DGAP-Adhoc
SNP Schneider-Neureither & Partner SE beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital
DGAP-Ad-hoc: SNP Schneider-Neureither & Partner SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG, MITTELBAR ODER UNMITTELBAR, IN DEN USA, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER SONSTIGEN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE. |
SNP Schneider-Neureither & Partner SE beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital
Heidelberg, 15. Juli 2020 - Der Verwaltungsrat der SNP Schneider-Neureither & Partner SE (WKN: 720370, ISIN: DE0007203705), (die "Gesellschaft"), hat heute beschlossen, das Grundkapital der
Gesellschaft unter Ausschluss der Bezugsrechte der Aktionäre um bis zu 9,2% zu erhöhen. Das Grundkapital der Gesellschaft soll dabei von EUR 6.602.447 auf bis zu EUR 7.212.447 durch Ausgabe von bis
zu 610.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie erhöht werden. Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Bareinlage und unter
teilweiser Ausnutzung des nach § 4 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft bestehenden genehmigten Kapitals. Die neuen Aktien werden ausschließlich institutionellen Investoren im Rahmen einer
Privatplatzierung mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) angeboten, welches unverzüglich nach dieser Mitteilung eingeleitet und voraussichtlich vor
Handelsbeginn am morgigen Tag schließen wird.
Die neuen Aktien sind für das Geschäftsjahr 2020 beginnend am 1. Januar 2020 gewinnanteilsberechtigt und tragen dieselben Rechte wie die bestehenden Aktien. Die neuen Aktien sollen prospektfrei zum Handel am regulierten Markt sowie gleichzeitig zum Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden.