04.2020 / 18:02 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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    ZUR SOFORTIGEN VERÖFFENTLICHUNG

    Herzogenaurach, 14. April 2020

    ad-Hoc: adidas erhält Genehmigung für Konsortialkredit durch KfW

    Nach den gravierenden Auswirkungen der weltweiten Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie auf sein Geschäft hat adidas weitere Schritte unternommen, um die finanzielle Flexibilität des Unternehmens zu sichern. Das Unternehmen hat heute seitens der Bundesregierung die Genehmigung über die Teilnahme der staatseigenen Förderbank KfW an einem revolvierenden Konsortialkredit in Höhe von 3,0 Mrd. EUR zu üblichen Marktbedingungen zur Überbrückung dieser Ausnahmesituation erhalten. Der noch abzuschließende Konsortialkredit umfasst eine Darlehenszusage in Höhe von 2,4 Mrd. EUR seitens der KfW sowie Darlehenszusagen in Höhe von 600 Mio. EUR seitens eines Konsortiums von Partnerbanken des Unternehmens, darunter UniCredit, Bank of America, Citibank, Deutsche Bank, HSBC, Mizuho Bank und Standard Chartered Bank. adidas wird alle in Anspruch genommenen Teile des Darlehens, einschließlich Zinsen und Gebühren, so schnell wie möglich zurückzahlen.

    Zu den Bedingungen des Konsortialkredits gehört die De-Facto-Aussetzung von Dividendenzahlungen über die Laufzeit der Kreditvereinbarung. Zudem hat der Vorstand jüngst entschieden, den Rückkauf von adidas Aktien zu stoppen sowie auf die eigenen kurz- und langfristigen Boni, die insgesamt 65 % der Jahreszielvergütung ausmachen, für das Jahr 2020 zu verzichten. Ebenso wird für die weiteren Führungskräfte des Unternehmens die langfristige Bonuskomponente für das laufende Geschäftsjahr entfallen. All dies steht im Einklang mit dem Liquiditätsmanagement von adidas im derzeitigen Umfeld.

    Die weitere Entwicklung der Coronavirus-Pandemie und damit deren Auswirkungen auf das Geschäft des Unternehmens lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorhersagen. Daher kann adidas weiterhin keinen Ausblick geben, der diese Auswirkungen für das Gesamtjahr 2020 mit einbezieht. Vor diesem Hintergrund wurde entschieden, die Veröffentlichung der Ergebnisse für das erste Quartal 2020 auf den 27. April 2020 vorzuverlegen, um den Markt über die Finanzergebnisse des Unternehmens möglichst zeitnah zu informieren.

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    Kontakte:
    Media Relations
    corporate.press@adidas.com
    Tel.: +49 (0) 9132 84-2352

    Investor Relations
    investor.relations@adidas.com
    Tel.: +49 (0) 9132 84-2920

    Weitere Informationen finden Sie unter adidas-group.com.

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    14.04.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: adidas AG
    Adi-Dassler-Straße 1
    91074 Herzogenaurach
    Deutschland
    Telefon: +49 9132 84 0
    Fax: +49 9132 84 2241
    Internet: www.adidas-group.com
    ISIN: DE000A1EWWW0, US00687A1079, US00687P1049 WKN: A1EWWW, A0MNCC , 909676
    Indizes: DAX
    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange EQS News ID: 1021229

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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    1021229 14.04.2020 CET/CEST

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