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    DGAP-News  171  0 Kommentare Fernheizwerk Neukölln AG: Hauptversammlung 2020 verschoben - Auszahlung eines Dividendenabschlags (deutsch)

    Fernheizwerk Neukölln AG: Hauptversammlung 2020 verschoben - Auszahlung eines Dividendenabschlags

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    DGAP-News: Fernheizwerk Neukölln AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung Fernheizwerk Neukölln AG: Hauptversammlung 2020 verschoben - Auszahlung eines Dividendenabschlags

    16.04.2020 / 14:16
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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    FERNHEIZWERK NEUKÖLLN AKTIENGESELLSCHAFT
    WKN: 576790
    ISIN: DE0005767909

    Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft verschiebt die Hauptversammlung

    Der Vorstand der Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft hat entschieden, die bisher für den 28. Mai 2020 in Berlin geplante ordentliche Hauptversammlung bis auf weiteres zu verschieben.

    Grund für diese Entscheidung über die Verschiebung der Hauptversammlung ist die sich weiter ausbreitende Infektion mit dem Corona-Virus und die Gesundheit der Aktionärinnen und Aktionäre sowie der an der Hauptversammlung teilnehmenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens sowie Dienstleister. Diese Gesundheit hat für das Unternehmen absolute Priorität.

    Aufgrund der Verschiebung der Hauptversammlung verzögert sich die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2019 und damit auch die Auszahlung der Dividende.

    Vorstand und Aufsichtsrat werden der ordentlichen Hauptversammlung 2020 vorschlagen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von 3.680.000,00 EUR zur Zahlung einer Dividende von 1,60 EUR je nennwertloser Stückaktie auf das in 2.300.000 Stückaktien eingeteilte Grundkapital zu verwenden.

    Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ("COVID-19-Pandemie-Gesetz") ermöglicht die Auszahlung eines Dividendenabschlages ohne Satzungsermächtigung. Auf Vorschlag des Vorstands hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft am 16. April 2020 beschlossen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

    Gemäß § 59 Abs. 2 AktG wird die Gesellschaft ab 02. Juni 2020 einen Abschlag auf die Dividende für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 0,80 EUR - abzüglich Steuern und Solidaritätszuschlag - je nennwertloser Stückaktie auszahlen.

    Auf Grund der absehbar nicht erkennbaren Lockerungen hinsichtlich eines Verbots des Abhaltens von größeren Versammlungen hat sich die FHW Neukölln AG entschlossen, die ordentliche Hauptversammlung 2020 als Versammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Dieser Entschluss beruht auf dem Wunsch von Aufsichtsrat und Vorstand Planungssicherheit für die Aktionäre des FHW herzustellen. Nur eine virtuelle Hauptversammlung kann unter den aktuellen Umständen mit einem Höchstmaß an Sicherheit abgehalten werden.

    Sobald über einen neuen Termin für die Hauptversammlung entschieden ist, wird die Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft ihre Aktionärinnen und Aktionäre rechtzeitig informieren.

    Berlin, im April 2020

    Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft
    Der Vorstand

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    16.04.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: Fernheizwerk Neukölln AG
    Weigandufer 49
    12059 Berlin
    Deutschland
    Telefon: +49-(0)30-688-9040
    Fax: +49-(0)30-681-2050
    E-Mail: kontakt@fhw-neukoelln.de
    Internet: www.fhw-neukoelln.de
    ISIN: DE0005767909
    WKN: 576790
    Börsen: Regulierter Markt in Berlin; Freiverkehr in Frankfurt, Stuttgart
    EQS News ID: 1022971

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    1022971 16.04.2020

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