Kurzstudie
Absenkung der EEG-Umlage auf null ist kurzfristig möglich
Berlin (ots) -
- Strompreisentlastung liegt im Vorschlag bei rund 4,5 ct/kWh
- Verdoppelung der Stromsteuer zur Gegenfinanzierung
- Vereinfachung entlastet vom Abwicklungsaufwand
In einer gemeinsamen Kurzstudie schlagen die Deutsche Energie-Agentur (dena),
das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut an der Universität zu Köln (FiFo)
sowie die Stiftung Umweltenergierecht die Absenkung der EEG-Umlage auf null vor.
Zur Gegenfinanzierung soll in Ergänzung zu den bereits auf den Weg gebrachten
Maßnahmen zur Senkung der EEG-Umlage die Stromsteuer verdoppelt werden. Das gibt
auch dem Bundeshaushalt auf dem Weg zur Klimaneutralität eine verlässliche
Perspektive. Für Unternehmen, die heute von Ausnahmen zur Zahlung der EEG-Umlage
profitieren, sollen entsprechende Ausnahmetatbestände im Stromsteuergesetz
geändert werden, um sicherzustellen, dass niemand durch die Veränderung
schlechter gestellt wird als heute.
- Strompreisentlastung liegt im Vorschlag bei rund 4,5 ct/kWh
- Verdoppelung der Stromsteuer zur Gegenfinanzierung
- Vereinfachung entlastet vom Abwicklungsaufwand
In einer gemeinsamen Kurzstudie schlagen die Deutsche Energie-Agentur (dena),
das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut an der Universität zu Köln (FiFo)
sowie die Stiftung Umweltenergierecht die Absenkung der EEG-Umlage auf null vor.
Zur Gegenfinanzierung soll in Ergänzung zu den bereits auf den Weg gebrachten
Maßnahmen zur Senkung der EEG-Umlage die Stromsteuer verdoppelt werden. Das gibt
auch dem Bundeshaushalt auf dem Weg zur Klimaneutralität eine verlässliche
Perspektive. Für Unternehmen, die heute von Ausnahmen zur Zahlung der EEG-Umlage
profitieren, sollen entsprechende Ausnahmetatbestände im Stromsteuergesetz
geändert werden, um sicherzustellen, dass niemand durch die Veränderung
schlechter gestellt wird als heute.
Das kürzlich verabschiedete Konjunkturprogramm sieht bereits eine Stabilisierung
der EEG-Umlage durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt ab 2021 bei 6,5 Cent pro
Kilowattstunde Strom vor. In Summe ergeben EEG-Umlage und Stromsteuer somit 8,55
Cent pro Kilowattstunde. Der Vorschlag der Kurzstudie setzt die Stromsteuer bis
2030 auf 4,1 Cent und führt aufgrund der Absenkung der EEG-Umlage auf null zu
einer Strompreissenkung von bis zu 4,5 Cent pro Kilowattstunde. Nur durch diesen
grundlegenden Umbau von EEG-Umlage und Stromsteuer ist es möglich, erhebliche
Vereinfachungen im Energierecht zu erreichen, Unternehmen und Behörden vom
Vollzugs- und Abwicklungsaufwand zu entlasten und damit weitere
volkswirtschaftliche Vorteile zu erzielen. Die Kurzstudie untersucht in zwei
Umsetzungsszenarien unterschiedliche Effekte auf den Bundeshaushalt. Der
niedrigere Strompreis entlastet die Verbraucher und stärkt die
Wettbewerbsfähigkeit ebenso wie die Integration der Sektoren Strom, Wärme,
Mobilität und Industrie. Startpunkt soll aus Sicht der Studienautoren der 1.
Januar 2021 sein. Die Kurzstudie betrachtet die Einnahmen durch die EEG-Umlage.
Der aktuelle Finanzierungsmechanismus für die mit der Abwicklung der
EEG-Zahlungen an die Anlagenbetreiber durch die Netzbetreiber bleibt davon
unberührt.
Der Strompreis ist in Deutschland mit hohen Abgaben und Umlagen belegt, was
Strom zur Nutzung im Wärme- und Mobilitätssektor im Vergleich zu Benzin und
Diesel sowie Heizöl und Gas teuer macht und die Sektorenkopplung hemmt. Der
Vorschlag der Kurzstudie setzt auf Verringerung der Komplexität.
Die Studienautoren erklären zu dem Vorschlag:
der EEG-Umlage durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt ab 2021 bei 6,5 Cent pro
Kilowattstunde Strom vor. In Summe ergeben EEG-Umlage und Stromsteuer somit 8,55
Cent pro Kilowattstunde. Der Vorschlag der Kurzstudie setzt die Stromsteuer bis
2030 auf 4,1 Cent und führt aufgrund der Absenkung der EEG-Umlage auf null zu
einer Strompreissenkung von bis zu 4,5 Cent pro Kilowattstunde. Nur durch diesen
grundlegenden Umbau von EEG-Umlage und Stromsteuer ist es möglich, erhebliche
Vereinfachungen im Energierecht zu erreichen, Unternehmen und Behörden vom
Vollzugs- und Abwicklungsaufwand zu entlasten und damit weitere
volkswirtschaftliche Vorteile zu erzielen. Die Kurzstudie untersucht in zwei
Umsetzungsszenarien unterschiedliche Effekte auf den Bundeshaushalt. Der
niedrigere Strompreis entlastet die Verbraucher und stärkt die
Wettbewerbsfähigkeit ebenso wie die Integration der Sektoren Strom, Wärme,
Mobilität und Industrie. Startpunkt soll aus Sicht der Studienautoren der 1.
Januar 2021 sein. Die Kurzstudie betrachtet die Einnahmen durch die EEG-Umlage.
Der aktuelle Finanzierungsmechanismus für die mit der Abwicklung der
EEG-Zahlungen an die Anlagenbetreiber durch die Netzbetreiber bleibt davon
unberührt.
Der Strompreis ist in Deutschland mit hohen Abgaben und Umlagen belegt, was
Strom zur Nutzung im Wärme- und Mobilitätssektor im Vergleich zu Benzin und
Diesel sowie Heizöl und Gas teuer macht und die Sektorenkopplung hemmt. Der
Vorschlag der Kurzstudie setzt auf Verringerung der Komplexität.
Die Studienautoren erklären zu dem Vorschlag:
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