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    DGAP-Adhoc  294  0 Kommentare Heidelberger Druckmaschinen AG: Heidelberg ordnet betriebliche Altersvorsorge über Tarifvertrag mit einheitlicher Dynamisierung der Betriebsrenten neu und stärkt Eigenkapital über Ertrag von rund 65 Mio. EUR (deutsch)

    Heidelberger Druckmaschinen AG: Heidelberg ordnet betriebliche Altersvorsorge über Tarifvertrag mit einheitlicher Dynamisierung der Betriebsrenten neu und stärkt Eigenkapital über Ertrag von rund 65 Mio. EUR

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    DGAP-Ad-hoc: Heidelberger Druckmaschinen AG / Schlagwort(e): Vereinbarung Heidelberger Druckmaschinen AG: Heidelberg ordnet betriebliche Altersvorsorge über Tarifvertrag mit einheitlicher Dynamisierung der Betriebsrenten neu und stärkt Eigenkapital über Ertrag von rund 65 Mio. EUR

    30.06.2020 / 11:06 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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    Vorstand und Arbeitnehmervertreter der Heidelberger Druckmaschinen AG (Heidelberg) sowie die IG Metall haben sich heute auf die Neuordnung der betrieblichen Altersversorgung für die Beschäftigten der Unternehmen in Deutschland geeinigt. In einem Tarifvertrag werden die bisherigen Versorgungsregelungen der deutschen Heidelberg Gruppe zusammengeführt. Vereinbart wurde zudem eine einheitliche Dynamisierung der Betriebsrenten, die sich an der erwartet niedrigeren Inflation orientiert. Dies macht die Rentenentwicklung für Mitarbeiter, Rentner und die Gesellschaft planbarer und senkt gleichzeitig die Verwaltungskosten.

    Die neue Regelung führt zu einer Reduzierung der erwarteten künftigen Rentensteigerungen und stärkt mit einem Ertrag in Höhe von rund 65 Mio. EUR beim operativen Ergebnis (EBITDA) das Eigenkapital des Unternehmens im laufenden ersten Geschäftsquartal. Der Vertrag steht noch bis zum 24. Juli 2020 unter einem Gremienvorbehalt der IG-Metall.

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    Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

    Heidelberg vereinheitlicht betriebliche Altersvorsorge

    - Bündelung von unterschiedlichen Versorgungsregelungen senkt Verwaltungsaufwand

    - Vereinbarter Tarifvertrag mit einheitlicher Dynamisierung der Betriebsrenten schafft Planungssicherheit

    - Neue Regelung führt zu Ertrag von rund 65 Mio. EUR und stärkt das Eigenkapital der Gesellschaft

    Vorstand und Arbeitnehmervertreter der Heidelberger Druckmaschinen AG (Heidelberg) sowie die IG Metall haben sich heute auf die Neuordnung der betrieblichen Altersversorgung für die Beschäftigten der Unternehmen in Deutschland geeinigt. In einem Tarifvertrag werden die bisherigen Versorgungsregelungen der deutschen Heidelberg Gruppe zusammengeführt. Vereinbart wurde zudem eine einheitliche Dynamisierung der Betriebsrenten, die sich an der erwartet niedrigeren Inflation orientiert. Dies macht die Rentenentwicklung für Mitarbeiter, Rentner und die Gesellschaft planbarer und senkt gleichzeitig die Verwaltungskosten.

    Die neue Regelung führt zu einer Reduzierung der erwarteten künftigen Rentensteigerungen und stärkt mit einem Ertrag in Höhe von rund 65 Mio. EUR beim operativen Ergebnis (EBITDA) das Eigenkapital des Unternehmens im laufenden ersten Geschäftsquartal.

    'Die Anpassung der betrieblichen Altersvorsorge ist der nächste wichtige Schritt, der einerseits unseren verdienten Mitarbeitern Klarheit und Planbarkeit gibt und andererseits zur nachhaltigen finanziellen Stabilisierung von Heidelberg beiträgt', sagte Marcus A. Wassenberg, Finanzvorstand und Arbeitsdirektor von Heidelberg.

    IG Metall und Heidelberg adressieren mit dieser Neuregelung die strukturellen Probleme des bestehenden Betriebsrentensystems. 'Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die anhaltende Niedrigzinsphase stellen viele Unternehmen in Deutschland vor große Herausforderungen, so auch Heidelberg. Wir sind die strukturellen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Betriebsrente mit diesem Schritt ganz grundsätzlich angegangen. Mit unserer Einigung haben wir jetzt eine zukunftsfähige Regelung für alle Beschäftigten wie auch im Sinne der Rentnerinnen und Rentner getroffen', sagte Mirko Geiger, 1. Bevollmächtigter der IG Metall, Heidelberg. 'Die jetzt getroffenen Vereinbarungen sind ein gutes Beispiel dafür, wie Unternehmen die bestehenden Herausforderungen mit Blick auf die betriebliche Altersversorgung lösen können.'

    Das Unternehmen reagiert mit diesem Schritt auch auf die historisch niedrigen Zinssätze im Euro-Raum, die zukünftig zu weiter steigenden Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen führen. Die Dämpfung der künftigen Rentenerhöhungen wirkt sich daher positiv auf die steigenden Pensionsverpflichtungen aus.

    'Arbeitnehmervertreter und Vorstand haben mit der Neuregelung der betrieblichen Altersvorsorge erneut eine konstruktive Vereinbarung herbeigeführt, die zur Zukunftsfähigkeit unseres Unternehmens beiträgt. Wir adressieren damit strukturelle Probleme des Rentensystems, die das Unternehmen deutlich belasten und machen das System gleichzeitig zukunftssicher', sagte Ralph Arns, Betriebsratsvorsitzender von Heidelberg. Der Vertrag steht noch bis zum 24. Juli 2020 unter einem Gremienvorbehalt der IG-Metall.

    Bildmaterial und weitere Informationen über das Unternehmen stehen im Presseportal der Heidelberger Druckmaschinen AG unter www.heidelberg.com zur Verfügung.

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    Wichtiger Hinweis:

    Diese Presseerklärung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, welche auf Annahmen und Schätzungen der Unternehmensleitung der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft beruhen. Auch wenn die Unternehmensleitung der Ansicht ist, dass diese Annahmen und Schätzungen zutreffend sind, können die künftige tatsächliche Entwicklung und die künftigen tatsächlichen Ergebnisse von diesen Annahmen und Schätzungen aufgrund vielfältiger Faktoren erheblich abweichen. Zu diesen Faktoren können beispielsweise die Veränderung der gesamtwirtschaftlichen Lage, der Wechselkurse und der Zinssätze sowie Veränderungen innerhalb der grafischen Industrie gehören. Die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft übernimmt keine Gewährleistung und keine Haftung dafür, dass die künftige Entwicklung und die künftig erzielten tatsächlichen Ergebnisse mit den in dieser Presseerklärung geäußerten Annahmen und Schätzungen übereinstimmen werden.

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    30.06.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch
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