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    EANS-Adhoc  175  0 Kommentare Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft / Klage auf Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen

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    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro
    adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der
    Emittent verantwortlich.
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    Recht/Prozesse
    14.07.2020

    Innsbruck - Von den Aktionärinnen UniCredit Bank Austria AG (FN 150714p) und
    CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. (FN 230033i) ist eine Klage auf Anfechtung
    von Beschlüssen der ordentlichen Hauptversammlung vom 10. Juni 2020 gemäß §§ 195
    ff AktG bei der Emittentin eingelangt.

    Begehrt wird die Anfechtung, hilfsweise die Feststellung der Nichtigkeit (i) der
    Beschlussfassung über die Entlastung von Gerhard Burtscher, Mario Pabst und
    Michael Perger als Mitglieder des Vorstandes, (ii) der Beschlussfassung auf
    Entlastung von Dr. Franz Gasselsberger und Dr. Herta Stockbauer sowie auf
    Nichtentlastung von Mag. Gregor Hofstätter-Pobst, (iii) der ablehnenden
    Beschlussfassung über den Antrag auf Durchführung einer Sonderprüfung zur
    ALPENLÄNDISCHE GARANTIE -GESELLSCHAFT m.b.H., (iv) der ablehnenden
    Beschlussfassung über den Antrag auf Durchführung einer Sonderprüfung zur
    Gründung der Generali 3Banken Holding AG ("G3BH"), (v) der ablehnenden
    Beschlussfassung über den Antrag auf Durchführung einer Sonderprüfung zur
    Kapitalerhöhung BKS Bank AG ("BKS") 2018, (vi) der ablehnenden Beschlussfassung
    über den Antrag auf Durchführung einer Sonderprüfung zur Kapitalerhöhung der
    Emittentin 2018, (vii) der ablehnenden Beschlussfassung über den Antrag auf
    Durchführung einer Sonderprüfung zur Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H.,
    (viii) der ablehnenden Beschlussfassung über den Antrag auf Durchführung einer
    Sonderprüfung zu Zahlungen und sonstigen Leistungen an Oberbank AG, BKS und G3BH
    und (ix) der ablehnenden Beschlussfassung über den Antrag auf Durchführung einer
    Sonderprüfung zu Zahlungen oder sonstigen Leistungen an Aktionäre/"befreundete
    Investoren".

    Die Klägerinnen begehren weiters die gerichtliche Feststellung, dass (i)
    sämtlichen Vorstandsmitgliedern die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019
    verweigert wurde, (ii) den Aufsichtsratsmitgliedern Dr. Franz Gasselsberger und
    Dr. Herta Stockbauer die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 verweigert wurde,
    (iii) dem Aufsichtsratsmitglied Mag. Gregor Hofstätter-Pobst die Entlastung für
    das Geschäftsjahr 2019 erteilt wurde sowie (iv) die Durchführung der zu den
    Tagesordnungspunkten 16 bis 22 beantragten Sonderprüfungen beschlossen wurde.

    Das Verfahren wird vor dem Landesgericht Innsbruck zur GZ 6 Cg 72/20 d geführt.

    Nach Auffassung des Vorstandes der Emittentin ist die Klage unberechtigt.





    Rückfragehinweis:
    Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
    Bereich Recht und Beteiligungen
    Dr. Stefan Heidinger
    +43-505333-1500
    stefan.heidinger@btv.at

    Ende der Mitteilung euro adhoc
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    Emittent: Bank für Tirol und Vorarlberg AG
    Stadtforum 1
    A-6020 Innsbruck
    Telefon: +43(0)5 05 333
    FAX: +43(0)5 05 333- 1408
    Email: info@btv.at
    WWW: www.btv.at
    ISIN: AT0000625504, AT0000625538
    Indizes: WBI
    Börsen: Wien
    Sprache: Deutsch

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/71012/4651810
    OTS: Bank für Tirol und Vorarlberg AG




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