Gemeinsame Erklärung von BDI, BDA, DIHK und HDE zum geplanten Lieferkettengesetz
"Deutsche Wirtschaft macht konkrete Vorschläge und Gesprächsangebot"
Berlin (ots) - Anlässlich der Diskussion um ein sogenanntes nationales
Sorgfaltspflichtengesetz und der Umfrageergebnisse zum Nationalen Aktionsplan
Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) erklären der BDI, die Bundesvereinigung der
Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Deutsche Industrie- und
Handelskammertag (DIHK) und der Handelsverband Deutschland (HDE) gemeinsam:
"Deutsche Wirtschaft macht konkrete Vorschläge und Gesprächsangebot"
Gemeinsames Statement BDA/BDI/DIHK/HDE anlässlich der Diskussion um ein
sogenanntes nationales Sorgfaltspflichtengesetz und der Vorstellung der
NAP-Ergebnisse:
Sorgfaltspflichtengesetz und der Umfrageergebnisse zum Nationalen Aktionsplan
Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) erklären der BDI, die Bundesvereinigung der
Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Deutsche Industrie- und
Handelskammertag (DIHK) und der Handelsverband Deutschland (HDE) gemeinsam:
"Deutsche Wirtschaft macht konkrete Vorschläge und Gesprächsangebot"
Gemeinsames Statement BDA/BDI/DIHK/HDE anlässlich der Diskussion um ein
sogenanntes nationales Sorgfaltspflichtengesetz und der Vorstellung der
NAP-Ergebnisse:
- Deutsche Wirtschaft macht konkrete Vorschläge und
Gesprächsangebot
Für die Wirtschaft sind die verantwortungsvolle Gestaltung von Liefer- und
Wertschöpfungsketten und Nachhaltigkeit wichtige Themen. Deutsche Unternehmen
engagieren sich - auch weltweit - und tragen im Ausland zu höheren Sozial- und
Umweltstandards, besserer Bildung und damit zu Wachstum und Wohlstand bei.
Deutsche Arbeitgeber sind deshalb weltweit bei Arbeitnehmern höchst gefragt und
gelten als besonders attraktiv.
Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft haben sich konstruktiv für eine
praxisgerechte Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und
Menschenrechte (NAP) der Bundesregierung eingebracht und für eine Beteiligung
der Unternehmen an der zweiten Befragung geworben - mit Erfolg. Trotz
Corona-Pandemie und existenzieller Sorgen haben knapp 600 Unternehmen freiwillig
den umfangreichen Fragebogen beantwortet, so dass das Quorum deutlich
übertroffen wurde.
Der morgen zu erwartenden Übermittlung der Ergebnisse der zweiten
Befragungsrunde des NAP an den Interministeriellen Ausschuss sehen wir
allerdings kritisch entgegen. Das mit der Durchführung des Monitorings
beauftragte Konsortium aus Beratungsunternehmen hat Messmethoden festgehalten,
die zu extrem verzerrenden Ergebnissen führen müssen: Um als "Erfüller" der
abgefragten 37 Kriterien zu gelten, musste ein Unternehmen alle diese Kriterien
erfüllen und positiv auf die entsprechende Frage antworten. Dieses Vorgehen des
Konsortiums ist, als würde man nur Schülern mit der Note 1+ ein erfolgreiches
Abitur bescheinigen, also nur jenen, die zu 100 % alles bestens erledigt haben.
Wenn das so wäre, würden so gut wie alle Schülerinnen und Schüler durchs Abitur
fallen.
Besonders gravierend kommt hinzu, dass der "Comply-or-explain"-Ansatz des NAP
missachtet wurde: Anstatt den Unternehmen die Möglichkeit der Erklärung
einzuräumen, weshalb ein bestimmtes Kriterium mit Bezug zum eigenen Unternehmen
zum Beispiel irrelevant ist, wird die Durchführung einer aufwändigen
"äquivalenten Maßnahme" abverlangt. Darüber hinaus wurde den Belangen von
Gesprächsangebot
Für die Wirtschaft sind die verantwortungsvolle Gestaltung von Liefer- und
Wertschöpfungsketten und Nachhaltigkeit wichtige Themen. Deutsche Unternehmen
engagieren sich - auch weltweit - und tragen im Ausland zu höheren Sozial- und
Umweltstandards, besserer Bildung und damit zu Wachstum und Wohlstand bei.
Deutsche Arbeitgeber sind deshalb weltweit bei Arbeitnehmern höchst gefragt und
gelten als besonders attraktiv.
Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft haben sich konstruktiv für eine
praxisgerechte Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und
Menschenrechte (NAP) der Bundesregierung eingebracht und für eine Beteiligung
der Unternehmen an der zweiten Befragung geworben - mit Erfolg. Trotz
Corona-Pandemie und existenzieller Sorgen haben knapp 600 Unternehmen freiwillig
den umfangreichen Fragebogen beantwortet, so dass das Quorum deutlich
übertroffen wurde.
Der morgen zu erwartenden Übermittlung der Ergebnisse der zweiten
Befragungsrunde des NAP an den Interministeriellen Ausschuss sehen wir
allerdings kritisch entgegen. Das mit der Durchführung des Monitorings
beauftragte Konsortium aus Beratungsunternehmen hat Messmethoden festgehalten,
die zu extrem verzerrenden Ergebnissen führen müssen: Um als "Erfüller" der
abgefragten 37 Kriterien zu gelten, musste ein Unternehmen alle diese Kriterien
erfüllen und positiv auf die entsprechende Frage antworten. Dieses Vorgehen des
Konsortiums ist, als würde man nur Schülern mit der Note 1+ ein erfolgreiches
Abitur bescheinigen, also nur jenen, die zu 100 % alles bestens erledigt haben.
Wenn das so wäre, würden so gut wie alle Schülerinnen und Schüler durchs Abitur
fallen.
Besonders gravierend kommt hinzu, dass der "Comply-or-explain"-Ansatz des NAP
missachtet wurde: Anstatt den Unternehmen die Möglichkeit der Erklärung
einzuräumen, weshalb ein bestimmtes Kriterium mit Bezug zum eigenen Unternehmen
zum Beispiel irrelevant ist, wird die Durchführung einer aufwändigen
"äquivalenten Maßnahme" abverlangt. Darüber hinaus wurde den Belangen von