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    ROUNDUP/Nach Corona-Pause  108  0 Kommentare Weitere Lockerungen für Unterkünfte in Kraft

    BERLIN (dpa-AFX) - Nach der coronabedingten Zwangspause läuft der Tourismus in weiteren Bundesländern wieder an. Das Einreiseverbot für Mecklenburg-Vorpommern ist aufgehoben und in Berlin, Brandenburg und Niedersachsen können Hotels wieder Gäste empfangen. Zuvor hatte das etwa in Brandenburg oder Niedersachsen nur für Ferienwohnungen gegolten.

    In Mecklenburg-Vorpommern konnte die Tourismusbranche nach dem Shutdown Mitte März bereits Gäste aus dem eigenen Land begrüßen, von nun an dürfen Menschen aus den anderen Bundesländern in den Nordosten - allerdings unter einigen Voraussetzungen. So muss die Buchung einer Übernachtung in einem Hotel, einer Pension oder auf einem Campingplatz vorliegen. Für Tagestouristen bleiben die Landesgrenzen weiter dicht.

    Auch in Berlin und Brandenburg können Gäste nun wieder in Ferienwohnungen und Hotels unterkommen. In Niedersachsen öffnen ebenfalls Hotels ihre Pforten für Gäste. Die dürfen allerdings nur zu 60 Prozent der Kapazität ausgelastet sein. Auch in Mecklenburg-Vorpommern ist die Bettenbelegung in Hotels oder auf Campingplätzen bisher auf 60 Prozent begrenzt.

    Andernorts müssen einige Inlandsurlauber und Betreiber noch Geduld haben: In Sachsen-Anhalt können Hotels voraussichtlich ab dem 28. Mai Gäste aus anderen Bundesländern aufnehmen. In Baden-Württemberg können Ferienwohnungen derzeit öffnen, soweit eine Selbstversorgung möglich ist. Hotels dürfen vom 29. Mai an aufmachen. In Bayern öffnen die Unterkünfte erst ab 30. Mai. Lockerungen treten dort aber nun für die Gastronomie in Kraft: Nach der Öffnung der Außenräume können Restaurants auch Gäste drinnen empfangen.

    Abstands- und Hygieneregeln gelten auch in Hotels. Eine Maskenpflicht gibt es vielerorts zumindest für das Personal, in Brandenburg etwa wurde aber nur eine Empfehlung ausgesprochen. Bei Check-in und Check-out sollen die Kontakte zwischen Personal und Gästen auf ein Minimum reduziert werden. Die Unternehmen müssen häufig Hygiene- und Schutzkonzepte vorweisen können./apo/DP/zb





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