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Hammer im Abgasskandal: VW muss laut Bundesgerichtshof Schadensersatz zahlen!
Ein Urteil mit schwerwiegenden Folgen. Die zuständigen Richter am Bundesgerichtshof (BGH) haben nun das langersehnte Urteil im VW-Abgasskandal gesprochen. Betroffene dürfen das manipulierte Auto zurückgeben und erhalten im Gegenzug eine Schadensersatzzahlung!
Worum geht es?
Der Käufer eines gebrauchten VW Sharans hatte den Volkswagen-Konzern auf eine Schadensersatzzahlung verklagt. Hintergrund sind die 2015 bekannt gewordenen Manipulationen, bei denen die Stickoxid-Emissionen im realen Straßenverkehr deutlich höher waren als auf dem Prüfstand. VW hingegen sieht den entstandenen Schaden nicht, da das Fahrzeug laut der Meinung des Herstellers jederzeit voll nutzbar gewesen war.
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz stimmte dem Kläger zu und sprach diesem eine Zahlung von 25.600 Euro plus Zinsen zu. VW legte daraufhin ebenso wie der Kläger Revision ein. Der Automobilhersteller wollte die Summe nicht zahlen, der Kläger erhofft sich die volle Erstattung des Kaufpreises in Höhe von 31.500 Euro.
Was entschieden die Richter des Bundesgerichtshofes?
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Volkswagen eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB begangen hat und nun zu einer Schadensersatzzahlung gegenüber dem Geschädigten verpflichtet ist. Konkret kommt es zu einer Rückabwicklung des Vertragsverhältnisses, wobei VW den Kaufpreis plus 5 Prozent Deliktzins erstatten muss. Im Gegenzug ist der Kläger sein manipuliertes Auto los und zahlt lediglich eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer.
Als Reaktion darauf kündigte Volkswagen an, den Klägern eine Einmalzahlung anzubieten. Die Höhe hängt vom Einzelfall ab, wird voraussichtlich jedoch zwischen 10 und 15 Prozent des Kaufpreises liegen. Von derartigen Angeboten wird allerdings dringend abgeraten, da die angebotenen Beträge deutlich niedriger sind und Kunden hierbei dazu gezwungen sind, das manipulierte Fahrzeug zu behalten.
Welche Bedeutung hat das Urteil?
Die Urteile im VW-Abgasskandal fielen in der Vergangenheit sehr unterschiedlich aus, ein Urteil vor dem BGH gab es bislang noch gar nicht. Somit hat die aktuelle höchstrichterliche Entscheidung Klarheit gebracht und beeinflusst unzählige Verfahren gegen den VW-Konzern und sogar darüber hinaus.
Wie können Betroffene nun vorgehen?
Dass VW betrogen hat, steht nun fest. Dadurch sind die Schadenersatzansprüche gegenüber dem Konzern durchsetzbar und Betroffene kommen endlich zu ihrem Recht. Wir stehen Ihnen auf diesem Weg gerne zur Seite.
Wir prüfen Ihre Dokumente kostenlos und unverbindlich. Senden Sie dazu Ihren Fahrzeugschein und Kaufvertrag an die office@mingers.law. Wir melden uns innerhalb der ersten 24 Stunden bei Ihnen mit Ihrer individuellen Schadensersatzsumme.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.