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    Gemeinsame Erklärung von BDI, BDA, DIHK und HDE zum geplanten Lieferkettengesetz  188  0 Kommentare "Deutsche Wirtschaft macht konkrete Vorschläge und Gesprächsangebot" - Seite 2


    mittelständischen Unternehmen nicht angemessen Rechnung getragen.

    Der im Zusammenhang mit dem NAP-Prozess diskutierten Idee der Einführung eines
    nationalen deutschen Sorgfaltspflichtengesetzes erteilen wir eine Absage. Der
    internationale Handel und die Lieferkettenbeziehungen durch die Maßnahmen gegen
    das Coronavirus sind bereits größtenteils erschwert, wenn nicht sogar zum
    Erliegen gekommen. Die exportorientierte deutsche Wirtschaft befindet sich
    aufgrund neu hinzugekommener Handelsbeschränkungen sowie weiterhin bestehender
    Grenzschließungen und Reiseeinschränkungen in der größten Krise seit dem Zweiten
    Weltkrieg. Es müssen nationale Sonderwege mit nationalen Belastungen vermieden
    werden, um die ohnehin schwierige Wirtschafts-Erholung nicht noch mehr zu
    verzögern. Unternehmen benötigen jetzt alle Ressourcen im Kampf gegen die
    Corona-Auswirkungen.

    Alles andere hilft weder unseren Handelspartnern in den ebenfalls vom
    Coronavirus betroffenen Ländern noch den Menschen vor Ort, die bei den
    Zulieferern arbeiten. Denn im Zweifel erhöht es nur für deutsche Unternehmen den
    Druck, zur Vermeidung von Haftungsrisiken nicht mit Unternehmen in anderen
    Ländern zusammenzuarbeiten und sich von dort zurückzuziehen, anstatt zu
    investieren. Kein Unternehmen darf für das Verhalten unabhängiger Dritter im
    Ausland in formale Haftung genommen werden. Es widerspricht sogar den Regeln von
    UN und OECD selbst. Sie schließen nämlich eine Haftung für Dritte nur wegen der
    "Existenz von Geschäftsbeziehungen" expressis verbis aus. Selbstverständlich
    haften Unternehmen für eigenes rechtswidriges Verhalten im Ausland, nicht aber
    für das Verhalten unabhängiger Dritter.

    Die gleichwohl wichtige Debatte um Wirtschaft und Menschenrechte sollte deshalb
    die Praktikabilität für die Unternehmen sowie die Auswirkungen für die Partner
    vor Ort in den Mittelpunkt stellen. Unternehmen wollen über ihre unternommenen
    menschenrechtlichen Sorgfaltsmaßnahmen unterrichten und in Zusammenarbeit mit
    staatlichen Stellen ihren Beitrag zur Verbesserung der menschenrechtlichen
    Situation leisten. In diesem Sinne könnte eine Ergänzung bestehender
    Berichterstattungspflichten für europäische Unternehmen um den Aspekt der
    menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse sinnvoll sein. Die Wirtschaft ist bereit,
    sich konstruktiv einzubringen und an der praxistauglichen Ausgestaltung einer
    solchen Regelung mitzuwirken.

    Die Gemeine Erklärung der vier Verbände finden Sie hier. https://bdi.eu/publikat
    ion/news/gemeinsames-statement-von-bdi-bda-dihk-und-hde-zu-einem-sorgfaltspflich
    tengesetz/

    Pressekontakt:

    BDI Bundesverband der Dt. Industrie
    Presse und Öffentlichkeitsarbeit
    Breite Straße 29
    10178 Berlin
    Tel.: 030 20 28 1450
    Fax: 030 20 28 2450
    Email: Presse-Team@bdi.eu
    Internet: http://www.bdi.eu

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/6570/4650251
    OTS: BDI Bundesverband der Deutschen Industrie
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    Gemeinsame Erklärung von BDI, BDA, DIHK und HDE zum geplanten Lieferkettengesetz "Deutsche Wirtschaft macht konkrete Vorschläge und Gesprächsangebot" - Seite 2 Anlässlich der Diskussion um ein sogenanntes nationales Sorgfaltspflichtengesetz und der Umfrageergebnisse zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) erklären der BDI, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände …

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