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    DGAP-Adhoc  172  0 Kommentare SNP Schneider-Neureither & Partner SE beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital





    DGAP-Ad-hoc: SNP Schneider-Neureither & Partner SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung


    SNP Schneider-Neureither & Partner SE beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital


    15.07.2020 / 17:40 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




    NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG, MITTELBAR ODER UNMITTELBAR, IN DEN USA, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER SONSTIGEN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE.



    SNP Schneider-Neureither & Partner SE beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital


    Heidelberg, 15. Juli 2020 - Der Verwaltungsrat der SNP Schneider-Neureither & Partner SE (WKN: 720370, ISIN: DE0007203705), (die "Gesellschaft"), hat heute beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter Ausschluss der Bezugsrechte der Aktionäre um bis zu 9,2% zu erhöhen. Das Grundkapital der Gesellschaft soll dabei von EUR 6.602.447 auf bis zu EUR 7.212.447 durch Ausgabe von bis zu 610.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie erhöht werden. Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Bareinlage und unter teilweiser Ausnutzung des nach § 4 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft bestehenden genehmigten Kapitals. Die neuen Aktien werden ausschließlich institutionellen Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) angeboten, welches unverzüglich nach dieser Mitteilung eingeleitet und voraussichtlich vor Handelsbeginn am morgigen Tag schließen wird.



    Die neuen Aktien sind für das Geschäftsjahr 2020 beginnend am 1. Januar 2020 gewinnanteilsberechtigt und tragen dieselben Rechte wie die bestehenden Aktien. Die neuen Aktien sollen prospektfrei zum Handel am regulierten Markt sowie gleichzeitig zum Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden.

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