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    Vorstandsinterview mit Hermann Lübbert  2554  0 Kommentare Biofrontera: „Die Hand bleibt in Richtung der Deutsche Balaton AG ausgestreckt“

    Wenige Tage vor einer wichtigen Hauptversammlung bei Biofrontera spricht Vorstandschef Hermann Lübbert im Interview mit unserer Redaktion unter anderem über die aktuelle Situation in der Corona-Krise und die Zeit danach. Trotz der Pandemie-Folgen will man die Gesellschaft strategisch weiterentwickeln und durchfinanzieren. Lübberts jüngste Aktienkäufe sollen die Überzeugung demonstrieren, das es gelingen werde, „das Unternehmen post-Corona auf einen nachhaltigen Wachstumskurs zurückzuführen“. Den weiter schwelenden Konflikt mit Deutsche Balaton will man so schnell es geht aus der Welt schaffen.

    Seit unserem letzten Gespräch hat sich die gesamtwirtschaftliche Situation verdüstert. Welche Auswirkungen haben das Coronavirus und die damit zusammenhängenden Maßnahmen der Regierungen für die Biofrontera? Wie haben Sie gegengesteuert?

    Lübbert: Wie für viele andere Unternehmen ist die Pandemie auch für die Biofrontera eine große Herausforderung. Der Jahresstart war gut, mit einer erfreulichen Umsatzentwicklung und positiven regulatorischen und klinischen Fortschritten. Dann kam Corona. Seit März dieses Jahres sind wir von der globalen Coronavirus-Krise direkt betroffen. Mit den Lockdown-Maßnahmen der Regierungen gehen stark rückgängige Umsatzzahlen in allen Märkten einher. Wie Sie vielleicht wissen, waren wir dadurch unmittelbar gezwungen, unternehmensweite Maßnahmen zur Kostensenkung vorzunehmen.

    Darüber hinaus haben wir Notfallplanungen zur Aufrechterhaltung zentraler Prozesse erarbeitet und Maßnahmen, um unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich vor einer Ansteckung zu schützen. Wir navigieren die Biofrontera AG gewissenhaft durch diese Krise, ohne dabei die mittel- und langfristigen Ziele der Gesellschaft aus den Augen zu verlieren. Daher gilt es unverändert, die Biofrontera AG auch strategisch weiterzuentwickeln und in den weiteren Ausbau des Geschäfts zu investieren, um die vorhandenen Marktpotenziale langfristig optimal ausschöpfen zu können.

    Ist abzusehen, wann sich die Belastungen aus der Pandemie näher beziffern lassen und wie das zweite Quartal aussehen könnte?

    Lübbert: Wie erwähnt, sind bereits zum Ende des ersten Quartals die Umsätze stark zurückgegangen. Die Zahlen dazu haben wir am 19. Mai veröffentlicht. Eine präzise Prognose für das zweite Quartal ist derzeit noch nicht möglich, weil die aktuelle Lage mit zu vielen Unsicherheiten behaftet ist. Wir gehen jedoch von einer Rückkehr zum Wachstumskurs im Jahresverlauf aus.

    Analysten rechneten zuletzt mit mehr als 26 Millionen Euro Umsatz für 2020 und einem Verlust von mehr als 21 Millionen Euro für Biofrontera. Sind das Prognosen, mit denen Sie sich wohlfühlen?

    Lübbert: Wie schon erwähnt, ist die Sichtbarkeit für das laufende Jahr momentan noch zu eingeschränkt und die Unsicherheiten sind zu groß, um eine Prognose abzugeben, an der man sich auch messen lassen will.

    Wie werden sich Ihrer Einschätzung nach die für Biofrontera relevanten Märkte nach den nun erfolgten ersten Lockerungen der Lockdown-Maßnahmen entwickeln und welche Prioritäten setzen Sie für die Zeit nach den „Lockdowns”?

    Lübbert: Grundsätzlich sind wir im Pharmamarkt gut aufgehoben, da der grundsätzliche Bedarf für unsere Produkte unabhängig von Menschen-gemachten Vorgaben ist. Deshalb wird die Nachfrage nach unseren Produkten langfristig von der Corona-Krise wenig beeinflusst werden und unsere Märkte sind grundsätzlich intakt. Vor allem im für uns wichtigen US-Absatzmarkt gehen wir angesichts zunehmender Lockerungen der Lockdown-Maßnahmen in einigen US-Staaten bereits von einer baldigen Verbesserung des Geschäfts aus. Derzeit beobachten wir eine langsame Erholung des Geschäfts in den USA.

    Eine daraus entstehende Umsatzdynamik ist allerdings noch schwer zu beurteilen. In Deutschland konnten wir selbst während der Krise begleitende Marketingaktivitäten in angemessenem Maße fortsetzen. Auch hören wir von den deutschen Hautärzten, dass sich einige Patientinnen und Patienten aktuell sogar bevorzugt einer PDT unterziehen, da sie bei den geltenden Kontaktbeschränkungen weniger Bedenken wegen der möglicherweise sichtbaren Nebenwirkungen der Behandlung haben.

    In Spanien entwickelten sich die Umsätze vor den dortigen strengen Lockdown-Einschränkungen sehr stark. Das macht uns zuversichtlich in Hinblick auf eine zügige Erholung der Umsätze sobald die Lockdown-Maßnahmen dort aufgehoben sind. Mit gezielten Maßnahmen zur Ausschöpfung der Marktpotenziale wollen wir die Rückkehr zum Wachstumskurs im Jahresverlauf optimal vorbereiten. Wir nutzen die derzeitige Phase, um unsere Vertriebsstrukturen sowie Markt- und Kundendaten anzupassen und alles vorzubereiten, um bei weiteren Lockerungen die Vertriebs- und Marketingaktivitäten zügig und effektiv wieder aufzunehmen und auszubauen.

    Im April 2020 haben wir eine Vertriebspartnerschaft mit Maruho für ausgesuchte asiatische Märkte bekanntgegeben. Mit dieser Partnerschaft können wir mit geringen Kosten und geringen Geschäftsrisiken langfristig Erlöse generieren und auch in diesen zusätzlichen Märkten von dem Marktpotenzial von Ameluz profitieren. Die Partnerschaft erlaubt es uns, zusätzliche geografische Märkte zu erschließen und gleichzeitig unsere Ressourcen auf die für uns wichtigsten Märkte USA und Europa zu konzentrieren.

    Auf der kommenden Hauptversammlung von Biofrontera sollen eine Reihe von Kapitalmaßnahmen beschlossen werden. Warum werden Sie der Hauptversammlung insgesamt gleich drei Kapitalmaßnahmen empfehlen und würde die Umsetzung dieser Maßnahmen den mittelfristigen Kapitalbedarf von Biofrontera decken?

    Lübbert: Das ist richtig. Es geht um eine ordentliche Kapitalerhöhung, ein Genehmigtes Kapital sowie die Möglichkeit Pflichtwandelanleihen ausgeben zu können, also ein sogenanntes Bedingtes Kapital. Diese unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten sollen uns erlauben, flexibel auf die Marktgegebenheiten zu reagieren. Angesichts der angestrebten langfristigen Unternehmensentwicklung hat sich die Verwaltung der Biofrontera AG dazu entschlossen, der Hauptversammlung am 28. Mai 2020 eine ordentliche Kapitalerhöhung von bis zu 20 Prozent des Aktienkapitals vorzuschlagen.

    Diese Kapitalerhöhung ist für die Biofrontera AG und für ihre künftige Entwicklung von entscheidender Bedeutung. Derzeit ist die Liquidität der Gesellschaft gesichert. Was aber schon jetzt deutlich wird: die Biofrontera AG benötigt weitere finanzielle Mittel, um die Marktpotenziale ihrer Produkte gezielt ausschöpfen zu können sowie zur nachhaltigen Absicherung des laufenden Geschäftsbetriebs. Dazu streben wir die ordentliche Kapitalerhöhung an.

    Diese ermöglicht Aktivitäten zur Beschleunigung des Umsatzwachstums und damit zugunsten eines nachhaltigen Aufschwungs des Aktienkurses der Biofrontera AG. Nur durch schnelles Umsatzwachstum kann die Biofrontera AG dauerhaft zu dem im vergangenen Jahr bereits kurzfristig dagewesenen Marktwert zurückkehren. Ich bin davon überzeugt, dass die Gesellschaft zudem das Potenzial hat, über diese Bewertung hinaus noch weiter zu wachsen. Das angestrebte Genehmigte Kapital würde die Biofrontera AG bei einem weiteren unvorhergesehenen Kapitalbedarf zusätzlich absichern. Das ist vor allem vor dem Hintergrund der rechtlichen Auseinandersetzungen mit DUSA in den USA relevant, aber auch die Covid-19-Krise zeigt eindrücklich, vor welche Unwägbarkeiten Unternehmen gestellt werden können.

    Die von der Deutsche Balaton AG vorgeschlagene Ausgabe von Pflichtwandelanleihen mag sich unter bestimmten Umständen als ergänzendes Finanzierungsinstrument für die Biofrontera AG eignen. Die Kapitalmaßnahmen, insbesondere die ordentliche Kapitalerhöhung, würden dem Unternehmen mittelfristig ausreichend Liquidität zur Verfügung stellen und Handlungsspielraum bei den strategischen Wachstumsprojekten eröffnen.

    Welche konkreten Pläne verfolgen Sie mit dem Geld aus den anstehenden Kapitalmaßnahmen? In welche Bereiche wollen Sie investieren?

    Lübbert: Mit dem Erlös aus der Kapitalerhöhung planen wir die Marktdurchdringung unserer Produkte in den USA auf Basis der von unserer neuen amerikanischen Vertriebsleitung erstellten Pläne zu beschleunigen. Die Deckung der laufenden Kosten des operativen Geschäfts, die fortgesetzte Finanzierung von klinischen Studien zur Weiterentwicklung von Ameluz, aber auch die laufenden Rechtsstreitigkeiten erfordern darüber hinaus zusätzliche Liquidität.

    Die einzig denkbare Alternative zu einer Kapitalerhöhung wäre eine weitere erhebliche Reduzierung der Kosten. Eine solche Maßnahme würde aber das künftige Geschäftswachstum der Biofrontera AG erheblich beeinträchtigen sowie die Möglichkeit der Wertentwicklung der Aktie deutlich verschlechtern und widerspricht daher dem ureigenen Interesse der Aktionärinnen und Aktionäre.

    Warum empfehlen Sie die Annahme eines Antrags auf Ausgabe von Pflichtwandelanleihen, nachdem Sie erst im März eine ähnliche Kapitalmaßnahme gestoppt haben?

    Lübbert: Ende März dieses Jahres musste die Biofrontera AG ihr Angebot zur Zeichnung der Pflichtwandelanleihen zurückziehen. Die Verwerfungen an den Kapitalmärkten im Zuge der Coronavirus-Krise haben eine Platzierung zu angemessenen Konditionen unmöglich gemacht. Der Antrag auf erneute Genehmigung zur Ausgabe von Pflichtwandelanleihen geht auf einen Beschlussvorschlag der Deutsche Balaton zurück, kann eine ordentliche Kapitalerhöhung und auch andere Eigenkapitalfinanzierungsinstrumente, wie das von der Verwaltung vorgeschlagene Genehmigte Kapital, allerdings nicht gleichwertig ersetzen.

    Denn die Ausgestaltung nachrangiger Pflichtwandelanleihen ist erheblich komplexer als die Ausgabe von Aktien. Die Deutsche Balaton AG gibt darüber hinaus in ihrem Beschlussvorschlag strenge Bedingungen für die Ausgabe der Pflichtwandelanleihen vor, die möglicherweise gar nicht oder nur bei bestimmten Marktgegebenheiten von Investoren akzeptiert werden. Die Verwaltung empfiehlt dennoch, den Beschlussvorschlag der Deutsche Balaton AG ergänzend anzunehmen. Die Pflichtwandelanleihe ist aber vor allem in Kombination mit den anderen Instrumenten eine weitere Option.

    Kann man Ihre Empfehlung, den Antrag der Deutsche Balaton auf Ausgabe von Pflichtwandelanleihen anzunehmen, als ein Zeichen der Entspannung im Konflikt mit Ihrem Großaktionär interpretieren und wie steht ihr zweiter Großaktionär Maruho zu dem Thema?

    Lübbert: Die Empfehlung zur Zustimmung eines Antrags der Deutsche Balaton AG zeigt die pragmatische Haltung der Verwaltung, die stets im Sinne der Biofrontera AG agiert. Die Hand des Vorstands bleibt in Richtung der Deutsche Balaton AG weiterhin ausgestreckt. Der Vorstand versucht alles zur Befriedung der Situation, soweit das im besten Interesse der Gesellschaft möglich ist. Das derzeitige Verhältnis zu unserem Großaktionär Deutsche Balaton AG ist nach unserer Auffassung nach wie vor ein Hemmnis für die positive Unternehmensentwicklung und damit auch für das Kurswachstum der Aktie.

    Dem Vorstand der Biofrontera AG ist daher sehr daran gelegen, die Konflikte zügig aus der Welt zu schaffen. Als Vorstandsvorsitzender kann ich nicht für unseren zweiten Großaktionär Maruho sprechen. Gleichwohl käme eine potenzielle Steigerung des Aktienkurses nach einer erfolgten Konfliktlösung allen Aktionärinnen und Aktionären zugute.

    In den USA verfolgen Sie einen der beiden Gerichtsprozesse mit DUSA Pharmaceuticals nicht weiter. Was hat Biofrontera veranlasst, die Klage wegen unlauteren Wettbewerbs gegen DUSA in Kalifornien zurückzuziehen, während eine Klage vor dem District Court of Massachusetts weitergeführt wird? Der Kölner Stadt-Anzeiger berichtete davon, dass die Klage zu teuer geworden sei…

    Lübbert: Wir haben uns in der Tat entschlossen, die 2018 vor einem kalifornischen Gericht eingereichte Klage gegen DUSA Pharmaceuticals, Inc. zurückzuziehen. In dieser Klage wurde DUSA unlauterer Wettbewerb vorgeworfen, wobei Ärzten ungesetzliche Mengen an Produktproben zur Verfügung gestellt und ein Vertriebspartner genutzt wurde, um die Erstattungspreise in unerlaubter Weise zu erhöhen.

    Nach Einreichen der Klage stellte DUSA die Abgabe ihrer Arzneimittelprodukte über ihren Vertriebspartner und damit die künstliche Erhöhung der Erstattungspreise ein, was ein wesentliches Ziel von Biofrontera bei Einreichung dieser Klage war. Daneben ging es gegen DUSA um den Vorwurf unlauterer Geschäftspraktiken. DUSA hat unserer Ansicht nach die Anwendung ihrer Produkte außerhalb des zugelassenen Labels beworben. Da wir im Rahmen des bisherigen Prozesses unser wichtigstes Ziel erreicht haben, nämlich die künstliche Überhöhung des Erstattungspreises zu beenden, haben wir beschlossen, zu diesem Zeitpunkt keine weiteren finanziellen Mittel für die gerichtliche Verfolgung der anderen Klagepunkte gegen DUSA vor dem kalifornischen Gericht aufzuwenden.

    Diese Entscheidung wurde auch unter dem Eindruck der COVID-19-Pandemie getroffen. Die von DUSA gegen Biofrontera im März 2018 vor dem District Court of Massachusetts in den USA eingereichte Klage ist von dieser Entscheidung nicht betroffen und läuft derzeit noch weiter. Da DUSA hier Klägerin ist, liegt es nicht in unseren Händen, diese Klage ebenfalls zurückzuziehen.

    Wie hat sich die Situation in den USA für Biofrontera insgesamt entwickelt mit Blick auf die Reaktionen von DUSA auf Ihre Klage?

    Lübbert: Insgesamt ziehen wir ein positives Fazit. Auch wenn die Klage nicht zu Ende verhandelt wird, haben wir unsere wichtigsten Ziele erreicht. Die Bedingungen im Wettbewerb mit DUSA sind jetzt fairer als zuvor und damit konnte eine große Hürde ausgeräumt werden.

    Im letzten Interview haben wir Sie gefragt, wo Sie die Biofrontera in fünf Jahren sehen. Gibt es hierzu ein Update, jetzt da das Coronavirus so viel verändert hat?

    Lübbert: Wir halten den eingeschlagenen Kurs. Nach wie vor möchten wir Biofrontera zu einem eigenständigen, hoch-profitablen dermatologischen Spezialpharmaunternehmen entwickeln, das in der Branche durch die hohe Innovationskraft der angebotenen Medikamente besticht. Wie bereits erwähnt sind dafür weitere Investitionen nötig, um den Unternehmenswert nachhaltig zu erhöhen. Dafür setzen wir auf der kommenden Hauptversammlung auf die Unterstützung unserer Aktionärinnen und Aktionäre. Die Verwaltung der Biofrontera AG möchte alle Aktionärinnen und Aktionäre dazu motivieren, sich an der ordentlichen Hauptversammlung am 28. Mai 2020 zu beteiligen und von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen. Nur auf diesem Wege können sie die Biofrontera AG aktiv mitgestalten.

    Eine andere Frage aus dem letzten Interview betraf Personalien - unter anderem Ihren auslaufenden Vorstandsvertrag. Wann können Biofronteras Aktionäre mit Neuigkeiten zur zukünftigen Besetzung des Vorstands rechnen? Und lassen sich Ihre letzten Aktienkäufe als Signal verstehen, dass Sie Ihren auslaufenden Vertrag verlängern werden?

    Lübbert: Die Bestellung der Vorstände obliegt dem Aufsichtsrat. Daher würde die Verlängerung meines Vorstandsvertrags erst nach einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Aufsichtsgremium möglich sein. Ich persönlich bin zu einer Verlängerung zumindest für einige Jahre bereit. Gerade in der aktuellen Zeit ist Kontinuität und Stabilität ein hohes Gut. Gleichzeitig stellen wir in diesem Jahr die Weichen für die weitere Entwicklung der Biofrontera.

    In dieser anstehenden Entwicklungsphase leiste ich gerne weiterhin meinen Beitrag, um das Potenzial des Unternehmens voll auszuschöpfen. Sollte mein Vertrag verlängert werden, dann wäre auch die Vorbereitung meiner Nachfolge ein wichtiges Thema, das ich gemeinsam mit dem Aufsichtsrat angehen würde. Die kürzlich erfolgten Aktienkäufe von mir und meiner Frau möchte ich nicht in einen Zusammenhang mit meinem Vorstandsvertrag bringen. Der Aktienerwerb drückt unsere Überzeugung aus, dass es der Biofrontera-Mannschaft gelingen wird, das Unternehmen post-Corona auf einen nachhaltigen Wachstumskurs zurückzuführen.

    Dieses Interview ist eine Kooperation von wallstreet-online mit der Redaktion von www.4investors.de.




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