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    Deutsche Umwelthilfe begrüßt Schlussantrag der Generalanwältin des EuGH zur Illegalität von Abschalteinrichtungen  2524  0 Kommentare 11 Millionen Betrugsdiesel ohne Betriebserlaubnis

    Berlin (ots) - Bereits im Januar 2016 hatte die DUH erstmals bei einem Mercedes
    Diesel-Pkw Euro 6 eine temperaturgesteuerte Abschalteinrichtung und in den
    Folgemonaten auch bei praktisch allen weiteren Dieselkonzernen festgestellt -
    DUH hatte gegen alle Genehmigungen des KBA, die Abschalteinrichtungen zuließen,
    fristgemäß Rechtsmittel eingelegt - Sollte der EuGH dem Plädoyer seiner
    Generalanwältin folgen, sind 11 Millionen Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufen Euro
    5+6 ohne gültige Betriebserlaubnis - Stilllegung oder Hardware-Nachrüstung
    dieser Betrugs-Diesel ist die zwingende Konsequenz

    Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die klare Stellungnahme der
    Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Illegalität von
    Abschalteinrichtungen zur teilweisen Deaktivierung von Abgasreinigungssystemen
    von Diesel-Pkw im realen Fahrbetrieb (AZ: C-693/18 CLCV). Die Generalanwältin
    des EuGH, Eleanor Sharpston, hat deutlich gemacht, dass die vom Hersteller
    angeführte Begründung, Verschmutzung und Verschleiß des Motors durch eine
    Abschalteinrichtung zu verhindern, nicht ausreiche, um deren Legitimität zu
    begründen. Vielmehr beziehe sich die in der EU-Verordnung 715/2017 genannte
    Ausnahmeregel lediglich auf Fälle, in denen "unmittelbare Beschädigungsrisiken,
    die die Zuverlässigkeit des Motors beeinträchtigen und eine konkrete Gefahr bei
    der Lenkung des Fahrzeuges darstellen".

    "Temperaturgesteuerte Abschalteinrichtungen haben wir erstmals im Januar 2016
    bei einem Euro 6 Mercedes der C-Klasse gefunden und bekannt gemacht. In den
    Folgemonaten konnten wir diese besonders heimtückische Abgasmanipulation, die
    gerade im Winterhalbjahr zu besonders hohen Stickoxidemissionen führt, bei
    praktisch allen in- wie ausländischen Dieselherstellern feststellen. Wir sind
    zuversichtlich, dass das Gericht den Schlussanträgen der Generalanwältin folgen
    wird. Dies wird weitreichende Konsequenzen für die Besitzer von Dieselfahrzeugen
    der Abgasstufe Euro 5+6 haben. Sollte das Gericht den Anträgen folgen, muss das
    Kraftfahrtbundesamt alle Bescheide, die nach wie vor Abschalteinrichtungen
    zulassen, zurücknehmen. Die Fahrzeuge müssen dann entweder stillgelegt oder mit
    wirksamer Abgasreinigungstechnik nachgerüstet werden. Dies ist ein längst
    überfälliger Schritt für die betroffenen Fahrzeughalter, aber auch für die
    zahllosen Menschen, die unter den hohen Schadstoffkonzentrationen in unseren
    Städten leiden und gesundheitlichen Schaden davontragen" , so Jürgen Resch,
    Bundesgeschäftsführer der DUH.

    "Ich habe für die DUH schon vor Jahren gegen jeden uns bekannt gewordenen
    Bescheid, der temperaturabhängige Abschalteinrichtungen erlaubt, Rechtsmittel
    eingelegt. Dies betrifft sowohl den Volkswagen-Konzern als auch Daimler und
    Opel. Diese Bescheide werden daher abzuändern sein, sobald der EuGH der
    Generalanwältin gefolgt ist. Die Hersteller und das Kraftfahrtbundesamt können
    wegen der Rechtsmittel der DUH also keine gemeinsame Sache machen und den EuGH
    ignorieren" , so Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in den Verfahren
    vertritt.

    Hintergrund:

    Anlass für das Verfahren vor dem EuGH waren Untersuchungen der Pariser
    Staatsanwaltschaft, die in ein Ermittlungsverfahren gegen den Hersteller
    mündeten. Die Staatsanwaltschaft warf dem Hersteller vor, Käufer der betroffenen
    Fahrzeuge über wesentliche Eigenschaften und die vor deren Inverkehrbringen
    durchgeführten Prüfungen getäuscht zu haben. Das nationale Gericht hatte den
    Gerichtshof angerufen mit der Bitte um Klärung "zur Definition und zur Tragweite
    der Konzepte 'Emissionskontrollsystem' und 'Abschalteinrichtung'".

    Die Generalanwältin ist der Ansicht, dass nur unmittelbare Beschädigungsrisiken,
    die die Zuverlässigkeit des Motors beeinträchtigen und eine konkrete Gefahr bei
    der Lenkung des Fahrzeugs darstellen, das Vorhandensein einer
    Abschalteinrichtung rechtfertigen können. Nach Ansicht von Generalanwältin
    Sharpston rechtfertigt das Ziel, den Verschleiß oder die Verschmutzung des
    Motors zu verzögern, nicht den Einsatz einer Abschalteinrichtung.

    Links:

    Zum Schlussantrag: https://curia.europa.eu/jcms/jcms/p1_2987712/de/

    Pressekontakt:

    Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
    0171 3649170, resch@duh.de

    Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
    0171 2435458, klinger@geulen.com

    DUH-Pressestelle:

    Marlen Bachmann, Thomas Grafe
    030 2400867-20, presse@duh.de http://www.duh.de,
    http://www.twitter.com/umwelthilfe, http://www.facebook.com/umwelthilfe,
    http://www.instagram.com/umwelthilfe

    Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/22521/4585501
    OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.


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