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    Kurzstudie  218  0 Kommentare Absenkung der EEG-Umlage auf null ist kurzfristig möglich - Seite 2



    Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung: "Die EEG-Umlage ist
    eine Innovationsbremse und steht der Integrierten Energiewende mit ihren
    vielfältigen Geschäftsmodellen im Weg. Zudem gilt: Ein wettbewerbsfähiger
    Strompreis ist die Basis für die Integrierte Energiewende. Die direkte und
    indirekte Nutzung des Stroms in den Sektoren Strom, Wärme, Mobilität und
    Industrie benötigt dringend eine Verschlankung des Regelwerks. Nur so ergibt
    sich ein wirtschaftlicher Einsatz von zunehmend wichtiger werdenden Technologien
    und Energieträgern in der Energiewende wie zum Beispiel Wasserstoff und
    Speicher. Weitergehende Reformschritte bei der Abgaben- und Umlagenstruktur
    würden der Integrierten Energiewende weiteren Vorschub leisten. Mit dem
    Brennstoffemissionshandelsgesetz und den Maßnahmen des Konjunkturprogramms wird
    dem bereits mit Haushaltsmitteln entgegengewirkt. Die Kurzstudie zeigt auf, dass
    ein rasches Absenken der EEG-Umlage auf null möglich ist. Zu diesem wichtigen
    Zeitpunkt kann das weitere sozial-ausgeglichene Konjunkturimpulse geben."

    Thorsten Müller, Vorsitzender des Stiftungsvorstandes der Stiftung
    Umweltenergierecht: "Der Gesetzgeber sollte nicht bei einer teilweisen Absenkung
    der EEG-Umlage stehenbleiben, sondern die Gelegenheit nutzen, um Strukturen zu
    vereinfachen und Abwicklungsaufwand zu vermeiden. Statt eines Nebeneinanders von
    EEG-Umlage und Stromsteuer sollte er sich auf einen Mechanismus beschränken und
    damit zweifachen Aufwand vermeiden. So verstärkt er die konjunkturelle Wirkung
    aus der beschlossenen EEG-Umlagesenkung, weil Vereinfachung und Bürokratieabbau
    Aufwand und damit weitere Kosten ersparen. Die Absenkung der EEG-Umlage auf null
    würde erhebliche Vereinfachungen mit sich bringen: für Übertragungs- und
    Verteilnetzbetreiber, Stromlieferanten, Eigenversorger und stromintensive
    Unternehmen sowie für das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
    26 Paragrafen im aktuellen EEG 2017 könnten entfallen, weitere vereinfacht
    werden. Das heutige Regelwerk und dabei nicht zuletzt die Ausnahmeregelungen
    schaffen eine unnötige Komplexität, die für Unternehmen und Staat vermeidbaren
    Aufwand und unnötige Kosten bedeutet. All dies wird mit dem Vorschlag
    entbehrlich."

    Dr. Michael Thöne, Geschäftsführender Direktor des FiFo Köln: "Unser Vorschlag
    nützt der Konjunktur und zugleich dem Bundeshaushalt. Zuerst noch einmal eine
    kräftige Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher; das wird auch 2021
    noch wertvoll sein. Mittelfristig punktet das integrierte Szenario mit einer
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    Kurzstudie Absenkung der EEG-Umlage auf null ist kurzfristig möglich - Seite 2 - Strompreisentlastung liegt im Vorschlag bei rund 4,5 ct/kWh - Verdoppelung der Stromsteuer zur Gegenfinanzierung - Vereinfachung entlastet vom Abwicklungsaufwand In einer gemeinsamen Kurzstudie schlagen die Deutsche Energie-Agentur (dena), das …

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