Gemeinsame Erklärung von BDI, BDA, DIHK und HDE zum geplanten Lieferkettengesetz
"Deutsche Wirtschaft macht konkrete Vorschläge und Gesprächsangebot" - Seite 2
mittelständischen Unternehmen nicht angemessen Rechnung getragen.
Der im Zusammenhang mit dem NAP-Prozess diskutierten Idee der Einführung eines
nationalen deutschen Sorgfaltspflichtengesetzes erteilen wir eine Absage. Der
internationale Handel und die Lieferkettenbeziehungen durch die Maßnahmen gegen
das Coronavirus sind bereits größtenteils erschwert, wenn nicht sogar zum
Erliegen gekommen. Die exportorientierte deutsche Wirtschaft befindet sich
aufgrund neu hinzugekommener Handelsbeschränkungen sowie weiterhin bestehender
Grenzschließungen und Reiseeinschränkungen in der größten Krise seit dem Zweiten
Weltkrieg. Es müssen nationale Sonderwege mit nationalen Belastungen vermieden
werden, um die ohnehin schwierige Wirtschafts-Erholung nicht noch mehr zu
verzögern. Unternehmen benötigen jetzt alle Ressourcen im Kampf gegen die
Corona-Auswirkungen.
Alles andere hilft weder unseren Handelspartnern in den ebenfalls vom
Coronavirus betroffenen Ländern noch den Menschen vor Ort, die bei den
Zulieferern arbeiten. Denn im Zweifel erhöht es nur für deutsche Unternehmen den
Druck, zur Vermeidung von Haftungsrisiken nicht mit Unternehmen in anderen
Ländern zusammenzuarbeiten und sich von dort zurückzuziehen, anstatt zu
investieren. Kein Unternehmen darf für das Verhalten unabhängiger Dritter im
Ausland in formale Haftung genommen werden. Es widerspricht sogar den Regeln von
UN und OECD selbst. Sie schließen nämlich eine Haftung für Dritte nur wegen der
"Existenz von Geschäftsbeziehungen" expressis verbis aus. Selbstverständlich
haften Unternehmen für eigenes rechtswidriges Verhalten im Ausland, nicht aber
für das Verhalten unabhängiger Dritter.
Die gleichwohl wichtige Debatte um Wirtschaft und Menschenrechte sollte deshalb
die Praktikabilität für die Unternehmen sowie die Auswirkungen für die Partner
vor Ort in den Mittelpunkt stellen. Unternehmen wollen über ihre unternommenen
menschenrechtlichen Sorgfaltsmaßnahmen unterrichten und in Zusammenarbeit mit
staatlichen Stellen ihren Beitrag zur Verbesserung der menschenrechtlichen
Situation leisten. In diesem Sinne könnte eine Ergänzung bestehender
Berichterstattungspflichten für europäische Unternehmen um den Aspekt der
menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse sinnvoll sein. Die Wirtschaft ist bereit,
sich konstruktiv einzubringen und an der praxistauglichen Ausgestaltung einer
solchen Regelung mitzuwirken.
Die Gemeine Erklärung der vier Verbände finden Sie hier. https://bdi.eu/publikat
ion/news/gemeinsames-statement-von-bdi-bda-dihk-und-hde-zu-einem-sorgfaltspflich
tengesetz/
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